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Unfall in Las Vegas

Hallo Meggy,

das Gutachten welches von der Versicherung beauftragt wurde, wurde Juli 2014 angekündigt, Dezember 2014 saß ich dann 7Stunden zur Begutachtung in der Uniklinik.
Das Gutachten ging dann "schon" am 29.06.2015 bei versicherung und mir ein...
Textauszug Gutachten:
Beurteilung der Unfallfolgen: Die Leistungsfähigkeit von "MIR" war vor dem Unfall zu 0% beeinträchtigt, sie ist zur Zeit um 50& beeinträchtigt, die Beeinträchtigung auf Dauer muss drei Jahre nach dem Unfall abschließend gutachterlich bestimmt werden.

14.49Uhr gerade mein Sachbearbeiter ans Telefon bekommen....
Auf meine Frage ob die gewünschte Antwort vom Gutachter inzwischen vorliegt (November angefragt) , gab es kurze Pause, dann die total relaxte Antwort: Ja, das ist eingegangen, hmm das werde ich mal vorziehen und Ihnen die Tage eine Kopie und unsere Antwort dazu schicken...

Bei der Cosmosdirekt wird offensichtlich ausschließlich auf Nachfrage hin gearbeitet... Aber warum aufregen über etwas was glasklar ist/war...

Bin mal gespannt wenn dann in ein paar Monaten das Schreiben endlich bei mir eintrudelt...
 
Hallo LV,

das Problem das du mit der VS hast kennen wir auch!
Mach ein Schreiben an die VS und setze denen einen angemessenen Termin (so in 14 Tagen)!
Damit meine ich eine Frist!
Dieses schickst du dann per Einschreiben.
Nach der Frist setzt du eine Nachfrist (das musst du aber nicht machen, würde ich aber machen), wieder per Einschreiben. Diesmal mit Klageandrohung!
Danach kannst du einen Rechtsanwalt mit der Klage beauftragen!
Du hast dann alles mögliche getan um eine Klage zu umgehen!
Bin mir sicher, dass die in die Puschen kommen.
 
Dezember 2014 saß ich dann 7Stunden zur Begutachtung in der Uniklinik.
Das Gutachten ging dann "schon" am 29.06.2015 bei versicherung und mir ein...
Textauszug Gutachten:
Beurteilung der Unfallfolgen: Die Leistungsfähigkeit von "MIR" war vor dem Unfall zu 0% beeinträchtigt, sie ist zur Zeit um 50& beeinträchtigt, die Beeinträchtigung auf Dauer muss drei Jahre nach dem Unfall abschließend gutachterlich bestimmt werden.
Hallo Vegas,

an diesen Satz hat sich die PUV dann gekammert, da sich der Gutachter
sehr schwammig ausgedrückt hat.
Um die Versicherung richtig zur Zahlung verpflichten zu können hätte er schreiben müssen

_______die Invalidität beträgt derzeit und auf Dauer 50 %_______

Jetzt würde ich noch bis Montag den 11.1. abwarten ob das heute angekündigte Schreiben
eintrifft.
Wenn ich mich mal als Hellseher betätigen soll wird wohl darin stehen,
dass ein neues Gutachten (3 Jahres-Frist) in Auftrag gegeben wird.

Sehr wahrscheinlich geht man bei Versicherungen allgemein von Wunderheilungen
aus um sich um die fristgemäßen Zahlungen zu drücken.

Hast Du die Versicherungsbedingungen gelesen, weißt Du wieviele Euro Dir
bei 50 % Invalidität zustehen würden (womöglich sogar eine lebenslange Rente)?

Als Vorschuss würde ich an Deiner Stelle 30 % der Versicherungssumme
sofort anfordern (zahlen werden sie wahrscheinlich nur 5 % der Versicherungssumme).

Bitte schreibe hier weiterhin

Gruß Meggy
 
Klar aber genauso verständlich ist das der ,Arzt nicht 100% sagen kann/will was nach x Jahren ist.
Alles kann ,nichts muss...
Ja, bei 50% ist auch ne Rente beinhaltet. Außerdem durch die ,progressive Staffelung die fünffache ,Invaliditätssumme.
 
Hallo Vegas,

was Meggy schreibt ist Unsinn! Der Invaliditätsgrad wurde bei Dir festgestellt mit 50 %, die Unfallversicherung hat keine Leistungen erbracht, also steht ihnen auch keine erneute Begutachtung nach 3 Jahren zu.

Die haben auf die erste Invaliditätsfeststellung zu zahlen, wenn sich Dein Gesundheitszustand verschlechtert hat, dann kannst Du eine erneute Begutachtung verlangen.

Liebe Meggy, Vorschüsse sond nur solange Vorschüsse, bis eine Invaliditätsfeststellung getroffen wird (Innerhalb eines Jahres und vor Abschluss der Heilbehandlung innerhalb dieser Zeit)!

Danach sind das keine "Vorschusszahlungen" mehr, bitte bringe das nicht immer durcheinander.

§ 187 VVG
Anerkenntnis


(1) Der Versicherer hat nach einem Leistungsantrag innerhalb eines Monats nach Vorlage der zu dessen Beurteilung erforderlichen Unterlagen in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang er seine Leistungspflicht anerkennt. Wird eine Invaliditätsleistung beantragt, beträgt die Frist drei Monate.
(2) Erkennt der Versicherer den Anspruch an oder haben sich Versicherungsnehmer und Versicherer über Grund und Höhe des Anspruchs geeinigt, wird die Leistung innerhalb von zwei Wochen fällig. Steht die Leistungspflicht nur dem Grunde nach fest, hat der Versicherer auf Verlangen des Versicherungsnehmers einen angemessenen Vorschuss zu leisten.
Wenn die Invalidität der Höhe nach bemessen wurde, ist es kein Vorschuss mehr.

Kleiner Hinweis und Steuer 1x1 am Rande, für Schadenzahlungen muss der Versicherer Schadenrückstellungen bilden. Auf diese Rücklagen müssen keine Körperschaftssteuer, keine Gewerbesteuer, keine Umsatzssteuer u.s.w. gezahlt werden. Nun liebe Meggy, was meinst Du wie lang es braucht die Schadenzahlungen aufzuwiegen? Im Schnitt 3 Jahre...
 
Hallo rajo,

Empfiehlst du bei der Hinhaltetaktik jetzt gleich mal einen Anwalt hinzu zu ziehen?
Lohnt sich da dieser Druck? Ist es überhaupt Druck oder wird dann auf stur und bockig geschaltet:
Oder den Ablauf der 3Jahre im Juli abwarten und dann auf den Busch Trommeln ?
Letztlich hat der Versicherer sicher die längere Luft und einen Rechtsstreit möchte ich wenn umgänglich vermeiden.
Gibt es da Erfahrungswerte was die beste Vorgehensweise ist?
Eine schriftliche Fristsetzung habe ich bislang nicht gesetzt.
Aber das rumgeschleime am Telefon bringe ich auch nicht mehr viel länger, wenns wieder mal heißt: jaaaaaaa, da fehlt noch ne Info aber nächste Woche gibt's ein Entscheid...
 
Hallo Vegas,

die Versicherung ist Dein Vertragspartner und nicht Dein Freund.... ;)

Sinngemäß:

ich bitte Sie mir ausdrücklich zu erläutern und die rechtlichen Grundlagen zu benennen, weshalb Sie Ihrer Pflicht nach § 187 VVG nicht nachkommen, obwohl Ihnen seit Monaten die Höhe der Invalidität bekannt ist.
Die Vertragsgrundlagen sagen eindeutig aus das die Leistung zur Invaliditä innerhalb von 3 Monaten. nach dem ich sämtliche Unterlagen beigebracht habe, fällig ist. Das war bereits am .....
Da es mir auf Grund der umfangreichen Schäden eingeleuchtet hat das Sie ein fachspezifisches medizinisches Gutachten einholen möchten, habe ich auch diesen Zeitraum gedultig abgewartet.

Nunmehr setze ich Ihnen eine Frist von 4 Wochen, um die bereits fällige Leistung zur Erstfestsetzung der Invalidität zu erbringen.

(so in etwa würde ich das formulieren und nach dem Fristablauf lass nen Anwalt machen, da Du ja eine RS hast und die Kosten auf Grund des Verzuges dann eh die Unfall tragen muss)

Ps.: ich denke man wird bei der Höhe eh noch versuchen rumtricksen und die Leistung zu kürzen, da die Unfallrente dann ein Leben lang gezahlt werden muss.
 
Nach den bisherigen Informationen wurde das

erste und einzige Gutachten (von/für die Puv) im Dezember 2014 erstellt (bzw. die Untersuchungen hierzu)

In dem Gutachten, das dann erst seit 29.6.2015 der Versicherung und anschließend dem Versicherungsnehmer vorlag steht dass:

derzeit = Untersuchungsdatum Dezember 2014

....die Leistungsfähigkeit um 50 % beeinträchtigt ist......

die Beeinträchtigung auf Dauer erst 3 Jahre nach Unfall durch ein neues Gutachten bestimmt werden soll.

Hier ca. 17 Monate nach einem schweren Unfall gab und gibt es zum Glück für das Unfallopfer
(das gerade geheiratet hat und vielleicht noch jung ist) noch die Möglichkeit einer Besserung der Schäden.

Eine Unfallversicherung zahlt für

___________auf Dauer verbleibende Schäden___________

Jede Unfallversicherung wird bei einem h o h e n Anspruch die Leistung bis zur - 3 Jahresfrist - hinauszögern.

Kleine Invaliditätsentschädigungen (zB. kleinen Finger komplett verloren) werden sofort bezahlt
(da gäbe es auch keine Ausflüchte, weil der wächst dann halt nicht mehr nach).
ACHTUNG keine vorsätzliche Verletzung!
 
Oder den Ablauf der 3Jahre im Juli abwarten und dann auf den Busch Trommeln ?
Letztlich hat der Versicherer sicher die längere Luft und einen Rechtsstreit möchte ich wenn umgänglich vermeiden.
...........

Hallo Vegas;
warum sollte sich denn im Juli etwas ändern? Der Versicherer wird genauso weiter machen, da er in dir den perfekten Kunden = macht wenig Aufwand außer das er immer mal anruft, aber ansonsten geduldig wartet, hat.
Viele Grüße!

Micha
 
Hallo Meggy

Nach den bisherigen Informationen wurde das

erste und einzige Gutachten (von/für die Puv) im Dezember 2014 erstellt (bzw. die Untersuchungen hierzu)

In dem Gutachten, das dann erst seit 29.6.2015 der Versicherung und anschließend dem Versicherungsnehmer vorlag steht dass:

derzeit = Untersuchungsdatum Dezember 2014

....die Leistungsfähigkeit um 50 % beeinträchtigt ist......

die Beeinträchtigung auf Dauer erst 3 Jahre nach Unfall durch ein neues Gutachten bestimmt werden soll.

Hier ca. 17 Monate nach einem schweren Unfall gab und gibt es zum Glück für das Unfallopfer
(das gerade geheiratet hat und vielleicht noch jung ist) noch die Möglichkeit einer Besserung der Schäden.

Eine Unfallversicherung zahlt für

___________auf Dauer verbleibende Schäden___________

Jede Unfallversicherung wird bei einem h o h e n Anspruch die Leistung bis zur - 3 Jahresfrist - hinauszögern.

Kleine Invaliditätsentschädigungen (zB. kleinen Finger komplett verloren) werden sofort bezahlt
(da gäbe es auch keine Ausflüchte, weil der wächst dann halt nicht mehr nach).
ACHTUNG keine vorsätzliche Verletzung!

Bitte nicht falsch verstehen, aber genau die Argumente sind völlig falsch! Ein Gutachter stellt auch nach 18 Monaten die Schäden fest, die wahrscheinlich auf Dauer bestehen sowie über die 3 Jahre hinaus bestehen bleiben und nicht nur die, die aktuell bestehen.

Es spielt zum Zeitpunkt der Erstbemessung keine Rolle was noch passiert, dafür ist gerade die Möglichkeit der Neubemessung gegeben um festzustellen ob sich etwas gebessert hat.

Es ist richtig das manche Versicherungen immer öfter bis auf die 3-Jahres Frist hinausziehen, aber aus rein finanziellen Interesse und nicht weil die Bedingungen das so vorsehen.
Würden sich mehr Geschädigte dagegen zur wehr setzen, dann würde das nicht immer weiter um sich greifen und genau Deine Argumente spielt der VS in die Karten.

Micha hat das gut in Worte gefasst
 
Hallo Vegas 2013 willkommen im Forum, ich finde es schon schlimm was die Versicherer mit uns Unfallopfern manchmal für ein "grausiges Spiel" abziehen. Ich kenne das "Spiel" allerdings nicht so sehr von meiner privaten Unfallversicherung (obwohl die auch keinen Cent "freiwillig" rausrückt),sondern von der deutschen Rentenversicherung die meines erachtens auch bei mir nur auf Zeit spielt und hofft das sich "mein Fall" für Sie von alleine erledigt (verrecken,Harzer,Pflegefall,o.ä.):(. Keine Ahnung wenn ich mit dem "Club" fertig bin,mein nächster Termin ist da im Herbst 2017 und zwar vorm Sozialgericht (Klage auf Erwerbsminderungsrente):mad:.

Was meine private Unfallversicherung angeht hab ich wohl "Glück" gehabt und auch mit den Gutachtern (Neurologe,Neuropsychologe,Psychologe, Chirurg, Orthopäde, HNO ). Ich hatte aber auch gute Ratgeber hier im Forum (u.a.Rajo) die mir halfen die richtigen Anträge und Briefe zur richtigen Zeit zu verfassen.
Denn dieses hier kann ich so nicht bestätigen


Jede Unfallversicherung wird bei einem h o h e n Anspruch die Leistung bis zur - 3 Jahresfrist - hinauszögern.

Also obwohl die Gutachten alle samt (3 Tage Unfallkrankenhaus Hamburg Boberg) recht auftraggeberfreundlich(PUV) ausgefallen sind,wurde eine derzeitige Invalidität von 64% attestiert. Die Gutachten hatten alle die gleiche Schlußzeile und zwar :
-derzeitige Invalidität=
-Invalidität auf Dauer=
In 2 Gutachten (Chirugische da noch Wirbelsäulen OPs anliegen und das Neurologisch-phsychatrische da der Ausgang der Therapien ungewiss ist), wurde zu der Invalidität auf Dauer noch hinzugefügt das Verbesserungen von max 10% evtl. möglich sind aber das es auch noch zu Verschlechterungen in noch nicht zu bemessener Größe kommen kann,deßhalb wurde in den beiden Teilbereichen eine Nachbemessung zum Ablauf der 3 Jahresfrist empfohlen.

So da hat meine private Unfallversicherung denn folgendes gemacht(11/2015):
Kapitalleistung (6-stellig) auf die 44% da ja noch Verbesserungen möglich sind,die hohe Wahrscheinlichkeit von Verschlechterung haben die lieber nicht erwähnt;).
Meine Unfallrente erhalte ich jetzt auch da Sie eine zwischenzeitliche Invalidität von 64% anerkennen und habe die auch rückwirkend zum Unfalldatum bekommen (6/2014).
Eine Nachbemessung ist für April 2017 datiert auf chirugisch und neurophsychologischen Bereich.

Wie gesagt,hab wohl auch etwas "Glück" gehabt,das es auch anders geht weiß ich ja auch durch die DRV aber bei der bin ich mittlerweile recht entspannt durch die zügige Schadensregulierung meiner PUV :p;).

LG Hotte
 
Vielen Dank für Eure vielen Feedbacks.
Das stärkt mir den Rücken, so bin ich gerade am meisten auf mich selbst sauer das ich nicht früher aktiv"er" geworden bin :-/
Das ändert sich aber am Montag! Da geht gleich ein Brief mit Fristsetzung raus!
Die Formulierungen von Rajo werden da gnadenlos 1zu1 von mir verwendet ;-)

@Rajo: Heisst das, dass dadurch das die Versicherung weder nach dem ersten, noch nach dem eigens in Auftrag gegebenen zweite Gutachten reguliert hat, KEIN weiteres Gutachten gefordert werden kann?

Da ja Rückwirkend zum Unfallmonat bezahlt werden muss, kommt da natürlich ein Sümmchen bei raus welches die Versicherung NATÜRLICH vermeiden will.

Verzinsung habe ich mal 9% gelesen? Kommt mir hoch gegriffen vor, was wisst Ihr mir da zu berichten?


Ach ja, als ich meinen Sachbearbeiter darauf hingewiesen habe das der Grad der Behinderung bereits festgestellt wurde und bis zur möglichen Besserung doch bitte die Leistungen der Unfallversicherung bezahlt werden sollen (dafür hatte man sie ja ursprünglich abgeschlossen...) meinte er trocken das bis zur ENDGÜLTIGEN Festlegung und erst nach Ende sämtlicher Behandlungen bezahlt wird vorher nicht!
Da ich aber aktuell keine Behandlungen mehr erhalte (psychologisch folgt evtl. nochmal...) fällt dieses Argument ja nun eh weg...
 
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