Hallo zusammen,
Ende der 90er Jahre wurde ich Opfer mehrerer Raubüberfälle. Dies, bei ein und dem selbem Arbeitgeber. Seit dieser Zeit leide ich unter einer massiven, posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS).
Mit Beginn des Verfahrens vor dem Sozialgericht wurde auf meinen Wunsch hin - vom Gericht - ein unabhängiges Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten wurde auf meine Kosten (§ 109 SGG) erstellt, da das Gericht der Auffassung war, dass der Sachverhalt ausreichend geklärt sei.
Nachdem zu dem erstellten Gutachten nun ein Gegengutachten (Gefälligkeitsgutachten?) der Unfallkasse Post und Telekom - von Herrn Dr. Dr. Klaus Mayer - vorliegt, wurde vom Gericht nun ein weiterer Gutachter beauftragt.
Ist dieses Vorgehen des Sozialgerichtes legitim?
Mir scheint, dass ich hier zum Spielball der Gerichtes werde.
zamo
Ende der 90er Jahre wurde ich Opfer mehrerer Raubüberfälle. Dies, bei ein und dem selbem Arbeitgeber. Seit dieser Zeit leide ich unter einer massiven, posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS).
Mit Beginn des Verfahrens vor dem Sozialgericht wurde auf meinen Wunsch hin - vom Gericht - ein unabhängiges Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten wurde auf meine Kosten (§ 109 SGG) erstellt, da das Gericht der Auffassung war, dass der Sachverhalt ausreichend geklärt sei.
Nachdem zu dem erstellten Gutachten nun ein Gegengutachten (Gefälligkeitsgutachten?) der Unfallkasse Post und Telekom - von Herrn Dr. Dr. Klaus Mayer - vorliegt, wurde vom Gericht nun ein weiterer Gutachter beauftragt.
Ist dieses Vorgehen des Sozialgerichtes legitim?
Mir scheint, dass ich hier zum Spielball der Gerichtes werde.
zamo
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