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Unfallrente und Altersbezüge - Wie erfolgt die Berechnung der Abzüge?

Hallo Reickja,

ich habe in meiner BG Akte auch so ein Schreiben wegen Regress von der DRV gefunden.
Der Unterschied, ich wurde von DRV nicht informiert oder angeschrieben.

So wie Seenixe schreibt, ruhig und vernünftig mit vollem Verstand das Formular ausfüllen.

War Dein Mann auch als Selbständiger, freiwillig in der DRV versichert?
 
.... würde aber bei Erreichen beider Renten einen Monatsbetrag von über 1500,00 € erreichen, die DRV Rente dann gekürzt werden.

Moin,so ich bin nun einigermaßen verwirrt,vieleicht ist meine Frage hier auch schon beantwortet,aber mit komplexen Themen/Texten hab ich das ja nicht mehr so nach meinem Unfall....:confused:
Deswegen frag ich hier nochmal nach,weil wie heißt es so schön es gibt keine doofen Fragen....;)
Bei mir ist der Fall ja etwas anders ich war Selbstständig (nicht BG versichert) und erhalte nach meinem Unfall eine private Unfallrente von 1500,-€,zusätzlich bin ich mit der DRV vor Gericht und Klage auf Erwerbsminderungsrente (900€).
Sollte ich Erfolg haben (sieht gut aus),kann die DRV mir denn die EMR wieder weg kürzen mit der Berechnungsformel (70%) ?
In Rajos Link steht was von private Unfallrente wird nicht auf die Altersrente angerechnet,gilt das auch für die Erwerbsminderungsrente?
Als Selbsständiger hatte ich vor meinem Unfall ein sehr stark schwankendes Einkommen (hatte aber auch viel mit Fäligkeiten in den Baufinanzierungen zu tun),die 2 Jahre vor meinem Unfall hab ich sehr gut verdient das Jahr davor hab ich aber miese gemacht,also ein Jahresdurchnittsverdienst ist bei mir schwer zu berechnen.....über welchen Zeitraum wird denn sowas gemacht?

LG Hotte
 
Hallo Hotte,

ist auch ein sehr komplexes Thema.

Mache Dir keine Gedanken, denn die PUV Unfallrente wird genauso wie auch die Kapitalleistung der PUV auf nichts angerechnet (nur Harz IV wäre das als "Vermögen" anrechenbar). Also weder auf EM Rente noch auf sonst was.

Auch private BU darf auf die "Sozialrenten" nicht angrechnet werden, allerdings umgekehrt schon. Bekommt man EM und BU Rente dann darf der private Versicherer beim Überschreiten bestimmter Grenzen die Leistung kürzen (auf Grund von Krankheit darf man in Deutschland nicht besser gestellt sein als vorher). Das gilt aber nicht für die Unfallrente.
Aber das nur am Rande.
 
Danke für die schnelle Antwort Rajo...puh...jetzt bin ich aber erleichtert:).
Hatte schon Panik das ich evtl.den ganzen "Hokus Pokus" mit der Rentenversicherung umsonst durchzieh ..... bei dem Verein weiß man ja nie...;)

LG Hotte
 
Rente

Hallo Oerni,
ja mein Partner hat freiwillig in die DRV gezahlt.

Hallo Rajo,

jetzt ist meine Verwirrung komplett.

Mein Partner erhält eine BG Rente, Altersrente ist beantragt.

Privat erhält mein Partner noch eine BU Rente aus einer Unfallversicherung.

Wird hier jetzt seitens der privaten Versicherung etwas gekürzt oder seitens der DRV?

Oder was habe ich nicht richtig verstanden?

Danke fuer Antworten.

Gruss Reikja
 
Hallo Reickja,

was bekommt er denn nun?

Eine BU Rente aus einer Unfallversicherung gibt es nicht. Entweder erhält er eine Unfallrente aus einer Unfallversicherung wegen Invalidität oder eine BU Rente aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung (oder beides).

Das Thema ist wirklich komplex, deshalb kann man nur bestimmte Dinge anreißen.

Fakt ist das die Sozialversicherungen diese privaten Renten nicht anrechnen dürfen. Die private Unfallrente darf bei keiner anderen (bis auf Harz IV und da bin ich mir nicht sicher) angerechnet werden. Die BU Rente würde sich bei Überschreiten von Grenzen (ich meine es waren 130 % des durchschnittlichen Nettos) gekappt werden, aber auch hier darf eine Unfallrente nicht eingerechnet werden, sondern die EM Rente ist maßgeblich.

EM/Alters - Rente wird gekürzt wenn bestimmte Grenzen in Zusammenhang mit der BG-Rente überschritten werden (persönliche Berechnung).

Ihr merkt, wenn man das zusammenstellt, da kommen einige Dinge zusammen.
Schmerzensgeldrente darf nicht angerechnet werden u.s.w.
 
Hallo Rajo,

mein Partner hatte eine private Unfallversicherung, mit der auch eine Berufsunfähigkeit abgesichert war.

Zum Glück.

Die private UV hat komplett aus Basis !00 IVG reguliert und jetzt gibt es halt noch diese Rente.

Die würden wir auch gerne behalten, weil es die einzig sichere Rente ist. Bei der BG weiß man das ja nie, was die einem so zusprechen oder wieder wegnehmen.

Und die Altersrente mit ca 478,oo € ist ja nun nix zum Reichwerden.

Die BGRente und die Altersrente insgesamt ergeben ca. 1.450,00 €.

Davon gehen dann Krankenkasse und PFL noch ab. Reicht gerade so zum Leben.

On TOP gibt es dann die private Rente.

Gruss Reickja
 
Wie erfolgt die Abrechnung der Abzüge

gab es da jetzt eine Gesetztesänderung? Mir wurde damals gesagt, dass die Renten NICHT miteinander verrechnet werden

Nach Wegeunfall 2005 und 3 Jahre Krankenhaus / 3 Ops an der Lendenwirbelsäule sowie Brustwirbelkörper und eine rechte Lunge zu 70 % eingeschränkt [FONT=Icons, Georgia, serif]beides irreparabel ![/FONT]
+ 50 % Gdb Versorgungsamt,
Zum 2008 Bescheid von der BG :
Jahresarbeitsverdienst 52.960,12
Anpassungsfaktor 1,0054
Vollrente Jährlich 35.306,75
Teilrente nach MDE 30%
Jahresbeitrag 10.592,03
Monatlich 882,67

Heute 2016 sind es 1000,10 ( nach Rentenerhöhungen)

Entgeltpunkte 04.02.2015 37.3323
ein Entgeltpunkt = 28,61 €
Eingezahlter Beitrag = 193.000 €

Rente bei Erwerbsminderung 1.377,07
bislang erreicht 1.068,08
bei Renten beginn 1.56,21

Eingezahlt seit 1982 35 Jahre (In 2017)

wollte Anfang 2017 Erwerbsminderungsrente beantragen (50% von 1.377,00 € 3- 4 Stunden arbeiten noch möglich) Reha durch und eigentlich hatte alles notwendige Ärztliche vorgelegen.

(Termin im November beim Rentenamt.)

Jetzt mach ich eure Berechnung und sehe, das ich überhaupt keinen Rente bekommen werde.
So meine Berechnung richtig ist. Bitte Bitte wo gibt es hier das Seil , das Seil zum aufhä....

Ich habe 25 Jahre Vollzeit und 8 Jahre 50 % aus gesundheitlichen, oben ersichtlichen gründen , (Ohne Erwerbsminderung beantragt zu haben ), wie ein workaholic gearbeitet !

ok Bitte mal Berechnung Prüfen

1 Bei voller Erwerbsminderung 1.377,77 / 2 = 688,53
2 30 % MDK = 129 € der zeitge Bg Rente 1000 – 129 = 871 €
3 688,53 +871 =1559
4 52.9000 ( 70 % davon) = 37.030 / 12 = 3085 €
5 3085 – 1559 = um 1456 € wir die altersrente/Erwerbs..gekürtz bei 688,53

somit Nuuullll Rente
Ist das richtig so ? He dann habe ich ja noch Glück , , kein Kranken/Pflegebeitrag von 10,04 %
 
Hallo Rudi,
hier kann Dir wohl nur ein Rentenberater weiterhelfen. Gruß Rehaschreck
 
Hallo Rudi03
bitte lies noch einmal den Eingangsbeitrag auf Seite 1. Du hast sehr viele Daten mitgeteilt, aber ich habe mal versucht Deinen Fall zu rechnen. Welche Rente willst Du derzeit haben?
Nimm Dir einen Zettel, gehe die einzelnen Schritte nach Anleitung durch. Es geht nicht, dass die BG-Rente die Altersrente zu 100 % abschmilzt.

Gruß von der Seenixe
 
...
Hallo Rudi,

ich versteh Deine Rechnung leider auch nicht. Zumal die Erwerbsminderungsrente bei Erreichen der Altersrente doch wegfällt.

Die Berechnung ist in der Tat schwierig. Die Rentenberatungsstelle ist dabei hilfreich. Hier ein Link zur Berechnung.


LG Christiane
 
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