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Stahlarbeiter Lärmschwerhörigkeit

Edgar_

Neues Mitglied
Registriert seit
19 Sep. 2017
Beiträge
1
Hallo,

ich bin von Lärmschwerhörigkeit betroffen. Ich war Jahrzehnte in einem Stahlwerk in Hagen/Westfalen beschäftigt, zunächst am Hochofen und dann in einer Walzstraße. Nun läuft mein Anerkennungsverfahren bei der Berufsgenossenschaft. Zunächst erwarte ich die Bestätigung als Berufskrankheit und sodann die Zuerkennung einer Rente. Meine Ansprüche habe ich gegen die BGHM gerichtet.
Ich suche andere Stahlarbeiter und Arbeiter in lärmintensiven Industrieberufen zum Erfahrungsaustausch. Ich selbst war bei den Klöckner-Werken ("Hasper-Hütte") beschäftigt.

Vielen Grüße

Edgar
 
Hallo Edgar,


Frage doch mal die IG-Metall.
Event. können die Dir nähere Info`s geben.
Lärmintensiv Berufe z.b. Installateure (GWS + Elektriker)

Wenn Du im Hochofen tätig warst, könntest Du auch mit Asbest zu tu gehabt haben.
Hier bitte unbedingt daraus achten.
 
Hallo Edgar,
warte erst einmal ab, was die BG schreibt.
Auch bei einer Anerkennung muss nicht automatische eine Rentenzahlung erfolgen.
Bei der Beurteilung deiner Lärmsituation bzw. prinzipiell ist nicht der Beruf sondern die lärmintensive Tätigkeit entscheidend.
Der Hinweis von oerni ist richtig. Wenn du aber keine Lungenerkrankung hast und die wünscht dir sicherlich keiner, ist diese Kenntnis eher im Hinterkopf zu behalten.
Halte uns bitte auch dem Laufenden.
gruß
 
Hallo,

ich habe die Anerkennung auf Lärmschwerhörigkeit von der BG als BK erhalten. Habe 30 Jahre im Stahlwerk als Stahlbauschlosser und Schweißer gearbeitet.
Darauf bekomme ich aber keine Rente. Zur zeit erhalte ich eine volle befristete EMR von der DRV wegen einer anderen Erkrankung, seit 09/2016.
Durch die HNO-Ärztin erhielt ich die Zuerkennung der BK- Lärmschwerhörigkeit, weil sie den Antrag auf BK bei der BG gestellt hat. Hat dazu alle Untersuchungsbefunde hingesendet, danach erhielt ich dann Post von der BG.
Hier mußte ich einige Fragebögen ausfüllen und dann lief das alles bei der BG. Brauchte zu keinem Gutachter nichts.
Glaube nach ca. 1 Monat erhielt ich die Zuerkennung von der BG, das ich die BK-Lärmschwerhörigkeit anerkannt bekam.

Gut ich erhalte dann, wenn ich ein Hörgerät benötige bzw. zwei Hörgeräte benötige, einen höheren Satz bei den Hörgeräten, als wenn das von der KK bekomme.

Gruß Karl
 
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