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Teilweise Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit

humpel

Mitglied
Registriert seit
11 Sep. 2006
Beiträge
85
Hallo zusammen,

bei der o.g. Erwerbsminderung heißt es ja 3 - 6 Stunden pro Tag arbeiten bei einer 5 Tage Woche.
Gibt es auch die Möglichkeit an 4 Tagen zu arbeiten und der Freitag oder Montag wäre frei.Dafür von mir aus an den 4 TAgen 8 Stunden?. Mir würde es mehr helfen wenn ich eine verlängerte Auszeit habe, als jeden Tag 6 Stunden zu arbeiten?

Danke

Gruß
 
Hallo Humpel,

wenn eine Teilweise Erwerbsminderung festgestellt ist und Du eine entsprechende Rente erhälst und einen Arbeitsplatz hast, sind die Regelungen zur Leistung der verminderten Arbeitszeit Thema einer Vereinbarung zwischen Dir und dem Arbeitgeber. Vielleicht ist es sinnvoll die Schwerbehindertenvertretung und den Betriebsrat mit ins Boot zu holen. Denkbar sind viele Möglichkeiten und Regelungen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo seenixe,

vielen Dank für deine Info.
Steht das auch irgendwo im Gesetzestext, kenne ja meine Firma. Da heist es dann ganz schnell hier steht aber 3 bis zu 6 Stunden.
Ich würde halt am liebsten Mo - Do. arbeiten und Freitag frei, oder Di - bis Freitag und Montag frei.

Nochmals vielen Dank
 
Hallo Humpel,

wenn du im dem Verlinkten PDF auf Seite 10 schaust da steht u.a. folgendes.

www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232618/publicationFile/53415/erwerbsminderungsrentner_hinzuverdienen.pdf
...
dass Ihre Erwerbsfähigkeit im versicherten Hauptberuf und in zumutbaren Verweisungsberufen auf weniger als sechs Stunden täglich gegenüber der eines vergleichbaren Gesunden gesunken ist. Wenn Sie jetzt regelmäßig eine mindestens sechsstündige Berufstätigkeit ausüben, werden Sie in der Regel nicht mehr berufsunfähig sein.
...
Ich weis nicht ob dir das weiter hilft. Aber ich wollte es dir trotzdem verlinken.

Viele Grüße
Michi
 
Hallo und Danke,

da gibt es leider so viele unterschiedliche Auslegungen.
Ich ruf mal das Integrationsamt an, oder den VDK.

Vielen Dank
 
Hallo Humpel,

die von mir oben Verlinkte Seite ist von von der Deutschen Renten Versicherung (DRV).

Beim VDK kommt es auch immer darauf an. ob der Jenige sich damit gezielt auskennt.

In manchen Bundesländern ist es nicht das Integrationsamt sondern der Integrationsfachdienst.
Welcher gezielte fragen rund um den Job, auch Nachteilsausgleiche usw. beantwortet.

Viele Grüße
Michi
 
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