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Umdeutung nach Untätigkeitsklage, wie erweitern?

penny1979

Neues Mitglied
Registriert seit
17 Mai 2017
Beiträge
3
Hallo Gemeinde,

ich bin neu hier und wollte mal Fragen wie ich jetzt am besten vorgehen kann.

Es wurde eine Untätigkeitsklage eingereicht
Der Rentenversicherungsträger wurde Telefonisch durch das Gericht informiert und deutete daraufhin "das dritte der drei Telefonate" um, in einen Formlosen Rentenantrag.
Hierdurch würden jetzt aber die Jahre von Antragstellung bis zum dritten Telefonat ( 05.16) unter den Tisch gekehrt. Und das Gericht bittet um Rücknahme der Untätigkeitsklage.

Nun stellt sich mir die Frage, kann ich die Untätigkeitsklage erweitern auf Feststellung der Antragstellung 2013?
Wenn ja, wie eh ich da am besten vor… mir schwirrt der Kopf und ich bekomme keinen klaren Gedanken in dieser Sache hin und brauche daher eure Hilfe.

Kurz zusammengefasst:
Mitte 2013 Aussteuerung der KV wegen Erwerbsunfähigkeit laut MDK der KV, daraufhin
Mitte 2013 Antrag auf ALG1, Übergangsregelung, mit Zwangsweise Antrag zur Rente
Umdeutung auf Medizinische Reha durch Rentenversicherung,
Ende 2013 Medizinische Reha wurde vorzeitig beendet, jedoch nicht abgebrochen laut Einrichtung.
2014/2015 und 2016 mehrere Sachstandsanfragen (Schriftlich) ohne Erfolg, hierauf
Ende 2016 Untätigkeitsklage eingereicht
Anfang 2017, Umdeutung des letzten Telefonats auf „Formlosen Rentenantrag“ und zugesandte Antragsformulare zur EU Rente.
April 2017 Termin Gutachter, Tenor des Gutachten liegt nicht vor.
Danach Brief von Gericht, das der Rentenversicherungsträger eine Umdeutung von 2016 begonnen habe und ein Gutachter eingeschaltet, das Verfahren laufe und man möge bitte die Klage zurücknehmen.

Vielen Dank schonmal für Rat und Tips
 
Hallo Penny,

herzlich Willkommen!

Die Klage würde ich nicht zurücknehmen. Ein Telefonat ist nichts Schriftliches. Nur Schriftliches zählt! Meine Meinung!

Du solltest Dir das Gutachten besorgen. Wie fiel der Reha-Befund aus?

Hast Du einen Anwalt? Finde das Ganze sehr merkwürdig. Wenn schon der MDK Dir Arbeitsunfähigkeit bescheinigt.

LG Christiane
 
Umdeutung nach Untätigkeitsklage

Hallo penny1979,

nach der Anhängigkeit der Untätigkeitsklage ist "Herrin des Verfahrens" jetzt das Sozialgericht und nicht mehr die DRV.

Die Untätigkeitsklage kannst Du jederzeit durch Klageänderungsantrag in eine Verpflichtungs-/Feststellungsklage gem. § 54 SGG abändern und somit gilt das Datum der Antragstellung der Rente weiter.

Das Gericht stellt dann fest, ab wann eine Erwerbsminderung bei Dir vorliegt. Das hat mit der Feststellung des MDK wegen "Arbeitsunfähigkeit" nichts zu tun. Arbeitsunfähigkeit ist ein vorübergehender Zeitpunkt.

Gruss
kbi1989
 
Hallo und Danke Chrisiane und kbi1989,

also ja ich wollte die Klage nicht zurücknehmen, daher fragte ich ja auch.

Abändern in "Verpflichtungs-/Feststellungsklage gem. § 54 SGG", das wäre wohl was ich gesucht hatte. Ich werde mir das mal durchlesen, Danke schonmal

@ kbi1989

Zitat: ""Feststellung des MDK wegen "Arbeitsunfähigkeit" nichts zu tun. Arbeitsunfähigkeit ist ein vorübergehender Zeitpunkt.""

Öhm der MDK so wie auch die Arbeitagentur haben Erwerbsunfähigkeit Attestiert, nicht Arbeitsunfähigkeit, deswegen wurde ja auch dieser Erwerbsunfähigkeits-Antrag Verpflichtend eingefordert. Die Arbeitsagentur hatte den Antrag zur Rentenversicherung geschickt, mit den Gutachten des MDK und des Medizinischen Dienstes der Arbeitagentur... beide kamen zum gleichen schluss... die Rentenversicherung hatte dann einfach umgedeutet auf ne Reha.... und wurde nicht weiter tätig erst nach Untätigkeitsklage.

Wichtig dabie finde ich auch die Tatsache das der Entlassungsbericht vorenthalten wurde und nur der Bogen für den Arbeitgeber mit weiterhin "Arbeitsunfähig" zugeschickt wurde.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo @ all,

vielen vielen Dank, kbi1989.

Habe deinen Rat angenommen und einen Klageänderungsantrag in eine Verpflichtungs-/Feststellungsklage gestellt. Das Gericht hat jetzt verfügt das der Rentenanfang im Folgemonat der Antragstellung mitte 2013 beginnt.

Jetzt bedeutet das nurnoch auf den Rentenbescheid zu warten und zu hoffen das es nicht noch ewig dauert und alles seine Richtigkeit hat.

Hätte nie gedacht das es so einfach sein kann....
 
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