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Deleted member 5316
Guest
Das ist ja eine Milchmädchenrechnung und auf Krawall gebürstet!
Gegenargumention:
somit kann er allein durch diese Einschränkung voll erwerbsgemindert sein!
Und ich habe für ein Handgelenk eine Schwerbehinderung bekommen von der DRV.
Im Übrigen hilft es nicht Beiträge zu ignorieren, wenn Sie nicht ins Konzept passen.
VG-D
Gegenargumention:
Das Beispielopfer kann aber die Wegefähigkeit (wegen dem Sprunggelnenk) nicht einhalten, was gutachterlich und auch in der REHA geprüft wird,Jemand hatte einen Berufs Unfall, auf einem Auge nur noch 20% Sehschärfe und ein Sprunggelenk versteift.
Er bekommt von der BG eine MdE ( Unfallrente ) von 60%, aber da er mit seinen Händen noch Arbeiten verrichten kann wird er von der Rentenversicherung als Teil Erwerbsgemindert eingestuft.
somit kann er allein durch diese Einschränkung voll erwerbsgemindert sein!
Ich habe für ein Handgelenk 55% MdE; da es immer auf den Einzelfall ankommt.Im 2. Fall hat das Auge auch nur noch 20% Sehschärfe, aber der Gute die Handgelenke hinüber.
Dieser wird von der BG mit einer MdE (Unfallrente ) von 40% eingestuft, von der Rentenversicherung mit voller Erwerbsminderung weil er mit seinen Händen nichts mehr machen kann.
Und ich habe für ein Handgelenk eine Schwerbehinderung bekommen von der DRV.
Im Übrigen hilft es nicht Beiträge zu ignorieren, wenn Sie nicht ins Konzept passen.
VG-D