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unfallmann solll Daten löschen

Hallo Erich
Das Anschreiben wie Du es gemacht hast finde ich ok.
ich muß ehrlich gestehen, das ich von Datenschutz und Dingen/Personen und deren Veröfftlichungen keinen Schimmer habe.
Ich habe mir Deine Webseite grob angeschaut. Der Arbeitsunfall ist nun fast 15 Jahre her.
Welche direkten Erfolge konntest Du in dieser Zeit eigentlich für Dich erzielen? Wie haben diese sich ausgewirkt auf die Sache allgemein?
Mir ist klar, das die Webseite mit allen genannten Details, zu Deinem persönlichen Waterloo geworden ist. Viele Sachen werden beim Namen genannt, vieles wir aber auch oberflächlich gehalten.
Betitelungen wie "Rentenklauer" oder "kriminelle Amtspersonen" sind recht provokant, sowie einige dargestellte Bilder die eigentlich nichts mit der Angelegenheit zu tun haben wohl auch. Das sich Leute auf den Schlips getreten fühlen ist klar, trotzdem möchte ich das nicht verurteilen, weil ich eben zu wenig Ahnung habe von der Angelegenheit als Ganzes.
Ich kann mir gut vorstellen, dass wenn man an einem solchen Punkt angekommen ist, wo Du jetzt bist, vieles auch einfach gleichgültig wird...nach dem Motto-egal jetzt, laß sie machen.
Ich sehe aber in anderen sozialen Netzwerken oder Foren ähnliche Strukturen wo Leute angeprangert werden, auch mit Namen, das scheint schon Gang und Gebe zu sein, solange nicht eine Copyrightverletzung gemacht wird. Aber pers.HP´s sind wohl noch ein anderer Schuh.
Aber was ich persönlich auch sehe:-Du bist jetzt 73 Jahre alt, hast sehr viel Energie aufgewandt um da hinzukommen wo Du jetzt stehst.
Aber wieviel kostbare Lebenszeit ist Dir bei dem Kampf abhanden gekommen.

Ich würde Dir wünschen, dass sich das zum Ende gut für Dich auswirkt und das Du noch etwas Zeit hast um Dein Leben zu geniessen.
Wenn du besonders ärgerlich und wütend bist, erinnere dich, dass das menschliche Leben nur einen Augenblick währt, das sage ich mir jedenfalls immer. Durch die ganze Zeit die nun bereits weg ist, hast Du vieleicht einiges verpasst und ich hoffe das Du das nicht eines Tages bereust, egal wie es ausgeht. Auch hoffe ich, das Du nicht so verbittert geworden bist, dass nun ein autonomer, notorischer Querolant aus Dir geworden ist, der die ganze Welt mit den Systemen an sich hasst.

viel Erfolg bei dieser Datenschutzgeschichte und auch bei allem anderen.

LG Lara
 
unfallmann soll Daten löschen

Hallo Lara L. 1968,:)

ich habe bis 2001 in der Medizintechnik gearbeitet, meine Kundschaft waren die Ärzte und auch Unfallopfer die ihre Arme und Beine und ihre Gesundheit verloren haben.

Und ich kann die Willkür der Amtsträger nicht ertragen.

Mir sind die Geheimunterlagen der BGHW vorgelegt worden und ein Sachbearbeiter hat bekannt gemacht wer die "Rentenklauer" sind und so wurde ich von den Sachbearbeitern der BG zur Sachaufklärung aufgefordert. Wobei ich mich natürlich weit aus dem Fenster lehnen muss

Diese Sachaufklärung (ich bin jetzt 73 Jahre) wird meine letzte Arbeit sein und ich habe nicht nur in der Medizintechnik gelernt eine saubere Arbeit abzuliefern.

Es ist mir auch nicht mehr möglich die Sache halb fertig liegen zu lassen. Und ich werde wohl erst Ruhe finden, wenn ich morgens nicht mehr Wach werde. Und darauf freue ich mich schon. Weil ich unter den Unfallfolgen leide.

Aber erst möchte ich, auch im Sinne der Unfallopfer, die Sache mit der BG erledigt haben. "OK"

MFG:)
Erich Neumann alias unfallmann
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Lara,

zum Glück ist Erich nicht so gestrickt;)

Hallo Erich,

mach weiter, die Wahrheit darf man sagen!

Ich vermute, deine Gegner sind in einer ausweglosen Situation und versuchen nun über andere Wege noch etwas zu retten- unsere Gegner haben nicht mal eine gültige Schweigepflichtentbindung und geben Daten munter an Dritte weiter!

LG
Aramis
 
Hallo Erich und alle anderen ,
für alle die nicht in deiner AKTE lesen
hier deine message an den Datenschutz ..
der von deiner seite aus geweckt wurde..
ohne diese message wäre nichts gekommen --> wetten daß:):D



Mit meiner E-Mail vom 15.06.2015 habe ich die Datenschutzbeauftragte um Hilfe gebeten, damit das unrichtige Gerichtsgutachten, erstellt am 03.05.2005 von dem Kardiologen Herrn Dr. Kallmayer in der Stromunfallsache aus den Akten bei der BGHW und den Gerichten entfernt wird.

Tschau

Tscharlie
 
Zuletzt bearbeitet:
unfallmann soll Daten vernichten

Hallo Tscharlie :)

der Mitarbeiter der Landesbeauftragten hat mir versichert, die Sache mit dem fälschlich angefertigten Gerichtsgutachten von Dr. med. Kallmayer (03.05.2005) habe mit dieser Sache nichts zu tun.

Wenn mir der Petent bekannt wird, kann ich die Wahrheit aufdecken. "OK"

In möchte auch keine Wetten gewinnen, sondern die vollständige Sach- und Rechtslage aufdecken und für die Öffentlichkeit dokumentieren."OK"

MFG:)
Erich Neumann alias unfallmann
 
Nun in meinem Fall war es so ,wie Buchfreundin schon berichtet hatte ,habe ich , nachdem die BG den § 200 übergangen hatte und eine beratungsärztliche Stellungname angefordert hatte ,mich beim Bundesamt für Datenschutz in Bonn beschwert. Daraufhin erfolgte von meiner Seite her eine Klage beim Sozialgericht auch weil die BG wegen der beratungsärztlichen Stellungnahme danach das Verletztengeld eingestellt wurde .Die BG willigte freiwillig ein und gab an ,das Sie das Gutachten aus der Akte entfernen werde und somit keine Beweiskraft mehr hat. Die Klage wurde nun wegen der Löschung eingestellt Ich habe nun einen Arzt meines Vertrauens vorgeschlagen ,der auch von der BG akzeptiert wurde ,zwecks Erstellung eines abschließenden Zusammenhangsgutachten.

ich melde mich wieder !
 
unfallmann soll Daten vernichten

dein Fall macht mir Mut.

Wenn das Gerichtsgutachten nämlich entfernt wird, bricht im Sozialgericht das Kartenhaus der Beweismittel zum Ablehnen zusammen.

Und nur die von der BG angefertigten medizinischen Gutachten liegen zum Beweis vor. Und alle Gutachten haben meinen Herzschaden, also chronisches Vorhofflimmern als Unfallfolge dokumentiert. "OK"

Und auf meiner Webseite wird nachvollziehbar auch die Mitglieder der Renten-und Widerspruchsausschüsse haben sich zu rechtfertigen. Und wurden zu einem Seminar eingeladen. Wo mein Fall "Unfallmann" zum Thema geworden ist.

mehr lesen auf meiner Webseite www.unfallmann.de

MFG:)
Erich Neumann alias unfallmann
 
Moin moin!

Unfallmann, du verwechselt mal wieder Äpfel mit Birnen und Pflaumen.
Bwz. vollziehst mal wieder selektives Lesen.

Bei der beratungsärztlichen Stellungnahme mit Verstoß gg. § 200 SGB VII sowie anhängige §§ von mainz05bub geht es um genau dies - eine beratungsärztlichen Stellungnahme und den Umstand, daß die Datenschutzbeauftragte nicht unbedingt ein so "zahnloser Tiger "ist wie es einige meinen. Ein "Besuch" der Datenschutzbeauftragten kann durchaus unangenehme Folgen haben, wenn sie einen Verstoß feststellt.

Deine Gutachten sind keine beratungsärztlichen Stellungnahme. Sondern Gutachten.

Damit besteht grundsätzlich schon einmal keine Möglichkeit gg. § 200 SGB VII zu verstoßen wenn es sich um Gerichtsgutachten handelt.
Denn diese unterliegen nicht § 200 SGB VII.
Im Gegenteil, § 200 SGB VII ist in diesem Fall im Rahmen jeglicher relevanter Daten nicht anwendbar.

Und auch BG-Gutachten unterliegen § 200 SGB VII nicht, wenn die BG dir entsprechend den Vorschriften 3 Gutachter zur Wahl gestellt hat, dich auf dein Widerrufs und Vorschlagsrecht hingewisen hat du und du nicht vor dem Gutachten entsprechend widersprochen hast.

Und wenn du nicht vor der Erstellung bzw. bis spätestens vor Beendigung der Instanz, in der sie entstanden sind den Umstand gerügt hast, daß sei rechtwidrig entstanden sind, dann war es das.

Entsprechend § 202 SGG i.V. m. § 138 ZPO Satz 3.

Von daher kann ich dir weiter nur empfehlen statt wild irgendetwas in der Gegend herumzuposaunen und anderen UO falsche oder gar gefährliche Falschinformationen als "Wahrheit" verkaufen zu wollen, dich erst einmal hinzusetzten und zu begreifen was in den entsprechend §§ steht, wie und wann sie anzuwenden sind und wo und wie Verstoße vorliegen.
Es würde vor allem dir ersparen immer wieder aufzulaufen.

Dazu ist auch deine Aussage "Und alle Gutachten haben meinen Herzschaden, also chronisches Vorhofflimmern als Unfallfolge dokumentiert." weiterhin unrichtig.

Wie ich es dir schon beim letzten Beitrag nachvollziehbar an Hand des direkten Zitats des Wortlauts aus einigen dieser Gutachten aufgezeigt habe, liest du bedauerlicherweise auch da nur selektiv heraus, was du lesen möchtest.
Ich erspare es mir und den anderen aus den anderen Gutachten entsprechende Zitat hierher zu kopieren.

Ich empfehle es nur jedem, entsprechende Äußerungen deinerseits nicht ungeprüft zu "bejubeln".
Denn bis jetzt ist jede Äußerung unfallmanns, für die ich mir die Zeit genommen habe sie zu überprüfen, wie ein Kartenhaus zusammengekracht.

Gruß
 
unfallmann soll Daten löschen

Hallo Forum,:)

ich würde gerne mit dem 4 Seiten Schreiben vom 23.12.2008 von dem Sachverständigen Dr. med. Wolfgang Z. dem Forum offensichtlich machen:

Ich bringe gesicherte Tatsachen auf den Tisch. Und mein VHF haben alle medizinischen Gutachter der BGHW (vormals GroLa BG) als Unfallfolge dokumentiert und der BG zur Anerkennung empfohlen.

Jedoch das Schreiben kann ich im Forum nicht als Anhang einbringen, weil ich dafür keinen Platz mehr habe.

Wer die Wahrheit wissen möchte, müsste meine Webseite www.unfallmann.de öffnen. Oder im Forum müsste ich mehr Platz bekommen.

Anmerkung zum Datenschutz und Gutachten:
In meinem Fall geht es um ein Gerichtsgutachten und etwas anderes kann und habe ich auch niemals behauptet. OK

MFG:)
Erich Neumann alias Unfallmann
 
Moin moin!

Unfallmann, mal eine Frage machst du das absichtlich um mich zum Lachen zu bringen- also daß mit dem selektiven Lesen und daraus dann schlicht Unsinn formulieren oder hast du wirklich wieder selektiv gelesen?

Oder wie ich dir schon schrieb, deine Aussagen ""Und alle Gutachten haben meinen Herzschaden, also chronisches Vorhofflimmern als Unfallfolge dokumentiert." bleiben auch in diesem Fall weiterhin unrichtig ist.

Dazu aus dem von dir genannten Text die relevanten Textstellen.
Alle 4 Seiten sind wirklich nicht nötig, um zu klären, daß du auch da nicht liest was drinsteht:

"Nicht auszuschließen ist, daß bereits vor dem Stromunfall intermittierend, also nur zu bestimmten Zeitpunkten, Vorhofflimmern aufgetreten sein kann, dass dann im Rahmen einer kurzzeitigen EKG-Dokumentation möglicherweise nicht nachweisbar war.
...

Dies bedeutet nicht notwendigerweise, dass es sich hierbei auch um Herzrhythmusstörungen, wie zum Beispiel Herzkammerflimmern, ... handeln muss.
...

Insofern obliegt es nach unserer Auffassung letztlich der richterlichen Beweiswürdigung, ob .."


Um es auch für den einfach denkenden Leser klar verständlich zu formulieren:

Herr Prof. Zschiesche kann und will nicht ausschließen, daß schon vor dem Stromunfall ein Vorhofflimmern vorgelegen hat bzw. er kann in keinster Weise und definitv bestätigen, daß es durch den Stromunfall eindeutig nachweisbar zum Vorhofflimmern gekommen ist.

Und auf Grund dieser insgesamt unklaren und nicht nachweisbaren Beweislage sagt Prof. Zschiesche eindeutig, daß er eine Bewertung eines medizinischen Zusammenhangs nicht durchführen kann.[FONT=&quot]
[/FONT]
Er verweist eindeutig darauf, daß es der "richterlichen Beweiswürdigung" obliegt eine Bewertung zu treffen.

Damit bin ich wieder bei dem, was ich dir heute schon einmal schrieb.

"Dazu ist auch deine Aussage "Und alle Gutachten haben meinen Herzschaden, also chronisches Vorhofflimmern als Unfallfolge dokumentiert." weiterhin unrichtig.

Denn bis jetzt ist jede Äußerung unfallmanns, für die ich mir die Zeit genommen habe sie zu überprüfen, wie ein Kartenhaus zusammengekracht."


Gruß
 
unfallmann soll Daten löschen

Hallo Buchfreundin:)

bitte habe Verständnis dafür, dass ich zu deinem 1. Absatz kein Kommentar abgeben werde.

Und alle Gutachten der Kardiologen haben meinen Herzschaden, also chronisches Vorhofflimmern als Unfallfolge dokumentiert." Ist richtig und bleibt auch richtig, wenn Du es als nicht Kardiologe und wie die BG nicht wahr haben willst.

Es ist auch ausgeschlossen, dass das VHF bereits vor dem Stromunfall intermittierend, also nur zu bestimmten Zeitpunkten, aufgetreten sein kann. Weil dem LSG in dem Urteil vom 18.12.2008 glaubhaft gemacht wurde, bis zum Unfalltag war mein Herz frei von VHF. Und damit wurde erkannt, das Gerichtsgutachten vom 03.05.2005 ist fälschlich angefertigt worden. Der Gerichtsgutachter war nämlich davon ausgegangen, mein Herz hätte schon vor dem Unfalltag unter VHF zu leiden gehabt. "OK"

Herr Dr. med. Zsch. kann und sollte auch in keinster Weise und definitv bestätigen, daß es durch den Stromunfall eindeutig nachweisbar zum Vorhofflimmern gekommen ist. Und dieses muss ein Sachverständiger auch nicht, es reicht nämlich die Wahrscheinlichkeit. "OK"

Und dazu hat Herr Dr. med. Zsch. auch richtig klar gestellt, daß er eine Bewertung eines medizinischen Zusammenhangs nicht durchführen kann. Herr Dr. med. Zsch. ist nämlich kein Kardiologe. "OK"

Und wenn der Datenschutz das Gerichtsgutachten aus meinen Akten entfernt, sind noch die zwei Kardiologischen Gutachten der Beklagten (BGHW) vorhanden und mein VHF als Unfallfolge bestätigen. "OK"

MFG:)
Erich Neumann alias unfallmann
 
Hallo
ich gebe dir mal den Tip regelmäßig Datensicherungen von deiner Seite zu machen. Es geht ganz schnell das die sich an deinen Anbieter wenden und der die Seite offline stellt.
Mit einem Backup kannst du dann schnell wieder online gehen.
Gruß

Micha
 
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