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Unfall in Las Vegas

Vegas2013

Mitglied
Registriert seit
5 Jan. 2016
Beiträge
30
Hallo,
zwei Tage nachdem wir in Las Vegas geheiratet hatten, wurden wir Juli 2013 im Auto überfahren.

Nach Schlaganfällen und Hirnblutung, wurden 50% Schwerbehinderung festgestellt die meiner Unfallversicherung auch in einem zweiten Gutachten (vom Versicherer beantragt) bestätigt wurde.

Seit Mitte 2013 warte ich erfolglos auf eine Regulierung durch meine Unfallversicherung bei der Cosmosdirekt.

Seit 2,5Jahren werde ich von Woche zu Woche vertröstet, immer wieder wird eine zusätzliche Aussage vom begutachtenden Artzt angefordert und fehlt noch.

Es könne sich ja noch etwas verändern und daher könne man das Gutachten nicht als Fakt hin nehmen...

Der Gutachter sagte bereits mehrmals das er nicht hellsehen kann und IMMER unvorhergesehene Dinge passieren können...

Muss ich tatsächlich bis Ende des 3Jahres warten für eine endgültige Aussage und muss die Versicherung bis dahin tatsächlich kein Cent Leistung bezahlen

November 2015 hies es noch es werde ein Vorschuss bezahlt, der Fall würde noch 2015 abgeschlossen.
Jetzt haben wir Januar und wieder keinerlei Reaktion der Versicherung...
Bin immer freundlich und halte mich zurück aber langsam platzt mir der Kragen!

Mein Rechtsschutz/Anwalttelefon meinte da habe ich wenig bis kein Einfluss, Sie könnten ein Mediator/Schlichter beauftragen!

Gibt es da wirklich kein WIRKSAMES Mittel die Versicherung an Ihre Pflicht zu erinnern und Fristen zu setzten?

Möchte natürlich auch ausschließen das meine Versicherung noch bockiger macht und sich völlig quer stellt :-(
 
Hallo Vegas2013,

willkommen hier im Forum.

Natürlich gibt es ein Mittel, klage auf die Erstfeststellung der Invalidität.

Es wird so weiter laufen und darauf kannst Du Deinen A... verwetten ;). Das ist ausschließlich Verzögerungsgehabe.
Lese Dir das Urteil des BGH durch, dort ist sehr klar dargestellt, wann welche Leistungen zu zahlen sind und der BGH setzt dort in sehr deutlicher Anwendung die bisherige Rechtssprechung fort.

[FONT=Arial, Helvetica, sans-serif][FONT=Arial, Helvetica, sans-serif]Urteil des BGH vom 18.November 2015 Az. IV ZR 124/15

https://openjur.de/u/868471.html

Nehme Dir einen Fachanwalt und lasse den machen, weise ihn darauf hin das Du auf die Zahlung der Erstinvalidität klagen willst.
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Hallo Rajo,

vielen Dank für deine schnelle Antwort.

Die Hinhaltetaktik war ja zu erwarten aber auch diese sollte mal ein Ende finden...

Natürlich schwirren mir im Kopf tolle Bilder von Reportern und Fernsehkameras herum, die die Versicherung als die "Zecke" darstellen die Sie ist aber mein Sachbearbeiter lacht mich sicher aus wenn ich sowas "androhe"...
Zudem dies ja eh nur heisse Luft wäre (und er das wahrscheinlich auch weiss)

Da er mir in Aussicht gestellt hat (ja ich hab Ihm tatsächlich fast geglaubt) das in den kommenden Tagen eine Vorschusszahlung erfolgen wird, war ich noch vorsichtig optimistisch Anfang 2016 zumindest ein bischen Hilfe von meiner Versicherung zu erhalten.

Denke aber inzwischen das ich eh die Stimmung nicht mehr verderben kann und da auch härtere Bandagen anziehen kann.

Spätestens Juli 2016 sind 3Jahre nach dem Unfall vorbei, da können Sie nicht mehr mit dem Spruch kommen : es könnte ja noch besser werden...

Abwarten bis dahin oder doch noch ein Fass aufmachen?


Da der Unfallverursacher ein Mitarbeiter eines Indianerreservats ist und somit eine gewisse Immunität besitzt, haben alle meine Anwälte leider das Mandat niedergelegt und mir erläutert das ich da keinerlei Schadensersatzansprüche geltend machen kann.
Somit ist das Thema Schwerzensgeld auch passe, sogar die tatsächlich aufgelaufenen Kosten (Rettungshubschrauber, Kliniken usw.,) sind noch offen und ich gelte als Schuldner in den Staaten...
Weitere Einreise aktull nicht empfehlenswert (nicht das ich das aktuell wollte)
 
Hallo Vegas2013,

willkommen hier im Forum.
Hattest du keine Unfallkrankenversicherung für´s Ausland abgeschlossen?
Warst du im Grand Canyon?
Hast du schon einmal mit einem deutschsprachigen Anwalt in LV gesprochen?
Ein deutscher Anwalt hier in Germany nützt dir recht wenig!
 
Hallo ptpspmb,

keine extra Auslandsversicherung, nein.

Ja, kurz vor dem Gate zum Grand Canyon wurden wir "abgeschossen".

Da ein Sandsturm aufkam sind wir rechts an den Straßenrand gefahren, der Parkmitarbeiter war sich seiner Sache leider so sicher dass er trotz 0 Sicht mit einem Affenzahn auf uns (und 3 andere Autos) gedonnert ist...

Habe in den Staaten 3! Anwälte gehabt!

Einen in Nevada und zwei in Arizona (da auf der Grenze passiert...)
Leider haben ALLE bestätigt das gegen Indianer UND deren Mitarbeiter keine Klagen zugelassen werden bzw. keine Chance haben.
Leider haben sie Recht :-(

Rufe gleich mal wieder bei der Cosmosdirekt an und erfrage was sich in den letzten vier Wochen getan hat, sicher weltbewegendes... :-/
Wahrscheinlich warten sie immer noch auf die 100ste Rückmeldung vom Gutachter....
 
Hallo Vegas,

das ist kein "Versicherungslatein" sondern vertragskonforme Abwicklung was Du einfordern solltest.

Die Leistung wird 3 Monate nachdem Du alle erforderlichen Unterlagen beigebracht hast fällig. Da die Gesellschaft sich die Begutachtung vorbehält, ist es für Dich egal was und wie lang die da noch machen.

Da die Versicherung bisher weder eine Erstinvalidität anerkannt hat und auch keine Leistungserklärung abgegeben hat (dann hätten sie innerhalb von 2 Wochen danach zahlen müssen) haben sie auch kein Recht zuu einer Nachbegutachtung, diese hätte sich die Gesellschaft im Zusammenhang mit der Erstrbemessung vorbehalten müssen.

Das heißt, die haben Pech, wenn es sich tatsächlich noch gebessert hat.

P.s. Fällt mir gerad noch ein, Du hast doch sicherlich auch Bergungskosten bei Deiner PUV versichert, reiche die Kostenrechnungen doch dort ein!


Eine Vorschusszahlung wäre es übrigens nur, bevor die Invalidität feststeht.
 
lt. Schreiben von 08/2015 hängt sich die Versicherung an einer Formulierung im Gutachten auf:

Der Gutachter hat angegeben, dass eine abschliessende Bewertung erst nach 3Jahren nach dem Unfall möglich ist und dass bis zu diesem Zeitpunkt noch wesentliche Verbesserungen eintreten können...
Da wir Ihnen bereits jetzt (bereits jetzt Unfall war 07/2013) eine Versicherungsleistung zur Verfügung stellen möchten, haben wir uns erneuit mit dem Gutachter in verbindung gesetzt und gefragt mit welchem Beeinträchtigungsgrad voraussichtlich mindestens zu rechnen ist.
Sobald uns die ANtwort vorliegt , werden wir uns mit ihnen in Verbindung setzen,

Der Gutachter hat nur bereits mehrmals gesagt das er nicht hellsehen kann und er keine aussage treffen wird wie die Zukunft aussieht!

Gutachten nach der REHA 50% , Gutachten welches durch Versicherung letztes Jahr beauftragt wurde 50%... Was denn noch?

Seit November 2015 warte ich nun auf die Antwort, wahrscheinlich auch noch ein paar Monate länger :-(

Mein Schwerbehindertenausweiss (erstfeststellung des Schwerbehinderten Grades von 50% in 2014!) wurde übrigens nach dem zweiten Gutachten , vom Landratsamt erneuert, gültig bis 04/2018...

14.04Uhr NATÜRLICH ist mein Sachbearbeiter gerade nicht am Platz... Ich bleib dran...
 
Hallo Vegas,

genau das ist der Punkt mit dem versucht wird die Zahlungen zu verzögern. Rein rechtlich gibt es dafür von Seiten der Gesellschaft keine Grundlage.

1. zwei Gutachten sagen das Du einen Invaliditätsgrad (Gliedertaxe) von 50 % hast.
2. gibt es für in der sogenannten Neubemessung die Möglichkeit zum Ende der drei Jahre prüfen zu lassen, dafür muss aber eine Erstinvaliditä anerkannt sein (durch die Gesellschaft)
3. hat die Gesellschaft nicht das Recht sämtliche Zahlungen hinaus zu ziehen, da eine Erstbemessung stattgefunden hat muss auch die Invalidität gezahlt werden.

Genau dieser Inhalt steht in dem BGH Urteil.
 
Als ich mit dieser Argumentation bei meinem Sachbearbeiter ankam, meinte er Sie wollen mich ja auch schützen da die Vorauszahlung evtl. zurück bezahlt werden muss wenn sich was ändert und ich dann bei ner grösseren Summe Probleme mit der Rückzahlung hätte...
Er würde mal eine angemessene Summe ausrechnen....
Sowieso wäre der Endgültige "Schaden" ja noch nicht belegt und vorher müssen Sie auch nichts entscheiden...
 
Hallo Vegas,

willkommen im Forum für Unfallopfer.

Der Unfall war im Juli 2013


Zu Deinem Fall hätte ich Fragen:

Wann wurde ein Gutachten im Auftrag der privaten Unfallversicherung erstellt?

Welcher Invaliditätsgrad wurde vom Gutachter genannt?

Hast Du eine Kopie des Gutachtens?

Was steht darin bezüglich des Invaliditätsgrades?


Gruß Meggy
 
Hallo Vegas, willkommen im Forum.

1. Du hast Glück im Unglück, denn Rajo kennt sich wirklich gut aus in den Fragen, die ihr da diskutiert, du bist an einen Experten geraten.
(Vielleicht suchst du mal (übers Anklicken seines Nicks) seine Beiträge, er hat anderen Usern schon konkrete Schreiben an Versicherungen vorformuliert, vielleicht macht er sich die Mühe noch einmal.)

2. Ich lese heraus, dass du mit dem Sachbearbeiter der PUV telefonierst. Was mündlich vereinbart wird, hat keine rechtliche Gültigkeit. Letztlich relevant ist das, was du schriftlich in Händen hältst. Wenn du also nach der Klärung des Wegs mit Rajo (und/oder anderen) etwas einfordern willst, dann mache das unbedingt schriftlich und nachweisbar (Einschreiben Rückschein).

Viel Erfolg und auch sonst alles Gute.
Liebe Grüße HWS-Schaden

@Meggy: Wir haben parallel geschrieben, sah das erst verspätet, ebenso @rehaschreck nach meinem Post.
 
Hallo Vegas,
bei mir hat die Cosmos auch nur minimale Vorschüsse geleistet, dafür hat sie aber nach den drei Jahren und dem abschließenden Gutachten des durch die Versicherung beauftragten Gutachters (mit dem ich im Übrigen ausgesprochen zufrieden war) vollumfänglich gezahlt. Gruß Rehaschreck
 
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