Liebe Forum-Mitglieder,
ich habe ja die mündliche Verhandlung frühzeitig verlassen.
Meinen Befangenheitsantrag habe ich schriftlich nachgereicht.
Nun hat der Richter eigenständig einen Befangenheitsantrag schriftlich zur Entscheidung eines anderen Richters eingereicht.
Der ablehnende Bechluss erfolgte aufgrund der Einreichung des Richters.
Postual hat sich das ganze überschnitten mit meinem Befangenheitsantrag.
Meine Frage muss nun über meinen Befangenheitsantrag entschieden werden?
Ich kann gegen den nun vorliegenden Beschluss sofortige Beschwerde einreichen.
Was folgt danach? Kommt oder muss es zu einer Gerichtverhandlung kommen?
ich habe ja die mündliche Verhandlung frühzeitig verlassen.
Meinen Befangenheitsantrag habe ich schriftlich nachgereicht.
Nun hat der Richter eigenständig einen Befangenheitsantrag schriftlich zur Entscheidung eines anderen Richters eingereicht.
Der ablehnende Bechluss erfolgte aufgrund der Einreichung des Richters.
Postual hat sich das ganze überschnitten mit meinem Befangenheitsantrag.
Meine Frage muss nun über meinen Befangenheitsantrag entschieden werden?
Ich kann gegen den nun vorliegenden Beschluss sofortige Beschwerde einreichen.
Was folgt danach? Kommt oder muss es zu einer Gerichtverhandlung kommen?