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unendliche Verfahrensdauer

Reickja

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
27 Feb. 2007
Beiträge
485
Hallo liebe Forumsmitglieder,

wir haben zwar lange nichts geschrieben, aber immer wieder gelesen.

Nun haben wir nach einer unendlichen Geschichte, den letzten Gutachtertermin wahrgenommen.

Die Begutachtung ist vom Gericht in erster Instanz angeordnet worden im Jahr 2013. Das ist kein Tippfehler.

Begutachtet worden ist in 2014 auf HNO Gebiet,
im Jahr 2016 unfallchirurgisch
im Jahr 2014 und 2017 Neurologisch.

Der letztgenannte GA ist auch als Obergutachter bestellt worden. Warum ist eigentlich etwas fraglich, aber nun denn.

Unterwegs waren ja sämtlich vom Gericht herumgeschickte Akten 5,1 Kilo verloren gegangen, die sich dann nach einer kuriosen Suchaktion auf einmal wieder eingefunden haben sollen.

Die Frage, die sich jetzt hier stellt, wir wollten ja immer Akteneinsicht bei Gericht erwirken. Nur kam dann der Hinweis, Akten sind unterwegs.

Daher wissen wir nicht was in dem GA des Unfallchirurgen steht. allerdings konnten wir einen Blick in das GA des HNO Arztes werfen anlässlich des letzten GA Termins.

Erwähnenswert ist auch, dass mein Partner Rente seit 2009 erhält, selbständig war und auf freiwilliger Basis bei der BG versichert war.

Dem Rentenbescheid war ja widersprochen worden.

Für die Folgeschäden am Kopf, hier Geruchs und Geschmacksinn und Gehör war ihm seinerzeit lediglich eine Stützrente in Höhe von 10 % nur für den Hörverlust zugebilligt worden. Für die übrigen Unfallfolgen bislang 60 %. Somit erhält mein Partner jetzt aktuell 70 %.

Der damals bereits von der BG beauftragte Gutachter hatte die Hörminderung als Unfallfolge anerkannt.

Das neue GA aus Köln negiert diese Aussage jetzt und behauptet, die Hörminderung wäre nicht unfallbedingt. Meinem Partner war in der Komazeit das Antibiotika Gentamyzin verabreicht worden und das kann zu schweren Gehörschäden bis zur Taubheit führen.

Mit der Stützrente ist mein Partner dann auch seitens der BG mit Hörgeräten versorgt worden.

Was passiert jetzt, wenn die Stützrente aberkannt wird, oder hat diese, aufgrund der langen Verfahrensdauer schon Bestandschutz

Wenn keine Bestandsschutz gegeben ist, und die Stützrente gestrichen werden wird, sind dann diese Beiträge zu erstatten incl. Kosten der Geräteversorgung

Der GA aus Köln hat aber anders als der erste GA auf HNO Gebiet für Geruch- und Geschmacksinn 20 % gegeben.

Uns geht es gar nicht so sehr um die Höhe der MDE, sondern um Anerkennung der Unfallfolgen.

Für Anregungen und Hilfestellung sagen wir schon einmal Danke.

Gruss Reickja
 
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