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Unfall mit Kind auf Parkplatz

zirkusdob

Neues Mitglied
Registriert seit
31 Jan. 2018
Beiträge
3
Hallo, meine Töchter (11 und 6) warteten/standen am Rand eines beleuchteten Parkplatzes (es war schon dunkel) nach dem Zirkus darauf, dass ich sie abhole. Als ich auf den Parkplatz fuhr, sah ich wie ein Auto über den Fuß der älteren Tochter rollt und beide Kinder umgefallen sind.

Das Auto war komplett beschlagen, der Fahrer konnte nicht viel sehen.

Der Fuß ist zertrümmert und das Gelenk gebrochen und schlimme Weichteilquetschungen. Die ersten 12 Wochen darf der Fuß nicht belastet werden udn muss hochgelagert werden. Wie es dann weitergeht wissen wir noch nicht, hoffen aber das wenig Spätfolgen beleiben, zum Glück hat sie kaum/keine Schmerzen. Sie hatte mehrere Wochen mehrere Stifte im Fuß gehabt, die Schrauben sollen erst im Sommer entfernt werden.

Mit der großen Tochter sind wir jetzt in therapeutischer Behandlung, sie hat nachts immer Albträume.

Wir wollten eigentlich nicht klagen, der Unfallversursacher ist ein alter krebskranker Mann. Sehr nette Familie, Kontakt besteht regelmäßig.

Bekommen unsere Tochter Schmerzensgeld nur bei einer Klage, oder läßt sich das vermeiden und die gegnerische versicherung zahlt trotzdem Schmerzengeld?

Um welche Größenordnungen handelt es hier, mit und ohne Klage?

Viele Grüße!
 
Hallo Zirkusdob,

gut, dass es so halbwegs glimpflich abgelaufen ist. Hätte ja auch viel schlimmer kommen können.

Wie lang ist der Unfall denn schon her?

Vom Prinzip her gibt es bei der Höhe des Schmerzengeldes keinen Unterschied ob mit oder ohne Klage. Wichtig ist, dass Ihr einen vernünftigen Rechtsanwalt habet, der Eure Rechte gegenüber der Versicherung vertritt. Habt Ihr schon einen?

Es ist schön und gut, dass Ihr Kontakt zum Unfallverursacher habt. Redet mit Ihm und erklärt Ihm, warum Ihr gewisse Schrittet unternehmt und es nicht gegen ihn geht. Denn in der Regel wissen die Unfallverursacher nicht, welches übles Spiel die Versicherungen spielen.

Gruss
Scheitholz
 
Hallo,
der Unfall war im November, ein Rechtsanwalt ist dran.
Manche Sachen möchte man aber doch gerne selber abklären, um hinterher nicht zu denken, hätteste dich mal gekümmert und um das ganze System Versicherungen und Gerichte etc. besser zu begreifen.

Viele Grüße!
 
hallo,

als handlungsgrundlage würde ich empfehlen, dir immer bewusst zu machen, dass du im sinne und zum wohl deiner kinder denken und handeln musst. wird etwas aus irgendwelchen gründen zu deren lasten unterlassen und es führt zu späteren folgen und einschränkungen, würdest du dir schon selbst vorhaltungen machen. möglicherweise unausgesprochene der kinder mal ganz abgesehen.
handelt es sich beim verursacher also um einen guten bekannten - erklären und auf verständniss bauen. er/sie wird von den ohnehin regelmässig von versicherern zu erwartende weigerungshandlungen nichts wissen und nichts davon verstehen. hier klaffen wunsch und wirklichkeit (sprich gerechtigkeit und wirtschaftsdenken) meilenweit auseinander. und du handelst in vertretung deiner kinder, nicht im eigeninteresse.

und nachdem du dich hier schon mal um information bemühst, ist dir auch bewusst, dass sich andere nicht unbedingt um die interessen der kinder kümmert, schon gar nicht die versicherung, wenn es um spätere einschränkungen im sport, im beruf und allgemein im leben geht. das wäre bei den verletzungen

Fuß ist zertrümmert und das Gelenk gebrochen und schlimme Weichteilquetschungen

zumindest nicht auszuschliessen.


gruss

Sekundant
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Zirkusdob,

warum legst Du eigentlich soviel Wert auf das Schmerzensgeld? Ist es nicht viel wichtiger, dass Die gegnerische Versicherung alle notwendigen Behandlungskosten zahlt, damit Deine Tochter wieder gesund wird, einschließlich der psychotherapeutischen Behandlung? Und sollte sie einen bleibenden Schaden vom Unfall behalten, dass der zukünftige Verdienstausgleich gezahlt wird.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo RekoBär, genau, uns ist die nachhaltige Heilung so wichtig.

Bin jetzt von mehreren Seiten aber auf dieses Thema mit dem Schmerzensgeld angesprochen worden und habe festgestellt, dass ich mich damit noch nicht befasst habe.

Unseren Rechtsanwalt haben wir eingeschalten, um die gegnerische Versicherung für eventuelle Spätfolgen langfristig und für die Behandlungskosten mit ins Boot zu holen. Das ist alles noch am laufen, da gibt es noch nicht viel Rückinfos seitens der Versicherung.

Psychotherapeutischen Behandlung und oder Reha (gibt es sowas bei Kindern?) geht alles erst im März los, da haben sich die Ärzte noch nicht festgelegt. Das nächste Röntgen steht noch aus.

Viele Grüße!
 
@zirkusdob
Hi Zirkusdob, das klingt nicht gut. Unsere Redaktion sucht derzeit Unfallopfer, die uns ihre Geschichte erzählen wollen. Es geht generell um Gefahren im Straßenverkehr - und wie die sich vermeiden lassen. Bei Interesse und für mehr Infos melde dich doch mal bei mir: laura.kipfelsberger@metaproductions.de Würde mich sehr freuen!
 
Grüß Dich, Zirkusdob!

Erstmal: Glückwunch, dass Du zu uns gefunden hast! Deiner Tochter: Alles Gute!

01
Wenn Deine Tochter Alpträume hat, bitte lasse sie behandeln. Ein Psychiater oder psychologischer Psychottherapeut muss dafür sorgen, dass das Vergangene auch in der Vergangenheit bleibt und nicht ständig in die Gegenwart greift. VORSICHT: Je länger Du dieser Erscheinung Zeit lässt, Wurzeln zu schlagen, desto mühsamer ist der Rückwärtsgang. "Das vergeht schon wieder" ist verfehlt!

Was tun aber, wenn (was oft passiert!) alle Therapeuten der Umgebung ausgebucht sind auch Monate?
Dann gibt es einen Trick. Und den gibt's, wenn Du danach fragst!


02
Die Gefahr für das Gelenk ist: Nach der Heilungsphase kommt eine Phase relativ guten Befindens. Viele Leute lassen sich dann abfinden, ein Erzfehler!

Nach einigen Jahren- wird es dann nicht selten wieder schlimmer. Der Bruch führte dazu, dass das Gelenk schnell verschlissen ist, dann ist es kaputt: "Posttraumatische Arthrose" nennen die Ärzte das. Wer sich hat abfinden lassen, bleibt auf den Folgen sitzen.


03
Hast Du schon gehört, dass es einen Assistenzschaden gibt? Dafür, dass Du nun einen unendlichen Haufen Arbeit mit Deiner Tochter, dafür gibt es Entschädigung.
Schon gehört? Info nötig?

04
Wir müssen mal angehen, wie wir einen Knick im schulischen Werdegang verhindern. Die Versicherung des Gegners wird womöglich Nachhilfe zahlen müssen.

05
Ich kenne solche Vorgäng seit 40 Jahren. Klipp und klar: Der Unfallverursacher mag ein netter Mensch sein, die Versicherung wird sich dadurch nicht in ihren Handlungen beeindrucken lassen. Richtige Dich auf einen langen, schwierigen Kampf ein, der aber mit Geschick mit gutem Ergebnis geführt werden kann.

06
Wenn Du es richtig machst, dann gibt das hier eine lange Fortsetzungsserie an Fragen und immer wieder Tipps, Du wirst noch staunen.....

ISLÄNDER
 
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