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Statistik Heckunfall -HWS- Distorsion

Hallo HWS-Schaden,

das sehe ich genauso. Da ist für mich der Angriffspunkt. Ein cleverer Anwalt nutzt allein diesen Punkt, um die Unglaubwürdigkeit des Gutachtens herauszustellen.

Laut seinem Profil ist die BG zuständig, da Wegeunfall.

Was ich persönlich erstaunlich finde, ist die Schnelligkeit zur Erstellung des Gutachtens. Ca. 8 Wochen. Bis ich meins in den Händen hielt, vergingen ca. 16 Wochen. Auch nur, weil ich selbst dort war.


LG Christiane
 
off topic: Wie lange dauerts, bis ein GA fertig ist?

Hallo Christiane,

es ist sehr unterschiedlich (selbst wenn man nur BG-Fälle vergleicht), wie schnell ein GA vorliegt und auch, wie schnell der Begutachtete davon erfährt. Ich selber ("BG" für Beamte) habe auf keines der GA lange (länger als 3 Wochen?) warten müssen, ist vermutl. auch abhängig vom Bundesland. Es wird mir aber nicht zugeschickt, ich erhalte es im Amtsarztgespräch überreicht und erklärt.
Da off topic, ist bei Diskussionsinteresse besser ein eigenes Thema oder Suche nach vorhandenem mit der Frage.

LG

P.S. Beim Wegeunfall gibts doch auch eine gegn. Versicherung. Schickt die einen nicht zu GA? Ich kenne mich darin nicht aus, bei mir ist zusätzlich zur "BG" keine Vers. im Spiel.
 
Hallo HWS-Schaden,

Gutachten, Dauer.... nur mal so am Rande. Danke für die Info!

Und ja, beim Wegeunfall gibt es zusätzlich das Problem mit der HPV. Meist ist die BG schneller mit Gutachten, habe ich so bei den meisten verstanden. Es wäre also interessant, wie dort entschieden wurde.

LG Christiane
 
Hallo Unfallmann,

vielen Dank fūr deinen Beitrag!
Auch ich habe jetzt schon das Gefūhl, dass meine Sache Filmreif ist!

Hallo HWS,

ich bin der Meinung, dass man alles im GA klarstellen sollte, ist es auch noch so eine kleine Kleinigkeit!

Hallo Christiane,

Wegeunfall- BG!
Ja binnen 8 Wochen, aber das kann so oder auch änderst laufen! Darauf hat man keinen Einfluss !
Der HPV hat den Blechschaden beglichen, aber vom Rest nicht ein €!
Dort drehen sich die Räder in Zeitlupe und dann noch in auf langsam!
Aber auch das wird irgend wann einmal vorbei sein!
Dann schreibe ich ein Buch!
 
Hallo März2017,

und was hat denn Deine BG entschieden? Da gibt es doch bestimmt ein Gutachten.


MfG Christiane
 
Hallo März,

war so klar. Was hat die BG anerkannt? Arbeiten BG + Versicherung zusammen? Ist die Versicherung darüber informiert?

LG Christiane
 
Hallo Christiane,

BG und Vers. arbeiten nicht zusammen!
Denen ist es völlig egal, was jeweils der andere macht!
Das eine ist ja auch Zivilrecht und das andere Sozialrecht!
 
Hallo März,

das heißt also, dass die Versicherung bezahlt, wenn BG ablehnt und umgekehrt?

LG Christiane
 
März2017,
deine Argumente finde ich gut- passt aber leider nicht zur Realität. Wenn die vorhandenen
anderweitigen erstellten Gutachten nicht jeweils zum erwünschten Ergebnissen des Anderen passen - werden diese aussen vor gelassen.
Wenn es aber z.B. Gutachten "für" den jeweiligen Auftraggeber erstellt wurden, werden diese selbstredend auch für den anderen Rechtsweg -als Argument genutzt-.

Sicher darf ein für eine Versicherung erstelltes Gutachten nicht ohne deine Zustimmung in ein sozialgerichtliche Verfahren eingeführt werden. Auch umgekehrt nicht zulässig. Aber, wer weis schon genau wer welche Gutachten liest. Bereits gelöschte Gutachten - kommen ja auch so manches mal später wieder zum Vorschein - .

Grüße user06
 
Hallo User06,

da magst du Recht haben, aber ich kenne bislang keinen Nachweis wo das so gewesen sein könnte!
Alles in allem, ist man als Opfer auf der Verliererseite!
Es mag vereinzelt geben, die zu Ihrem Recht gekommen sind, aber die haben bestimmt den Kopf unter dem Arm getragen!
 
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