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Unfallrente aus privater Unfallversicherung

Status
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
Das ist ja eine Milchmädchenrechnung und auf Krawall gebürstet!
Gegenargumention:
Jemand hatte einen Berufs Unfall, auf einem Auge nur noch 20% Sehschärfe und ein Sprunggelenk versteift.
Er bekommt von der BG eine MdE ( Unfallrente ) von 60%, aber da er mit seinen Händen noch Arbeiten verrichten kann wird er von der Rentenversicherung als Teil Erwerbsgemindert eingestuft.
Das Beispielopfer kann aber die Wegefähigkeit (wegen dem Sprunggelnenk) nicht einhalten, was gutachterlich und auch in der REHA geprüft wird,
somit kann er allein durch diese Einschränkung voll erwerbsgemindert sein!

Im 2. Fall hat das Auge auch nur noch 20% Sehschärfe, aber der Gute die Handgelenke hinüber.
Dieser wird von der BG mit einer MdE (Unfallrente ) von 40% eingestuft, von der Rentenversicherung mit voller Erwerbsminderung weil er mit seinen Händen nichts mehr machen kann.
Ich habe für ein Handgelenk 55% MdE; da es immer auf den Einzelfall ankommt.
Und ich habe für ein Handgelenk eine Schwerbehinderung bekommen von der DRV.

Im Übrigen hilft es nicht Beiträge zu ignorieren, wenn Sie nicht ins Konzept passen.

VG-D
 
Hallo Skyliner,

Mein Vertrag zur Unfallversicherung ist sehr einfach gestrickt und beruht lediglich auf den Begriff der vollen Erwerbsminderung, mit mindestens 50%.

Liest sich gut, aber dann Futter bei de Fische...

Welche Versicherung, was für eine konkrete Police?
Jeder Versicherung liegen Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) zu Grunde.
Bitte schaue genau welche bei Dir zutreffen.
Keine Versicherung bekommt eine Zulassung durch das BAFIN für "einfach gestricktes".
Was Du gelesen hast war das "Werbeblatt"....da gibt es mehr und da schau bitte rein.

Gruß von der Seenixe
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Marima,

genau das habe ich heute Abend gemacht und nichts dergleichen gefunden,dass zur Erfüllung der Vertragsbedingungen die MdE der Berufsgenossenschaft heran gezogen wird.
Wie ich gelesen habe,haben die Versicherungen eine solche Klausel in ihren Verträgen aufgenommen die ab 2015 abgeschlossen wurden, meiner ist noch aus dem Jahre 2002.
Aber selbst wenn,wäre laut BGH eine solche Klausel unzulässig, weil die Versicherung einen erfüllbaren Vertrag vorgaukelt,den sie mit einer solchen Klausel widerruft. Also den Vertrag selbst ungültig macht.

Wie bereits geschrieben, versuchen kann man es ja mal.

Gruß vom Skyliner
 
Das ist ja eine Milchmädchenrechnung und auf Krawall gebürstet!
Gegenargumention:

Das Beispielopfer kann aber die Wegefähigkeit (wegen dem Sprunggelnenk) nicht einhalten, was gutachterlich und auch in der REHA geprüft wird,
somit kann er allein durch diese Einschränkung voll erwerbsgemindert sein!


Ich habe für ein Handgelenk 55% MdE; da es immer auf den Einzelfall ankommt.
Und ich habe für ein Handgelenk eine Schwerbehinderung bekommen von der DRV.

Im Übrigen hilft es nicht Beiträge zu ignorieren, wenn Sie nicht ins Konzept passen.

VG-D
Hallo,
bleib mal locker und entspannt,es geht nicht um deine Handgelenke, sondern nur um 2 Beispiele wie unterschiedlich 2 Institutionen einen Fall handhaben können,woraus sich erkennen lassen soll,dass die BG nichts mit einer Entscheidung der Rentenversicherung zu tun hat und das eine MdE keine volle, oder Teil Erwerbsminderung bescheinigt.
Wenn im Vertrag drin steht,wir zahlen bei voller Erwerbsminderung eine Einmalsumme x und monatlich die Summe y dann hat die MdE ( Unfallrente ) der Berufsgenossenschaft rein gar nichts mit einer vollen Erwerbsminderung zu tun.
So habe ich es aus dem was ich zu Versicherungspolicen gelesen habe, verstanden und das es eine Masche der Versicherungen ist auf dieses Brett aufzusteigen.
Sie riskieren lieber einen verlorenen Prozess den sie über Jahre hin schleppen,als einmal zu sagen,gut da müssen wir durch.

Gruß vom Skyliner
 
Hallo Kasandra,

das ist richtig, die DRV kann aber auch den festgestellten MdE der BG ohne eigene Begutachtung übernehmen.

VG-D
 
Hallo skyliner,

Micha hat gesagt, ich soll mich benehmen!

aber was willst Du eigentlich ???

Keine fundierte Antwort auf seenixe ???

Das Forum hier ist nicht eine Hasstirade auf Versicherungen;
es ist ein Forum für Ratsuchende.
Und Deine Verdächtigungen sind schlichtweg einfach falsch und ich muß das auch nicht begründen,
weil es einfach so ist.

VG-D
 
Hallo Dani,

na, du scheinst ja sehr gerne zur Verwirrung beizustiften, denn dies trifft nicht zur Frage zu:

Unfallrente aus privater Unfallversicherung

Du haust einfach ohne Bezug und inhaltlichen Sinn raus:

das ist richtig, die DRV kann aber auch den festgestellten MdE der BG ohne eigene Begutachtung übernehmen.

In der Schule würde man sagen: Setzen 6!!!

Falsches Thema!

Es ist nicht gut Verwirrung zum eigentl. Thema zu stiften, oder auf welcher Entgeltliste stehst Du?

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo,

um zur Frage zurückzukehren:

Skyliner
Ich habe dich so verstanden, dass dein Vertrag 2012 geschlossen wurde.
AVB von 2002?
Die Hinweise, den ganzen (langen) Vertrag genau zu studieren und dass solche Verträge niemals "einfach gestrickt" sind, solltest du nicht ignorieren - und nicht zu früh triumphieren und dich in Sicherheit wiegen.

LG

P.S.
Danke Kasandra, dass du es korrigiert hast: Die DRV vergibt keine Schwerbehinderung. Mit dem Thema hier hatte es eh nix zu tun.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bedaure,hier geht es wieder drunter und drüber, ohne eine fundierte Antwort auf eine einfache Frage zu erhalten.

Wie ich geschrieben habe, habe ich eine private Unfallversicherung, die im Falle einer vollen Erwerbsminderung sich zur Zahlung verpflichtet.
Nun ist die volle Erwerbsminderung eingetreten,der Rentenbescheid liegt der Versicherung vor,ebenso die ärztlichen Befunde die zur Erwerbsminderung aufgrund eines Wegeunfall geführt haben.
(Bitte keine Diskussion wegen der Befunde,die sind irrelevant )

Und weiter:

Heute schreibt mich die Versicherung an,ich möge doch bitte den Rentenbescheid der BERUFSGENOSSENSCHAFT vorlegen,da der Bescheid der Deutschen Rentenversicherung auf volle Erwerbsminderungsrente zur Zahlung der Versichrungssumme nicht ausreicht.

Meine Frage die sich stellte war:

Was für einen Rentenbescheid der BERUFSGENOSSENSCHAFT soll ich denen schicken ?

Die Berufsgenossenschaft erlässt keine Rentenbescheide,sie ermittelt lediglich die MdE zur Zahlung einer Unfallrente.
Einen Rentenbescheid erlässt nur die Deutsche Rentenversicherung unabhängig von der Unfallrente.
Ein Bescheid zur MdE bzw. der Unfallrente ist kein Rentenbescheid.

Was will also meine Versicherung von mir?
Will sie ihre Zahlungsverpflichtung von der Höhe der MdE und Unfallrente abhängig machen?



Da ich mich bereits selbst schlau gemacht habe und die eigene Sachlage sehr gut überblicke, hat sich im Grunde die Diskussion hier im Forum erübrigt!

Was ich anschließend zum Besten geben habe sind Informationen aus den Erkenntnissen die ich aus dem wie Versicherungen sich um Zahlungen drücken wollen,gewonnen habe.

Und damit hat sich dieses Forum für mich erledigt!

Bei all meinen Fragen die bisher hatte,habe ich allenfalls 3 verwertbare und informative Antworten erhalten.

Der Rest war nur Geschwafel über die eigene Situation und Unzulänglichkeiten mit irgendwelchen Institutionen die mit meiner Frage überhaupt nicht in Zusammenhang zu bringen waren.

Der nervliche Stress sich mit einigen auseinander zu setzen, ist 10 mal größer als der mit einer Versicherung.

Danke,brauche ich nicht mehr!

Und Tschüß,
vom Skyliner
 
OFF TOPIC

Hallo Skyliner,

"brauche ich nicht mehr und tschüß" und der Vorwurf, keine fundierte Antwort erhalten zu haben, klingt nach einer hohen Anspruchshaltung. Ein Forum ist so gut wie diejenigen, die sich aktiv beteiligen. Wenn deine letzte Frage zur PUV beantwortet und abgesichert geklärt ist, könntest du dein Wissen anderen zur Verfügung stellen, anstatt dich zu verabschieden.

Und:
Ohne deine Versicherungsbedingungen (bzw nur einen evtl. korrekt wiedergegebenen Satz daraus) zu kennen, soll jemand eine seriöse Antwort geben? Ganz ehrlich: Hättest du das nicht unseriös gefunden?

Schön jedenfalls, wenn du selber die Antwort zu deiner letzten Frage so rasch und rechtssicher finden konntest und dir das Forum (ein paar der Antworten) in ein paar Dingen bei anderen Fragen weiter helfen konnte. Schade, dass du keine Bereitschaft hast, hier andere bei der Beantwortung ihrer Fragen zu unterstützen - soweit ich dich richtig verstehe.

Schade übrigens auch, dass gezielte Störer eines Forums sich bei solchen Reaktionen wie deiner die Hände reiben und zufrieden sind.

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo HWS-Schaden,

danke für Deine klaren und vollkommen zutreffenden Ausführungen.
Ich konnte keine Antworten auf meine konkreten Fragen finden und finde das Verhalten von Skyliner mehr als befremdlich.
Damit hier keine weitere Diskussion aufkommt, schließe ich das Thema.

Da Skyliner den Wunsch äußert das Forum zu verlassen, werde ich auch dieses realisieren.

Gruß von der Seenixe
 
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