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Statistik Heckunfall -HWS- Distorsion

Hallo Rudinchen,
Hallo HWS-Schaden,

vielen Dank fūr deine Info's!

Hallo Sekundant,

nachfolgend die Passage aus dem GA
...... nach immerhin 5 PKW -Unfällen im Zeitraum von 19 Jahren, was gemäß deutschen Unfallstatistiken bei einer Fahrleistung von jährlich 70.000 - 80.000 Kilometer allerdings nichts Ungewöhnliches darstellt ......

Gemeint sind 2 Heckunfälle und 3 seitlich hinten, bei jeweils stehendem PKW!
 
Hallo März,

aber worauf will die V. hinaus? Unfälle sind hinzunehmen..... Da es in der Statistik steht?

LG Christiane
 
Hallo März,

ich verstehe, wenn dich der Unterton des Gutachters und das Auslassen dessen, dass keiner der Unfälle durch dich verursacht wurde (wenns so war), stört.
Letztlich wird das GA aber nicht demontiert, wenn du nicht mehr als diesen Statistikpunkt dagegenzusetzen hast. Wenn er aber ein Kritikpunkt unter anderen ist, würde ich auch dazu etwas schreiben.

Es ist vermutlich schwierig, eine Statistik zu finden, die aussagt, wieviele Pkw-Unfälle (und dann noch Auffahrunfälle) bei welcher Fahrleistung pro Jahr durchschnittlich passieren.

Spaßeshalber kann man versuchen, das zu überschlagen.
Dazu benötigt man zwei Größen:
1. Die Anzahl Pkw-Unfälle pro Jahr (bzw. der Pkw-Auffahrunfälle)
Insgesamt nahm die Polizei im Februar 2017 179.818 Unfälle im Straßenverkehr auf. Dies bedeutet eine Abnahme um 3,7 Prozent gegenüber Februar 2016.
http://www.dvr.de/betriebe_bg/daten/unfallstatistik/de_aktuell.htm Hierbei sind vermutlich alle gemeldeten Verkehrsunfälle erfasst: Lkw, Fußgänger, Fahrräder, Motorräder, ... evtl. findest du noch eine genauere Zahl.

2. Die Anzahl der durchschnittlich gefahrenen Pkw-km pro Jahr

Die Gesamtfahrleistung der Pkw belief sich 2016 auf insgesamt 625,5 Milliarden Kilometer (+1,1 % zum Vorjahr). Jeder Pkw fuhr dabei durchschnittlich 14.015 Kilometer (-0,4 % zum Vorjahr).
http://www.kba.de/DE/Statistik/Kraftverkehr/VerkehrKilometer/verkehr_in_kilometern_node.html

Ok, mit den Zahlen wird es zu ungenau, es fehlt die Anzahl der Pkw(auffahr)unfälle.

Hier http://www.bast.de/DE/Publikationen...s/jb-2015-2016.pdf?__blob=publicationFile&v=2 S. 99 findet man die Angabe von 630 Pkw-Unfällen (nicht differenziert nach Art des Unfalls) pro 1 Milliarde gefahrene km im Jahr 2014.

Wenn man zugrunde legt, dass pro Pkw jährlich durchschnittl. 14015 km gefahren werden, dann benötigte ein Pkw 71352,... Jahre, um 630 Unfälle zu verursachen bzw. 113 J. für einen Unfall.

Hm, das kommt mir nun auch komisch vor, vielleicht mach ich gerade einen Denkfehler und jemand anderes hat Spaß am Knobeln und tüftelt die Aufgabe zu Ende.

LG
 
Hm, das kommt mir nun auch komisch vor, vielleicht mach ich gerade einen Denkfehler und jemand anderes hat Spaß am Knobeln und tüftelt die Aufgabe zu Ende.

hatte ich - beim lesen des ersten beitrags nur mal kurz überschlagen (man muss ja wissen wovon man spricht und ob ein ergebnis nicht hintergründe der seltsamen anmerkung im GA aufwirft).
aber ne, es ist weder zahlenmässig belegbar noch ergibt es für mich einen sinn (wenn man den zuvor von mir genannten ausnimmt). aber genau dieser aspekt wäre aufgrund der letzten anmerkung

...... nach immerhin 5 PKW -Unfällen im Zeitraum von 19 Jahren, was gemäß deutschen Unfallstatistiken bei einer Fahrleistung von jährlich 70.000 - 80.000 Kilometer allerdings nichts Ungewöhnliches darstellt ......

zu hinterfragen. wie #Christiane17 schrieb:

es sollte das GA in gänze überprüft und analysiert werden.


gruss

Sekundant
 
Guten Morgen,

ich spekulier jetzt mal wild .... ;-).

Worauf will die Versicherung hinaus?

>> Da Auffahrunfälle überdimensioniert auftreten, sind sie als schicksalhaft zu bezeichnen. Daraus folgt, die schicksalhafte Verletzung der HWS. Da niemand das Schicksal in seiner Hand hat, ist es ebensowenig versicherbar wie Naturkatastrophen.

Demzufolge sind Auffahrunfälle mit allen gesundheitlichen Folgen zu behandeln wie Naturkatastrophen. Welche nicht versicherbar sind.

Ergo > der Unfallverursacher trägt keine Schuld. Dessen Versicherung braucht nicht zahlen....... Denn HWS-Verletzungen unterliegen dem Schicksal.

Auf einem anzukreuzendem Formular mit mehreren Optionen der BG war die schicksalhafte Erkrankung dabei.

Die Versicherung will also die bleibenden Schäden der HWS-Verletzung nicht bezahlen und beruft sich dabei auf das Schicksal. Ich weiß nicht, ob ein Richter solch dreiste Argumentation überhaupt ernst nimmt/nehmen darf.

^^ ^^ ^^

LG Christiane
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

zur Frage des Ziels der V.: Was deren Interesse ist, muss nicht spekuliert werden, das ist Gewinnmaximierung.
Die Statistik hat der (Handlanger der V.) GA angeführt, nicht die V.

Ich führe mal die spaßeshalberRechnung von oben fort ...

Die Anzahl der Neuzulassungen von PKWs in Deutschland ist zuletzt um 2,9 Prozent gestiegen, auf insgesamt 3.036.773 Fahrzeuge im Jahr 2014.
https://www.financescout24.de/wissen/ratgeber/auto-statistiken-unfaelle-automarken

Wenn pro Pkw jährl. im Schnitt 14015 km gefahren werden und 3036773 Pkw (Fahrzeuge?) zugelassen sind, dann werden jährl. grob abgerundet 42,5 Milliarden km gesamt gefahren.

Wenn sich 630 Pkw-Unfälle pro 1 Milliarde gef. km ereignen, dann ereignen sich gesamt 630 x 42,5 Pkw-Unfälle = 26775 Pkw-Unfälle.
Bei 3036773 zugelassenen Pkw bedeutet das: Jeder 113. Pkw hat jährlich im Schnitt einen Unfall.

Es ist nur Spielerei, ich bin auch unsicher, was die Rn. angeht, auch weil ich schon wieder (trotz groben Abrundens von Milliarde) zum Ergebnis 113 komme.

Unterstellt, 113 stimmt, würde das bedeuten, dass man statistisch 113 Jahre Fahrens benötigt, um einen Unfall zu haben.
Die Statistiken zeigen, dass bei bestimmten Altersgruppen überdurchschnittl. viele Unfälle passieren und dass Männer mehr Unfälle haben (verursachen?) als Frauen, vermutlich auch, dass es mehr Fahrer männl. Geschlechts auf den Straßen gibt als weibl.
Wenn 113 stimmt, dann läge die Zahl bei Frauen also deutlich höher.

@März
Wenn du das Gutachten angreifst und auch die behauptete Statistik zerpflücken willst (was für sich genommen das GA aber nicht demontiert), dann würde ich bei den obigen Quellen nachfragen, ob es eine Statistik gibt, wieviele Unfälle durchschnittlich ein Fahrer eines Pkw hat bzw. nach Zahlen, die die Berechnung ermöglichen. Dabei muss auch beachtet werden, ab wann die Statistik Daten erfasst, denn zB in den Sechzigern gabs deutlich weniger Pkw als 2000.

Vielleicht hat Rekobär ja etwas, was du nutzen kannst.

Aber wie Sekundant schrieb: Das gesamte GA müsste zerpflückt werden, die Statistik ist sowas wie das i-Tüpfelchen.

LG
 
Hallo HWS-Schaden,

warum sollte man sich überhaupt mit dieser Statistik befassen? Diese ist im Zusammenhang mit dem bleibenden Schaden völlig unerheblich. Das ist einen Nebenkriegsschauplatz.

Die Fakten sind klar:
> der Unfall
> HWS-Distorsion mit bleibenden Schäden

Offensichtlich kann sich die Versicherung nicht auf Vorschäden berufen, um sich ihrer Pflicht zu entziehen. Deshalb versucht sie die Schiene des Normalen = hinzunehmenden Schicksals.

Die Statistik braucht man nicht auseinanderzunehmen, denn die statitistische Erhebung ist irrelevant für den Fall. Man muß folglich die Argumentation als unsinnig aufzeigen.

MfG Christiane
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Christiane,
ich stimme dir zu. Wenn man sich die Mühe machen will, kann man als i-Tüpfelchen evtl. noch obendrauf zeigen, dass die Statistik selber "erfunden" ist. Das alleine führt zu nix, schrieb ich bereits. Wesentlicher als das Eingehen auf diesen Punkt ist das Zerpflücken anderer Schwachstellen des GA, z.B. medizinischer.
LG
 
Hallo Christiane,

das mit der Statistik ist ja nur ein Punkt von vielen!
Ich will nichts unversucht lassen und habe halt mal mit der Statistik angefangen!
Es geht ja auch um die Glaubwürdigkeit des GA!
Die Versicherung kommt später ins Spiel!

Hallo HWS,

vielen Dank fūr deine Mūhe, so habe ich das noch gar nicht gesehen!
Ich werde mal bei den genannten Stellen nachfragen!
Es geht halt um das ganze GA und jeder Punkt der nicht ganz Koscher ist, rūttelt an der Glaubwürdigkeit!

Hallo Sekundant,

wir sind an allen Fronten am kämpfen! Jeder noch so kleine Hinweis könnte wichtig oder gar entscheidend sein! Fakt ist doch, was der Richter davon hält!

Nochmals vielen Dank fūr eure Mūhen!
 
Statistik Heckunfall

Hallo März 2017.
mit einer Statistik wirst Du bei der BG keine Pluspunkte sammeln. Den Arbeitsaufwand kannst Du dir ersparen.

Bei der BG kannst Du nur mit deinen individuellen Unfallfolgen etwas erreichen.

Bei mir hat die BGHW nach meinem Stromunfall (220 Volt mitten in mein Herz) vorgetragen:
Nach der Statistik müsste ich Tod sein. Mit anderen Worten ich hätte keinen Anspruch auf eine Entschädigung, weil ich noch lebe.

Ich habe wahrhaftig chronisches Vorhofflimmern, ausgelöst durch den Stromschlag. So haben es alle Mediziner der BGHW dokumentiert. Die Amtsträger haben meinen Stromunfall als Arbeitsunfall anerkannt, aber behaupten sogleich, ich hätte keinen Unfallschaden.

Wäre ich an dem Stromschlag gestorben würde die Amtsträger behaupten ich lebe noch, nur um der BGHW eine rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen.

Mir wurde durch die Staatsanwaltschaft Bremen nachvollziehbar erlaubt hinauszuposaunen:

Bandenbetrug in der gesetzlichen Unfallversicherung BGHW, BG ETEM und das Sozialgericht Bremen sind darin verwickelt. Und eine sozialgerichtliche Mediation ist nicht mehr möglich weil das SG Bremen in Prozessdelikt verwickelt ist.

Ich bin davon überzeugt über meine Sache wird ein Film gedreht und meine Webseite wird das Regiebuch sein. Es fehlt mir nur noch ein guter Titel. Und wenn ich meine Nachzahlung erhalte werde ich den Film damit finanzieren.

MfG
Erich Neumann alias www.unfallmann.de
 
mit einer Statistik wirst Du bei der BG keine Pluspunkte sammeln. Den Arbeitsaufwand kannst Du dir ersparen.

Es gibt in vielen Bereichen Statistiken und diese werden von UV-Trägern und Ihren bezahlten, bestochenen Mitarbeitern (beratende Ärzte, Gutachter)
nicht anerkannt.
Nur diese die sie selber gefälscht haben, sind das Nonplusultra!

Daher rate ich Dir, nimm die Worte von Unfallmann und setze diese um.
 
Hallo

Ich weiß gar nicht, ob es um die BG geht bei März?

Unabhängig davon:
Wenn ein GA in einem Gutachten eine erfundene Statistik erwähnt, die obendrein zeigt, dass er möglicherweise den Unfall selber verharmlost (da alltäglich, s. Christianes Beiträge), dann würde ich dies gegen den GA vorbringen, mindestens dann, wenn das Gutachten auch sonst, also an den entscheidenden medizinischen Stellen, nicht stimmt.

LG
 
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