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Unfall in Las Vegas

Hallo Vegas,

Heisst das, dass dadurch das die Versicherung weder nach dem ersten, noch nach dem eigens in Auftrag gegebenen zweite Gutachten reguliert hat, KEIN weiteres Gutachten gefordert werden kann?

Ja genau das heißt das.

Die Versicherung muss eine Leistungserklärung abgegeben und die Erstinvalidität anerkannt haben und in diesem Zusammenhang einen Vorbehalt für eine Neubemessung schriftlich geltend machen und nur dann hat sie das Recht zum Ende der 3-Jahres-Frist erneute Gutachten einzufordern.
Macht sie das nicht - Pech für die Versicherung, dann wird auf den Zeitpunkt abgestellt als die Leistung fällig war (3 Monate nach Einreichung der Invaliditätsanmeldung).

Du als Versicherungsnehmer hast das Recht innerhalb der 3-Jahres-Frist erneute Gutachten einzufordern, wenn z.b. Verschlechterungen auftreten (ohne das Du es schriftlich vorher ankündigen mußt).



Verzinsung habe ich mal 9% gelesen? Kommt mir hoch gegriffen vor, was wisst Ihr mir da zu berichten?

Nicht zu hoch gegriffen, denn vertraglich werden Dir 5 % zugesichert und dazu kommt der Verzugsschaden 5 % über dem Basiszins.

Allerdings gibt es da eine Einschränkung bezüglich der vertraglichen Zinsen und die liegt in der Formulierung der AUB 9.4.

Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung,
als wir bereits erbracht haben, ist der Mehrbetrag mit 5 % jährlich zu verzinsen.

Wenn die Zahlung erst durch gerichtliches Einschreiten erfolgt und die Bemessung wie bei Dir nicht anerkannt wurde (aus welchen Gründen auch immer) sollte man das gut durch formulieren, denn da kommt es auf den Richter an wie schlüssig man das formuliert.

Den Verzugsschaden kannst Du so oder so auf die Zeit geltend machen, der ist Dir ja bereits entstanden.

Ps.: Das was der Sachbearbeiter Dir da gesagt hat ist humbug, schade das Du das nicht schriftlich hast, siehe BGH Urteil, das ich Dir eingestellt hatte
 
Hallo Vegas

Wenn der Arzt bestätigt alle Behandlungen sind abgeschlossen, und es wird keine Verbesserung geben, dann kannst Du dem Sachbearbeite auf die Füße treten. Vorher alles mit Vorsicht genießen. UV Versicherungen Geben Ihr Geld lieber Ihren Aktionären, als Dir. Traurige Realität.

Mit freundlichen Grüßen
D.L.

wehr kämpft kann verlieren, wehr nicht kämpft hat verloren
 
Hallo Dirk,

falsch,

Wenn der Arzt bestätigt alle Behandlungen sind abgeschlossen, und es wird keine Verbesserung geben, dann kannst Du dem Sachbearbeite auf die Füße treten.

Wenn Du durch einen Unfall ein Bein verlierst wirst Du auch länger als 3 Jahre nach dem Unfall behandelt, mußt Du deshalb für die Feststellung der Invalidität warten bist die Behandlungen abgeschlossen sind?

Wenn ich diese "Warnungen" immer lese, das vorher alles mit Vorsicht zu genießen ist ist es kein Wunder, das man es sich es auf Seiten der Versicherungen immer mehr zu gunsten macht das die Regulierung Monate bis Jahre hinaus gezögert wird.
 
Werde wie geschrieben den kommenden Montag noch abwarten ob der angekündigte Bescheid bei mir eintrifft.
Dann geht die Fristsetzung raus...
Bei den festgestellten 50%GDB geht es tatsächlich auch um eine Unfallrente (ab 50%) um die die Cosmos natürlich drum herum kommen will (da lebenslang!)
Die Hirnschädigung mit Hirndurchblutungsstörungen wird sich in den kommenden Tagen auch nicht in Luft auflösen....
Da ich erst 37Jahre zähle, summiert sich da natürlich ein ansehliches Sümmchen...
Die Invaliditätsleistung (Grundsumme) steigert sich bei 50% ebenfalls auf 150% durch die progression.
Bestärkt durch Rajos Tips, werde ich einen Fachanwalt hinzuziehen, mir rutscht sonst sicher zuviel durch und die Cosmos lacht sich ins Fäustchen.
Da der Versicherung nach den ersten Gutachten kein weiteres Gutachten zusteht, werde ich nun anwaltlich meine Rechte einfordern.
16 Jahre brav die Versicherungsbeiträge bezahlt und jetzt so ein HeckMeck,
würde diese Geschäftspraxis zu gerne in die Öffentlichkeit bringen, wenn durch den Imageschaden nur 100 Personen den Versicherer wechseln würden, wäre ich schon zufriedener ;-)
Dafür das ich seit knapp 3 Jahren hin gehalten werde bezahle ich auch noch brav weiter meine monatlichen Beiträge zur Unfallversicherung...
Da kommt man sich wirklich verarscht vor!
 
Da in sämtlichen Bescheiden (Landratsamt, Gutachten) ja nur der GDB angegeben ist (mit 50%) richtet sich der Invaliditätsgrad ja nach der Gliedertaxe, richtig

In meiner (Cosmos AUB 99) wird aber nur auf Gliedmaße, Augen,Ohren und Geschmack eingegangen.

2.1.2.2.2. Für andere Körperteile oder Sinnesorgane, die nicht unter Ziffer 2.1.2.2.1 aufgeführt sind, bemißt sich der Invaliditätsgrad danach, inwieweit die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit ingesamt beeinträchtigt ist. Dabei sind ausschließlich medizinische Gesichtspunkte zu berücksichtigen.

Da stellt sich natürlich die Frage wie setzt die Cosmos da bei ner Hirnschädigung an? GDB50
extreme Konzentrationsschwächen, Gedächtnissverlust bzw. fast kein Kurzzeitgedächtniss, chronischer Kopfdruck sind die prägnantesten Merkmale...

Da ich selbständig im Vertrieb tätig war/bin , ist meine Terminanzahl um 60% vermindert und für die verbleibenden 40% Kundschaft brauche ich 120% Zeit :-(
Vom Kundenbesuch zum Auto gelaufen und sämtlicher Gesprächsinhalt ist vergessen.
Noch extremer: Begrüßung, ins Sitzungzimmer laufen, hinsetzen und Namen des Ansprechpartners komplett vergessen...

Für mich selbst weiss ich das meine Einschränkung definitiv mehr als 50% beträgt aber wen interessiert das schon...
Fehlt nicht mehr viel und ich spring auf den Sozialzug auf, spare mir die viiiiiiielen Steuern die ich zahle und lasse mich vom Versorgungsamt aushalten...

Bin gerade kurz davor alles hin zu schmeissen und in den Wald zu ziehen...
 
Hallo Vegas,

was hat eine Schwerbehinderteneigenschaft mit den Invaliditäts-%-en der privaten Versicherung zu tun, das sind zwei verschiedene Dinge.

Schwerbehinderung wird in Grad gemessen (zB GdB 50) und vom Versorgungsamt auf Antrag bescheinigt.
Wie willst du dich vom Versorgungsamt "aushalten" lassen, was denkst du denn, welche Leistungen man vom Versorgungsamt bekommen kann?

Mir scheint, du würfelst einiges durcheinander.
Vielleicht liegts aber auch an meiner eigenen Unkenntnis, dass ich nicht schlau draus werde.

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
Hallo Vegas und HWS Schaden,

nun Vegas hat einmal einen GdB/GdS von 50 und eine Gutachten von der PUV beauftragt das ebenfalls zu einem Invaliditäsgrad von 50 % ausserhalb der Gliedertaxe kommt (hab ich das richtig verstanden)

Da es keine Anhaltspunkte für Schäden ausserhalb der Gliedertaxe gibt, wird oft durch die Gutachter auf die GdB/GdS Tabelle zurück gegriffen. Das ist zwar eigentlich nicht richtig, wird aber so gehandhabt.

Bei Schäden ausserhalb der Gliedertaxe wird auf die Einschränkung der Körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit abgestellt.

Somit sind die 50 % und der GdS von 50 schon nachvollziehbar auf ähnlichen Grundlagen beurteilt.
 
Ja, da scheinst du tatsächlich ein bischen was durcheinander gewürfelt zu haben...

Zu deinen Fragen:
A:
was hat eine Schwerbehinderteneigenschaft mit den Invaliditäts-%-en der privaten Versicherung zu tun, das sind zwei verschiedene Dinge.

A= Genau das ist ja meine Frage, der GDB ist festgestellt, die Invaliditätsstufe wird von dem Versicherer festgelegt! Dazu wollte ich Erfahrungswerte!
Wenn es das gleiche wäe, würde sich meine Frage ja erübrigen...


B:
Schwerbehinderung wird in Grad gemessen (zB GdB 50) und vom Versorgungsamt auf Antrag bescheinigt.

B= Der GDB wurde bereits zweimal mit 50 anerkannt, Schwerbehuindertenausweis mit GDB50 liegt bereits seit Anfang 2014 vor und ist aktuell bis 04/2018 gültig.

C:
Wie willst du dich vom Versorgungsamt "aushalten" lassen, was denkst du denn, welche Leistungen man vom Versorgungsamt bekommen kann?

C= Diese Fragestellung bringt mich ja sofort von 0 auf 180!
Klar das IRONIE in schriftform schlecht rüber kommt aber das du dich gleich an diesem Satz fest beisst...
Frägst du jemanden der zu dir sagt: boah bin so satt, ich explodiere gleich, welchen Sprengstoff er benutzt?

Mit dieser Aussage wollte ich einfach meinem Unmut Luft machen das ich seit Jahrzenten treudoof meine Beiträge bezahle und wenns dann hart auf hart kommt, ein Bürokratie und Paragraphentornado auf mich zu rollt...








Mir scheint, du würfelst einiges durcheinander.
Vielleicht liegts aber auch an meiner eigenen Unkenntnis, dass ich nicht schlau draus werde.

Liebe Grüße HWS-Schaden
Weitere Infos unter: http://www.unfallopfer.de/forum/newreply.php?do=newreply&noquote=1&p=283794#ixzz3wZ9XcFvQ
 
Hallo Vegas,

der Grad der Behinderung (GdB) hat mit der
prozentualen Bestimmung/Bemessung der Invalidität

nichts zu tun.

In Deinem Fall kann die Gliedertaxe der privaten Unfallversicherung
nicht angewandt werden. Wie "HWS-Schaden" auch schon schrieb wird
dann nach anderen Gesichtspunkten die Höhe der Invalidität bestimmt.

Kannst Du bitte nochmal schreiben (mir ist einiges unklar)

Vieviele Gutachten liegen über Deinen Gesundheitszustand vor?
Von wem wurden sie in Auftrag gegeben?

Ich habe es so verstanden:

1 Gutachten vom Versorgungsamt (das den Grad der Behinderung feststellt- 50 -)

1 Gutachten für die private Unfallversicherung (das die Höhe der Invalidität bestimmt - 50 % - )

Das Gutachten für den GdB ist für die PUV nicht maßgebend
(aushalten kann Dich das Versorgungsamt auch nicht)

Die angekündigte Mitteilung Deiner PUV kannst Du ja jetzt auch noch abwarten,
aber danach wirst Du mit Sicherheit ohne einen
Fachanwalt für Medizin und Versicherungsrecht
nicht zu Deinem Recht kommen.

Gruß Meggy


Rajo/Vegas unsere Beiträge haben sich überschnitten ich lasse meinen Beiträg jedoch mal so stehen



 
@Rajo
Vielen Dank, das ist doch ne Antwort mit der ich was anfangen kann

Verstehe ich dich richtig das bei bei Schäden ausserhalb der Gliedertaxe wird der GDB und die Invaliditätsstufe meist im selben Bereich liegen?

@Meggy: Auch für dich nochmal zum besseren Verständniss: ich weiss das GDB und Invalidität NICHTS miteinander zu tun haben Daher die Frage!

das ERSTE Gutachten (Anfang 2014) wurde nach der REHA erstellt und kam zu dem exakt selben Ergebniss wie das ZWEITE Gutachten (05/2015)welches durch die Unfallversicherung von einem unabhängigen Gutachter beauftragt wurde.

Hierbei handelte es sich um ein "FACHNEUROLOGISCHES GUTACHTEN"
Hier wird nicht von Invalidität oder GDB gesprochen sondern das die LEISTUNGSFÄHIGKEIT zu 50% beeinträchtigt ist.
 
Hallo Vegas,

sie werden tatsächlich durch die Gutachter auf ähnlicher Basis bewertet.

Die 50 % Minderung der Leistungsfähigkeit sind tatsächlich 50 % Invalidität ausserhalb der Gliedertaxe.
 
@Rajo: Das nenne ich ne Antwort :)

Kurz und knackig, genau das richtige für einen mit nem Dachschaden *lach*

Herzlichen Dank!

Schreiben mitr Fristsetzung habe ich bereits aufgesetzt (mit deinen Formulierungen) warte jetzt nicht mehr, bin auf Krawall gebürstet! ;-)

Morgen gehts per Einschreiben mit Rückschein an die Cosmos!
Anfang nächste Woche werde ich mich mal in Freiburg bei Patientenkanzlei ANWALTGRAF mit ner Erstberatung versorgen...
Scheinen in diesem Berich ein grossen Erfahrungsschatz zu haben (Rajo kann ich ja nicht mitnehmen ;-)


Halte euch auf jeden Fall auf dem laufenden....
 
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