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Termin LSG

Louise

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
8 Okt. 2010
Beiträge
223
Ort
in einem schönem Haus
Liebe Forianer,
es ist soweit :)
nun endlich steht der Termin für meine Berufungsverhandlung beim LSG fest.
Persönliches Erscheinen ist angeordnet. Ich hoffe das bedeutet Gutes.
Mein Anwalt hat mir geschrieben, wir treffe uns 5 Minuten vor dem Termin:eek:
Das habe ich zum Anlass genommen, ihm noch einmal ein paar Fakten zur Kausalität usw.per Mail zu senden. Ich hoffe ,
er liest, prüft und verinnerlicht es.

Dank Eurer vielen Tipps und Hinweise (Danke Fender 01 und Andere Forianer!:)) habe ich
Nun "nur" noch zwei Fragen, die mir jetzt beim stöbern im Forum aufgekommen sind.

Das wäre glaube ich noch wichtig für die Zielsetzung, endlich nach fast 10 Jahren , mich nicht über den Tisch
ziehen zu lassen und das Kapitel zu schliessen mit der Verhandlung und Zugeständnis der Unfallrente ;)

(Nachtrag: In den Tiefen des Forums habe ich die Antwort gefunden !!!!!
1. der Unfall an sich ist anerkannt, geklagt wird auf Spätfolgen die nach x Jahren aufgetreten sind.
Welcher JAV muss hierzu herangezogen werden ? Der JAV vor Erkennung der Spätfolgen oder der
zum Unfallzeitpunkt?)


2. Ich kann aufgrund der Erkrankung meinen Haushalt ( Kinder, Tiere) nicht mehr
allein bewältigen. Es gibt einen sogenannten Haushaltsführungsschaden habe ich hier im Forum gelesen.
Kann ich den auch beantragen oder ratet ihr hiervon ab ? Oder gilt der womöglich garnicht für UO?

Ich mache natürlich von der Verhandlung abhängig, ob ich durch meinen Anwalt das noch beantrage, wenn dann...

Ich denke positiv und werde Rückmeldung machen , wie es gelaufen ist.
Viele Grüße,
Louise
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

was es von der BG gibt ist ein Pflegegeld. Hast du Pflegegrad durch gesetzl. Pflegekasse? Wenn die Einschränkungen so gravierend sind, erhältst du einen Pflegegrad. Das Pflegegeld zahlt dann wenn unfallbedingt die BG.
Sprich mit deinem Arzt, welches seine Einschätzung wäre. Vll. kennst du jemandem bei einem Pflegedienst. Informiere dich auch dort, wie deren Einschätzungen dazu sind. Die haben darin Erfahrungen.
Du kannst dann wenn deine Infos "günstig" sind, direkt einen Antrag bei der BG stellen.
Ich habe Pflegegrad 3, bekomme aber mein Pflegegeld von der BG - liegt etwas höher als von der Pflegekasse. Für meine Pflegeperson muss die Pflegekasse Sozialabgaben an die Rentenkasse zahlen.

VG
 
@Makikopf
vielen Dank für den Hinweis ! Da bin ich noch garnicht drauf gekommen :confused:
Ich werde mich einmal schlau machen !
Viele Grüße,
Louise
 
Hallo Luise,

den Haushaltsführungsschaden bekommst Du von der BG nicht ersetzt, das erfolgt nur im Zivilprozess gegen einen eventuell vorhandenen Unfallgegner und seine Haftpflichtversicherung. Aber, wie Dir schon Makikopf geschrieben hat, gibt es eine andere Möglichkeit.

Ob Du allerdings einen Pflegegrad bekommst, hängt von vielen Faktoren ab. Da wird jemand vom MDK kommen, um ein Gutachten zur Einstufung zu erstellen. Für den Fall wäre es von Vorteil, wenn Du Dir zur Vorbereitung fachliche Hilfe holst.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo Luise,

es wird der JAV vom Unfalltag genommen.

Simples Beispiel:

Du hast eine MdE von 20 und bekommst Euro 200.

Die MdE erhöht sich jetzt auf 30 = Euro 300.

Die Ladung mit persönlichen Erscheinen hat nichts zu sagen. Aber bereite Du Dich auch vor, Du hast auch das Recht auf Gehör, nutze es! Überlass nicht alles Deinem Anwalt.

Viele Grüße und viel Erfolg für Deine Verhandlung.

Kasandra
 
Vielen lieben Dank Euch !:)

@Rekobär Pflegegeld scheidet schon einmal aus, sagt mir eine Fachkraft aus meinem Umfeld ;)

@Kasandra Danke für das Beispiel !

Vorbereiten, dass mache ich schon die ganze Zeit, manchmal leider ...die Gedanken kreisen so kurz vor dem Termin
immer wieder:( die 2 Jahre die ich auf den Termin gewartet habe, war mein Kopf frei , aber nun geistert es wieder ..
Ich bin eine Kämpferin und dem Anwalt das Feld überlassen ?! Nein Danke !!!!

Ich werde berichten wie es ausgeht, mein Kopf sagt mir, ich gewinne !!!;)

Viele Grüße von der aufgeregten und gut vorbereiteten
Louise
 
...die Vorbereitung macht mich fertig ;)

Bei meiner Vorbereitung der Liste für den Gerichtstermin habe ich noch einmal alles Gegengeprüft (meine Argumente und die dazugehörigen Nachweise, BSG Urteile etc.) und da fiel mir etwas auf, welches mich im Moment etwas unruhig macht. Vielleicht kann mir Euer Schwarmwissen noch einmal helfen, bitte.

Ich weiss, dass EMR und Unfallrente zwei verschiedene Dinge sind. Nun aber mein Gedankengang in meinem Fall.
Vor den Unfallfolgen geht man immer von 100% Erwerbsfähigkeit aus. Nach einem Unfall nimmt man die sog.MdE Tabelle entsprechend, bei meinen Verletzungen/Spätfolgen nehmen wir einmal 30% an. Daraus ergibt sich alles weitere.
So weit, so gut.

Nun ist bei mir der Fall so gelagert: 100 % Erwerbsfähig vorher, aufgrund der Unfallfolgen/Spätfolgen und nur die, bekomme ich eine unbefristete 100% EMR. Es gibt also keine weiteren Krankheiten etc. die zur EMR geführt haben.

Was ist dann jetzt die Grundlage für eine Unfallrente? Die MdE Tabelle ? Die Tatsache, dass ich nun lt. DRV Gutachten etc. 100%
erwerbsunfähig bin , aufgrund der Unfallfolgen? Gibt es dazu Gesetzestexte?
Oder ist das Ermessenssache/Verhandlungssache vor Gericht ?:rolleyes:

Es grüßt Euch herzlich eine grübelnde
Louise
 
Hallo Luise,

Du befindest Dich, wie auch viele andere hier, im sogenannten eigenen Saft. Soll heißen, da Du unmittelbar Beteiligte bist, bist Du natürlich auch emotional bei der Sache und genau hier liegt das Problem. Innerhalb meiner Begleitungen von Unfallgeschädigten innerhalb der mündlichen Verhandlungen habe ich beobachtet, dass gerade diese emotionale Eingebundenheit dazu führt, dass die Unfallgeschädigten als Kläger entsprechend reagieren und alles, was so gesprochen wird, persönlich nehmen. Darauf reagiert der Richter manchmal mit Verständnis, jedoch viel häufiger mit Genervtheit.

Was Du brauchst, ist jemand, der Dein Temperament etwas zügelt. Vielleicht findet sich ja jemand, der Dich in die Verhandlung begleitet und beruhigend auf Dich wirkt.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo Rekobär,

woher kennst Du mich ?:eek:;)

OK, Du hast natürlich recht, Emotionen sind in diesem Fall nicht gut :)

Aufgrund meiner Berufstätigkeit (die ich aus verständlichen Gründen mal nicht nennen will, um Rückschlüsse zu vermeiden)
habe ich gelernt, ruhig zu bleiben, auch in Ausnahmesituationen und davon hatte ich gaaanz viele :confused:
Nerven werde ich den Richter mit Sicherheit nicht und persönlich nehmen ? Nö auch nicht. Ich bin vorher immer sehr aufgeregt, man nennt es seeehr temperamentvoll und engagiert und dann
kommt das Jahrelang erlernte, mit Seminaren untermauerte "ruhig und sachlich sein" zum tragen.

Weil ich weiß wie ich sein kann wenn ich aufgeregt bin, fahre ich mal lieber mit der Bahn, ist besser
für die Verkehrsteilnehmer :p

Aber sehr nett von Dir, mich noch einmal darauf hinzuweisen ;)

Begleitung habe ich keine, aber das wird schon !

Herzliche Grüße zurück !
 
hallo Louise,

Ich glaube nicht, dass du womöglich mit Rechtsbeugung rechnen kannst, oder?

Lg. Rolandi
 
Zuletzt bearbeitet:
Lieber Rolandi,
ich musste erst einmal goo...was denn Rechtsbeugung ist :)
Davon gehe ich nicht aus, ich denke immer positiv ;)

Inzwischen sehe ich den Termin auch als einen Abschluss des Ganzen.

Ich habe ein ausgeprägtes Rechtsbewusstsein, aber ich werde mich nicht
den Rest meines Lebens dann mit so etwas beschäftigen wollen, dann
wäre ich nicht nur ein UO , sondern dazu noch ein Opfer der Justiz, welches womöglich
einen psychischen "Schaden" davon trägt. Nö mit Ö ! ;)

Für all das was Andere Dir antun, egal in welcher Hinsicht, werden sie irgendwann
im Leben doppelt "bestraft". Das ist mein Denken.

Ich denke positiv !!!

Alles kommt wie es kommen soll!!

Viele Grüße,
Louise
 
hallo Louise,

eines sei dringend geraten:
notiere dir alle fragen, ggf in stichpunkten, ebenso die antworten UND das vom richter ins protokoll diktierte ergebnis. noch besser, wenn eine begleitung dabei ist (als beistand oder zuhörer), dann macht ihr das beide.

es ist au eigener erfahrung nicht auszuschliessen, dass das protokoll nachträglich vändert wird. das merkst du idR nur, wenn du das protokoll später mit den notizen vegleichen kannst.


gruss

Sekundant
 
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