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Trotz Verletztengeld Erwerbsminderungsrente beantragen

Liebe Jesaya,

bitte lese nochmal GENAU die folgenden Auszüge aus meinem Beitrag:

Hallo zusammen,
Nehmen wir mal an, es ist eine VOLL-EMR.
Um die VOLLE VOLL-Rente zu beziehen, darf „nur“ ein Hinzuverdienst von
450,00 Euro vorhanden sein.
Ist dies drüber (was wohl beim Verletztengeld sicher der Fall ist), geht’s zur nächsten Grenze, um 3/4 der VOLL-Rente zu beziehen.
Weiter geht’s zu ner 1/2 der VOLL-Rente bis zu 1/4 der VOLL-Rente.

Es reicht die Eingabe der Entgeltpunkte der letzten 3 Kalenderjahre
VOR der Erwerbsminderung, aber mindestens 1,5.
Schon werden die jeweiligen Grenzen ausgerechnet und man muss sich nur
die passende raussuchen ;-).

Hier sind die Grenzen ausschlaggebend!
Wie bereits beschrieben wird das gezahlte Verletztengeld als
Hinzuverdienst angesehen.
Für die Berechnung der Grenzen reichen die Entgeltpunkte der letzten 3 Kalenderjahre VOR der Erwerbsminderung, aber mindestens 1,5.
Die EMR lassen wir erstmal KOMPLETT außen vor.
Denn das VerletztenGELD ist KEINE VerletztenRENTE und somit kommt auch nicht NICHT die Berechnung, wenn Renten aufeinandertreffen zum tragen.

In geringer Höhe zu zahlen sind die 3/4, 1/2 und 1/4 der VOLL-Rente beim Überschreiten der Grenzen anzusehen.
Überhaupt nicht mehr gezahlt beim Überschreiten der 1/4-Grenze.

Nehmen wir mal fiktiv folgendes Szenario an:
Entgeltpunkte 1,5

VOLLE EMR bis 450,00 € Hinzuverdienst
3/4 der VOLL-Rente bis 758,63 €
1/2 der VOLL-Rente bis 1.026,38 €
1/4 der VOLL-Rente bis 1.249,50 €
ab 1.249,51 € KEINE EMR.

Nochmal zum Verständnis:
der Hinzuverdienst ist DEIN Verletztengeld.

Ich hoffe ich konnte es dir verständlich erklären.

LG
Daniel
 
Hallo Jesaya,

vorab nochmals, frag einen Fachmann !

Verletztengeld ist kein Hinzuverdienst,
sondern eine Versicherungsleistung der BG;
Dies ist eine Absicherung des monatlichen Lohnausfalles;
bei AN ist dies pflichtversichert und bei Selbständigen eine freiwillige Versicherung.

Zum Verständniss:
Verletztengeld ist eine Zahlung der BG, um einen finanziellen Einschnitt in Deinem
Leben abzumindern.
Verletztengeld bekommst Du in der Zeit Deiner Genesung, bzw. in der Zeit,
wo die BG Dich durch alle Mangeln nehmen kann.
In dieser Zeit besteht ja auch die Pflicht, dass Du alles zu Deiner Gesundung tun mußt.

Em-Rente ist eine Leistung, die unabhängig von der BG bezahlt wird.
Verletztengeld und EMR kannst Du nicht so zusammenwüfeln.
Und Grundlage ist immer die Brutto-Rente.

Hier gibt es keine Verrechnung;
entweder reicht das Verletztengeld nach Aufrechnung der Rentenversicherung oder nicht.
Das ist eine Sache nur des Geldes wegen.
Der Anspruch einer EMR bleibt jedoch in voller Verpflichtung des Rententrägers;
u.a. Reha, Fristen der Nachkontrolle etc.

Und um Dir zu vermitteln, wie kompliziert die Berechnungen sind:
Ich hatte mehr Verletztengeld als ich vorher Netto-Lohn hatte.
Hier greifen auch noch BG Verrechnungen zum JAV und die steuerlichen Einstufung.

LG Silko
 
Hallo Silko,

nun bitte ich auch DICH genau zu lesen.
Natürlich ist das Verletztengeld KEIN Hinzuverdienst.
Dies habe ich ja auch nicht geschrieben.
Geschrieben habe ich, dass es in diesem Fall WIE EIN Hinzuverdienst anzusehen ist.

Hier die Quelle:
http://www.deutsche-rentenversicher...scheidungen/2012/20121114_verletztengeld.html

ANFANG Auszug:
Das nach § 25 SGB II gezahlte Verletztengeld ist nach § 96a Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB VI i. V. m. § 18a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB IV bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung als Hinzuverdienst zu berücksichtigen. Das nach § 25 SGB II gezahlte Verletztengeld ist gem. § 96a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SGB VI bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung als Hinzuverdienst zu berücksichtigen, sofern ein kausaler Zusammenhang zwischen den Versicherungsfällen der gesetzlichen Unfallversicherung und der gesetzlichen Rentenversicherung besteht (§ 46 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 SGB VII).
Das Verletztengeld ist in seiner gezahlten Höhe als Hinzuverdienst zu berücksichtigen.
ENDE Auszug

Somit sollte hier auch die Hinzuverdienstberechnung mit den Grenzen greifen.

Dein Hinweis das VerletztenGELD nicht mit der EMR zusammen zu würfeln ist
ein sehr guter Hinweis.
Danke!

Und vielen Dank für deine weiteren Erklärungen.
Diese werden Jesaya sicher weiterhelfen!

LG
Daniel
 
Hallo

vielleicht ist der folgende Link klärend. Die Antwort des Anwaltes ist zwar von 2009, der Hinzuverdienst von 400 Euro hat sich erhöht, aber inhaltlich stimmt die Antwort noch. Die Antwort des RA ist noch viel länger als hier angegeben. Es lohnt, sich diese durchzulesen. (Wobei ich mich frage, warum der Deutsche Rententräger nicht befragt wird. Der Sachbearbeiter kennt sich doch aus und kann eine korrekte Antwort geben.) :

http://www.deutsche-anwaltshotline....-hinzuverdienst-beim-bezug-von-verletztengeld

"Grundsätzlich werden folgende Einkommen auf die Rente angerechnet und können bei Überschreitung der Hinzuverdienstgrenzen auch zum Wegfall führen:
- Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung,
- Arbeitseinkommen aus einer selbständigen Tätigkeit, mit Ausnahme der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,
- vergleichbares Einkommen,
- Vorruhestandsgeld
sowie
- Erwerbsersatzeinkommen.
Hierbei handelt es sich um Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld, Gründungszuschuss und andere vergleichbare Sozialleistungen. Als Hinzuverdienst wird das der Leistung zugrunde liegende monatliche Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen berücksichtigt."
.....

Die Antwort unterstreicht die Antwort von Daniel. Wenn seine Antwort sich auch auf den Gesetzestext SGB II bezieht. Da muss man aufpassen, da es durchaus nicht immer als Antwort herangezogen werden kann.

Gruss ************
 
Grüße euch.

Ich glaube das ist so ein krasses Thema.
Also EMR und VG zusammen aus gleichen Grund ,dürfen den letzten Brutto Jahresverdienst nicht überschreiten.
Das ist bei mir der Fall.
Nunmehr laufen drei Wiedersprüche jeweils immer zu einem anderen Stand, bzw. Bescheid, da sich alles seit 2014 hinzieht und ich mittlerweile VR beziehe Schwerbehindert bin , Mde habe usw.
Ich hätte gerne Auskunft gehabt von der Renten anstalt, die selber nicht mehr durchblicken.
Nun habe ich einen Anwalt eingeschaltet, der selbst an seine Grenzen kommt, da alles total verworren ist.
Wie Silo schon sagte: Wenn beide Zahlungen zusammen kommen aus dem selben Grund gelten andere regeln.
Ehrlich gesagt bin ich verzweifelt.
Ich brauche einen § der sagt: wenn du 20 € drüber bist dann kürzen wir die Rente um 20 € aber nicht um alles......

schnief
Jesaya
 
Mithilfe

Hallo Ihr Lieben,

die Angelegenheit mit meiner Nachzahlung der EMR ist nun beim Anwalt.
Danke euch .
Nunmehr brauche ich euren Rat:
Mein Unfall war ja am 2.6.2017. Nunmehr fand ja die zweite Begutachtung statt da die 3 Jahresfrist auslief.
Ich musste zu 2 Gutachtern einmal im April 2017 zum Orthopäden/Chirug und am 14.6.2017 zum Neurologen.
Nun teilt mir die BG mit, das dass zweite Gutachten(vom Juni 2017) noch nicht bei Ihnen eingegangen sei und sie deshalb keinen förmilichen Bescheid mehr ergehen lassen können zu meinen Ungunsten. Ich war doch beim Gutachter.
Zitat:
Ihre Rente als vorläufige ENTSCHÄDIGUNG WIRD DAHER- BEI GELICHBLEIBENDER Höhe der MdE-Kraft Gesetzes zur Rente auf unbestimmte Zeit .

Was bedeutet das konkret, ,die haben nur ein Gutachten anerkannt .
Soll ich dort mal anrufen und ist es sinnvoll Widerspruch ein zu legen.
Bekomme ich gleichbleibend mein Geld?

Danke euch
 
Hallo Jesaya,

hier hat offensichtlich Deine BG ein bisschen geschlafen.

Nach Ablauf von 3 Jahren wird die bisherige vorläufige Rente AUTOMATISCH zur Rente auf unbestimmte Zeit wenn sie nicht VORHER geändert wird.

Für Dich bedeutet dies, dass Du nun eine Rente auf unbestimmte Zeit in bisheriger Höhe erhältst, die frühestens in einem Jahr, also am 02.06.2018 geändert werden kann.

Ein neues Gutachten wäre daher zum jetzigen Zeitpunkt sinnlos, es sei denn, die Unfallfolgen hätten sich verschlimmert.

Viele Grüße
Fender01
 
Mithilfe

Guten Morgen,

danke Fender. JA du hast recht die BG hat geschlafen.
Wie ihr wisst gab es Schwierigkeiten mit der EMR Rente wo ich euch um HIlfe bat.
Dann habe ich mich entschlossen das ganze dem Rechtsanwalt zu geben.
Jetzt geht es vors Sozialgericht.
Es geht darum die Nachzahlung die einbehalten wurde einzufordern, da VG und EMR aus dem selben Grund zusammen kommen.
Nun eerheilt ich ein Schreiben in dem das Sozialgericht mich auffordert meinen ärztlichen Werdegang der letzen 5 Jahre zu dokumentieren.
Ich verstehe nciht wozu dies nötig sein sollte.
Wisst ihr mehr darüber?

Liebe Grüße
 
Hallo Ihr Lieben,

es ist viel passiert.
Mein Unfall ist ja nunmehr schon 4 Jahre her und es ist bei Morbus Sudek keine Besserung eingetreten und erhalte Rente.
Nunmehr soll ich wieder zu einer Begutachtung. Ist das Normal, das man jedes Jahr einmal dort hin muss?
Kennt jemand einen guten Neurologen mit Fachgebiet Morbus Sudek Fuß? In Augsburg.
Es gibt einen der Dr. Blaettner heißt, hat hier jemand schon Erfahrung mit ihm.
Ich fürchte mich davor wieder eine Tortour an Schmerzen aushalten zu müssen. Mein bisheriger Gutachter ist in Rente.
Zudem ist meine FRage Da ich vieles nicht selber tun kann beötige ich Hilfe bei der Pflege und im Alltag. Kann man einen Antrag stellen auf Pflegegeld und wenn ja, bei der BG oder Kasse.
Danke für eure Mithilfe.

Lg
Jesaya
 
Hallo Jesaya,

einen Gutachter kann ich Dir nicht nennen.

Aber Du must keine Schmerzen bei der Begutachtung über Dich ergehen lassen. Ein vernünftiger GA quält keinen Patienten.

Pflegegeld must Du, wenn Du einen Arbeits-/Wegeunfall über die BG hattest auch dort beantragen. Siehe hier:

DGUV: Pflegegeld

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Jesaya,

glaube mir, bei der BG ist nichts normal!
Aber in den ersten Jahren nach dem Unfall wird man recht oft zum GA geschickt!
Das hört erst auf, wenn man so wie du über 3 bis 4 Jahre kommt!
Eigentlich sollte dieses GA für dich in nächster Zeit das letzte sein!
Denn in diesem GA wird auch sicherlich nach dem verbleibenden "ist Zustand" gefragt!
Wenn nicht, dann lass diese Frage von der BG nachträglich an den GA stellen!
 
Ihr Lieben,

danke für eure Mithilfe.
Wo und wie stellt man den Antrag auf Pflegegeld bei der BG.
Ich bin ja seit 4 Jahren auf HIlfe angewiesen im Alltag angewiesen.
Mache ich das formlos bei der BG?
Was steht mir eigentlich noch zu? Bekomme Bekleidungsgeld wegen verschleiß z.B.

Danke an alle Mithelfer
 
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