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die aussicht hier jemanden zu finden ist zwar gering, aber "wer nicht fragt bleibt dumm" weil er keine antwort bekommt. und da es auch ein mitglied gibt, das andere fachlit. bezieht wie MedSach, könnte es ja sein, dass ...
deswegen die genaue bezeichnung:
MedR (Medizinrecht) Dezember 2011, Vol. 29, Issue 12, Seiten 820-822 "Keine Verwertung des Gutachtens einer ärztlichen Schlichtungsstelle als Zeugen- oder Sachverständigenbeweis"
und
MedR (Medizinrecht) Dezember 2011, Vol. 29, Issue 12, Seiten 823-825 "Haftung einer Gemeinschaftspraxis und deren Mitglieder für Regressansprüche"
da ich derzeit ohnehin schwer gehandikapt bin und dazu noch "richterschelte" betreiben muss, bin ich nur sporadisch im forum. daher gerne an email <nutzername>@t-online.de
gruss
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deswegen die genaue bezeichnung:
MedR (Medizinrecht) Dezember 2011, Vol. 29, Issue 12, Seiten 820-822 "Keine Verwertung des Gutachtens einer ärztlichen Schlichtungsstelle als Zeugen- oder Sachverständigenbeweis"
und
MedR (Medizinrecht) Dezember 2011, Vol. 29, Issue 12, Seiten 823-825 "Haftung einer Gemeinschaftspraxis und deren Mitglieder für Regressansprüche"
da ich derzeit ohnehin schwer gehandikapt bin und dazu noch "richterschelte" betreiben muss, bin ich nur sporadisch im forum. daher gerne an email <nutzername>@t-online.de
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