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Trotz Verletztengeld Erwerbsminderungsrente beantragen

Frage

Lieber HWS -Schaden,

danke für den Link.
Ich weiß das eine Anhörung üblich ist. Ich wollte gerne wissen welche Punkte hierzu relevant sind ,sie schriftlich an zu bringen.
Erhoffe mir Hilfe von euch und Rat.
Dafür sind wir heir doch zusammen,oder?

Danke euch
 
Hallo jesaya und alle anderen,

um die rein rechtliche Seite zu betrachten.

Eine Einstellung des Verletztengeldes (außer bei Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit) kann nur unter den Vorschriften des § 46 Abs. 3 Ziffer 2 SGB VII erfolgen.

Darin heißt es:

Wenn mit dem Wiedereintritt der Arbeitsfähigkeit nicht zu rechnen ist und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht zu erbringen sind, endet das Verletztengeld

1.mit dem Tag, an dem die Heilbehandlung so weit abgeschlossen ist, daß die Versicherten eine zumutbare, zur Verfügung stehende Berufs- oder Erwerbstätigkeit aufnehmen können,

2.mit Beginn der in § 50 Abs. 1 Satz 1 des Fünften Buches genannten Leistungen, es sei denn, daß diese Leistungen mit dem Versicherungsfall im Zusammenhang stehen,

3.im übrigen mit Ablauf der 78. Woche, gerechnet vom Tag des Beginns der Arbeitsunfähigkeit an, jedoch nicht vor dem Ende der stationären Behandlung.


Für diesen Fall maßgebend ist zunächst die Ziffer 2.
Da Du Erwerbsunfähigkeitsrente bekommst ist das eine Leistung nach § 50 Abs. 1 Satz 2 des SGB V.
Du schreibst aber, dass Du diese Erwerbsunfähigkeitsrente nur wegen der Unfallfolgen bekommst, so dass dann dieser § nicht mehr gilt weil die Leistung (Erwerbsunfähigkeitsrente) mit dem Versicherungsfall (Arbeitsunfall) im Zusammenhang steht.

Also scheidet die Einstellung des Verletztengeldes durch die EU-Rente aus, das Verletztengeld muss demnach weitergezahlt werden.

Jetzt kommt aber der Pferdefuß:
Die BG muss, um das Verletztengeld einstellen zu können jetzt nachweisen, dass auch durch weitere Maßnahmen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation eine Arbeitsfähigkeit nicht mehr erreicht werden kann. Das erfordert eine gesonderte Prüfung.
Und sind wir jetzt mal ehrlich, der Bezug einer Erwerbsunfähigkeitsrente ist ein starkes Indiz dafür.
Wenn dieser Nachweis der BG gelingt, kann sie das Verletztengeld mit Ablauf der 78. Woche einstellen, bzw. wenn das Verletztengeld schon länger als 78 Wochen gezahlt wurde, ab dem Zeitpunkt dieses Nachweises.

Wenn noch Fragen sind, gerne wieder

Viele Grüße
Fender01
 
Fender

Herzlichen Dank,

das war sehr verständlich.:)
Würde denn nunmehr eine Verletztenrente angezeigt sein?
Und welche Punkte sind denn nun für die Anhörung wichtig, oder ist es so wie viele sagen: Egal was du schreibst ,die BG erlässt auf jeden Fall ihren Bescheid.
Aber dann müssten Sie doch bis zum Nachweis weiter zahlen oder?
Es ist wirklich sehr verzwickt.
 
Hallo Jesaya,

ob Du auf die Anhörung eine Erwiderung schreiben sollst, kommt auf die Begründung an, die die BG für die Einstellung des Verletztengeldes angegeben hat.

Hätte sie den Wegfall nur und ausschließlich mit dem Bezug der EU Rente begründet und mit der oben genannten Rechtsvorschrift (Nr. 2) wäre die Entziehung falsch und Du kannst Sie auf diese rechtswidrige Einstellung hinweisen.

Hat die BG aber bereits die Prüfung der sogenannten "Aussichtslosigkeit" gemacht und damit die Entziehung begründet, ist eine Erwiderung, ganz offen gesagt, das Papier nicht wert um sie zu schreiben.

Nach dem tatsächlichen Ende des Verletztengeldes wird wahrscheinlich durch ein Gutachten eine Minderung der Erwerbsfähigkeit und damit ein Rentenanspruch geprüft.

Viele Grüße
Fender01
 
Fender

Guten Morgen,

vielen dank Fender für die großartige Hilfestellung.
Ich glaube meine Anhörung gut formuliert zu haben.
Deine Aussgae war mir sehr hilfreich.
Bin gespannt wie es weiter geht.
Das Verletztengeld soll zum 07.05.2016 eingestellt werden und die Rente ist nur 261,00 €.
In dieser Zeit bis zum Entscheid, muss ich wohl Grundsicherung beantragen? Oder?
 
Mithilfe gebraucht

Habe ich das richtig verstanden :
Die Hinzuverdienstgrenze wird anhand des gezahlten Verletztengeld berechnet?
Danke euch
 
Rat

Liebe Christiane,
danke!
Ja ich habe Berechnungen im Bescheid, aber das ist ein Wust von Zahlen, da blickt man einfach nimmer durch.

Damit hier keine Mißverständnisse kommen.Das Thema ist komplex und vielleicht drücke ich mich auch unklar aus.

Verletztenrente und EMR Rente dürfen zusammen nicht das vorherige Gehalt übersteigen?
Das heißt im Zeitraum meines Anspruches von EMR Rente gilt als Einkommen: mein Verletztengeld?

Unfall war 2014, Anspruch auf EMR ab Juni 2015. EMR Antrag lief parallel zum Verletztengeld und kam erst jetzt 2017 zur Bescheidung.Verletztengeld lief weiter, bis zur Verletztenrente.
Es geht um Nachzahlung der EMR Rente ab 2015. Im Bescheid wird das Gehalt gerechnet aber nicht mein Verletztengeld, das taucht nicht auf.

Also kann hier nicht das Gehalt zugrunde gelegt werden bei einer Berechnung, sondern VG +EMR= Einkommen und darf zusammen nicht das frühere Gehalt übersteigen?

Ich hoffe ich konnte mich klar genug ausdrücken?
Liebe Grüße

Jesaya
 
Hallo Jesaya,

mh, hört sich kompliziert an. Aber ich versteh schon.

Erwerbsminderungsrente beziehst Du aufgrund des Unfalls. Und Verletztenrente.

Und mal rein gefühlsmäßig denke ich >>> das jetzige Einkommen darf Dein früheres Gehalt nicht übersteigen. Und nein, Dein Gehalt kann wohl kaum als Grundlage dienen. Die Nachzahlung der EMR muss mit Deinem tatsächlichen Einkommen be-/verrechnet werden. Wir sind ja nicht bei Wünsch-Dir-Was!

Während sich die Berechnung der Verletztenrente wiederum nach Deinem Gehalt richten muss/soll!

Sollten da Fehler vorliegen, mußt Du Widerspruch einlegen.

Denk ich mal so.

LG Christiane
 
Hallo,

wenn du in die www-Suchmaschine eingibst

> erwerbsminderungsrente und unfallrente gleichzeitig <

(genau diese Wörter, aber ohne > < )

dann findest du Erklärungen mit Beispielen.
Bei mir waren die beiden ersten Suchergebnisse zufriedenstellend,
allerdings nicht aktuell.
Wenn du aber das Fachwort für den - für dich günstigen! - Abzug bei der Berechnung (ist dort beschrieben) auch wieder im www suchst, wirst du die aktuell gültige Abzugshöhe sicher leicht herausfinden und das für dich zutreffende Ergebnis dann berechnen können.

Mein erstes Suchergebnis war ein Beitrag von 2011, das zweite von 2013.
Beide geben Beispiele, daran kannst du sehen, dass die Abzugshöhe sich verändert (angepasst wird).
Bei meinem ersten Suchergebnis ist möglich, selber nachzufragen. https://www.ihre-vorsorge.de/forum.html?tx_mmforum_pi1[action]=list_post&tx_mmforum_pi1[tid]=16271

(Hier noch das zweite Suchergebnis http://www.tagesspiegel.de/wirtscha...deutsche-rentenversicherung-bund/8322680.html)

Auch bei DRV direkt nachzufragen, wäre eine Möglichkeit.

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Jesaya,

Verletztengeld und EM-Rente haben unterschiedliche Berechnungsgrundlagen.
Es kann auch möglich sein, mehr als das vorherige Gehalt/Lohn zu bekommen;
dies ist u.a. eine steuerliche Frage.

Wenn Du eine Nachzahlung bekommst, weil die DRV nun doch zahlen muß,
so berechnet die Rentenversicherung erst Dein Verletztengeld gegen die Höchstbetrag,
der aber im Bescheid sehr gut vermittelt wird.
Hier gibt es ein Stillhalteabkommen zwischen den BG und der RV; da die RV immer den Leistungsbezug kürzt.
Eine Zurückrechnung ist auch für einen Nicht-Profi möglich.
Auch kannst Du im Rahmen eines Lohnsteuerhilfevereins Dir Rat suchen,
da Du ja immer noch voll steuerpflichtig bist; mit allen Vor-und Nachteilen.

Wenn dann MdE-Rente und EM-Rente kommen, so errechnet sich alles nochmals neu.

Viele Grüße
Silko
 
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