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Unfallversicherung Zahlung lächerlich was tun?

Maraya

Neues Mitglied
Registriert seit
13 Mai 2018
Beiträge
20
Hallihallo ihr Lieben,

da ich neu hier im Forum bin, möchte ich mich jetzt schon entschuldigen, falls solche Fragen bereits irgendwo beantwortet wurden. Ich bin dabei Posts zu lesen, aber genau den passenden zu meinem Problem habe ich noch nicht gefunden.

Ich hatte einen recht banalen privaten Unfall. Leider hat sich ein CRPS (Morbus Sudeck) gebildet. Wann genau es dazu kam, ob seit dem Unfall oder durch eine der folgenden OPs wurde bisher nicht festgestellt, ist glaube das ist auch nicht mehr möglich. Leider sind die Einschränkungen sehr deutlich. Ich kann meine beiden Beine nicht mehr nutzen, also nicht mehr gehen, nicht mehr stehen und sie auch nicht am Boden absetzen. Sitze also im Rollstuhl, der für meine besonderen Bedürfnisse angepasst wurde. Zudem wurden beide Füße als ich noch dachte, alles wird gut, operativ in jeweils einem Gelenk versteift. Das CRPS hat allerdings dazu geführt, dass beide inzwischen komplett eingestellt sind, der eine im sehr überstreiften Spitzfuß und der andere in einem geringen Spitzfuß.

Ich habe noch einen sehr alten Versicherungsvertrag von 1996. In diesem stehen noch die alten Bezeichnungen, wie Hand im Handgelenk und Fuß im Fußgelenk. Die UV hat mich zu einem Gutachter geschickt, dieser hat nur 1 Bein anerkannt und dort auch nur einen Gesamtwert von 20%. Dementsprechend ist die jetzt erfolgte Zahlung auch lächerlich. Ich frage mich aber sehr, wie der Gutachter auf diese Idee kommt, denn alleine ein Fuß im Fußgelenk ist doch schon 40% wert, was in meinem Fall bei 2 steifen Füßen ja schon 80% wären... Natürlich verstehe ich die Bewertung anhand des Beinwertes, grundsätzlich finde ich sie auch richtiger, da ich beide Beine nicht mehr nutzen kann und auch die Knie inzwischen betroffen sind, aber wie kommt man bei so starken Einschränkungen auf 20%? Und er hat gesehen, wie schlecht es mir geht, ich habe nicht einmal das komplette Gutachten durchgehalten, sondern musste mich währenddessen hinlegen, da ich auch nicht lange sitzen kann... Ah und verrentet bin ich leider auch...

Nun bin ich ziemlich verzweifelt. Vielleicht weiß Jemand von euch Rat. Macht es Sinn ein Gegengutachten anzufertigen? Oder soll ich erstmal nur einen normalen Widerspruch schreiben? Wie wird es inzwischen gehandhabt mit den Aussagen „im Gelenk“ so wie es in meinem alten Vertrag noch steht, aber nicht mehr in den neuen? Oder hat dies keine Wertigkeit mehr? Hat Jemand schon Ähnliches erlebt?

Ganz liebe Grüße
 
Hallo Maraya,
nach der Gliedertaxe ist ein Fuß immer bei einer Invalidität mit 40% angesetzt, wenn er gar nicht mehr vorhanden ist, das heißt amputiert wurde. Wenn Dein Fuß noch vorhanden ist geht der Gutachter von der Einschränkung der Gebrauchsfähigkeit bzw. der Funktion aus. Wenn Du eine 20 %ige Invalidität vom Gutachter pro Fuß zugesprochen bekamst, dann hat er die Einschränkung mit 5/10tel von 40% bewertet , was m.E. zu niedrig ist, wenn Du nicht mehr laufen kannst und die Füße nicht mehr auf den Boden aufsetzen kannst.
Die von den Versicherungen beauftragten Gutachter sind meistens parteiisch, denn sie begutachten meinstens im Sinne ihres Auftraggebers.
Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, dann sofort zum Anwalt und die Sache mit juristischen Mitteln angehen.

Hallo nochmal Maraya,
hier mal ein Link, der Dich zu einem Spezialisten führt: RA Büchner, Berlin hat sich spezialisiert auf Unfallopfer und deren Ansprüche gegenüber Versicherungen.
Auch im Bereich privater Unfallversicherung bzgl. Invaliditätsberechnungen solltest Du ihn vielleicht mal kontaktieren:

Rechtsanwalt Büchner - Abrechnung nach Gliedertaxe

Gruß Bobb.
PS: RA Büchner hat auch ein "Verzeichnis" von Schlechtachtern über seine Webseite angelegt. Du kannst ja dort auch mal nachsehen, ob Dein Gutachter nicht da schon mit aufgeführt ist. Diese Versicherungs-Gutachter verstehen ihr Handwerk dahingehend, daß sie fast immer zum Nachteil der Verunfallten bewerten.

....Du kannst bei RA Büchner auch eine kostenlose Einschätzung der Erfolgsaussichten machen lassen.....steht alles auf der Webseite, deren Link Du von mir erhalten hast.
Hoffe, daß Du eine Rechtschutzversicherung hast. Auch hier würde dann die Kanzlei sich mit Deiner Versicherung in Verbindung setzen und eine Übernahme der Kosten der Auseinandersetzung klären.
Gruß Bobb
 
Hallo Bobb,

vielen herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Dann mache ich mich mal ans Lesen.
Wenn ich dich richtig verstanden habe, sagst du dass ich es direkt mit einem Anwalt machen sollte.

Da habe ich echt Angst vor den Kosten... Habe schon ein Verfahren gegen einen Arzt laufen, weil eine OP am falschen Ort war. Da wurde mir zum Glück Prozesskostenhilfe bewilligt, aber falls ich doch verlieren sollte, muss ich ja die Anwaltskosten des Gegners tragen. Da habe ich schon so Panik davor, dass ich glaube ich gar nicht mehr zur Ruhe komme, wenn jetzt noch Anwaltskosten für die UV dazukommen

Zu deinem ersten Beitrag, es wurde nur die linke Seite anerkannt, die rechte wurde komplett ausgenommen. Und da wurde per Beinwert gerechnet, was zu einem Ergebnis von 20% geführt hat.
Ganz ehrlich, ich wäre froh, wenn es Amputationen gewesen wären, denn dann könnte ich wenigstens Protesen tragen, was mir mehr Freiheiten und weniger Einschränkungen geben würde. Aber bei CRPS kann man das ja vergessen... es sind beide Füße komplett steif alle Gelenke, OSG, USG, Mittelfuß und Zehen, und in beiden Knien deutliche Einschränkungen, komplette Streckung nicht mehr möglich etc., Athrophien beider Beine bis zu Hüfte, Berührungsempfindlichkeit sowieso, Tremor, Spastiken etc...

Der Gutachter war immerhin so fair, dass er in sein Gutachten geschrieben hat, dass bei der von der Unfallversicherung beantragten Gutachtenart, der Schaden gar nicht ausreichend bewertet werden kann und empfiehlt ein anderes Gutachten. Das finde ich ehrlich, aber im gleichen Maß auch feige... denn er hätte ja anders bewerten können...
 
Hallo nochmal,
Du hast in Deinem Post geschrieben, dass der Gutachter nur ein Bein anekannt hat? Hier scheint schon ein Fehler des Gutachters zu liegen, denn er darf nicht den Beinwert zugrunde legen, sondern er muß vom Fußwert ausgehen, sonst hat er die Versicherungssumme schlau manipuliert, denn wenn er den Beinwert bei nicht gebrauchsfähigen Füßen zugrundelegt, kommt er automatisch auf viel zu niedrige Invaliditätsgrade.
Wenn Deine Füße nicht mehr "zu gebrauchen" sind, dann vergleiche mal hier ein von RA Büchner erstrittenes Urteil in einem Prozess bezüglich eines "Handschadens". Da ist auch ein schlauer Gutachter von einem "Armwert" ausgegegangen, obwohl er bei 100%iger nicht Gebrauchsfähigkeit der Hand eine weniger stark eingeschränkte Funktionsfähigkeit des Armes zugrunde gelegt hat.
Wenn man das Urteil vergleicht, so müßtest Du bei totalem Ausfall der Fußgelenke zu 100% Invalidität bzgl. der Füße bekommen.

LG Bückeburg: Haftpflichtkasse Darmstadt (HKD) muss bei Morbus Sudeck (CRPS) Invalidität i.H.v. 10/10 Handwert nach Gliedertaxe regulieren und 102.500,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz für 3 ½ Jahre zahlen.

Hoffe, ich konnte Dir helfen.
Gruß Bobb

Hallo Maraya,
das mit der Rechtschutzversicherung trifft wohl dann bei Dir nicht zu. In Sachen Prozesskostenhilfe lehnen viele renommierte Anwälte eine Übernahme des Mandates ab, da sie mit den Kommunen/Staat abrechnen müssen und dabei nur eine niedrigere Gebühr verlangen können als sonst. Doch daß im Falle eines negativen Urteils für Sie, dann die Anwaltskosten der Gegenseite von dem Kläger zu tragen sein sollen ist mir neu. Wenn Sie doch aufgrund Ihres niedrigen Einkommens bzw. Ihres Vermögens Prozesskostenhilfe bewilligt bekommen (geht nach Sozialgesetzbuch) dann ist mir nicht verständlich, warum es dann zu einer Übernahme der Kosten für den obsiegenden Beklagtenanwalt kommen soll. Auch bei einer Zusage zur Prozesskostenhilfe wird m.E. auch erstmal eine Einschätzung der Erfolgschancen gemacht. Doch in dieser Sache bin ich auch nicht ganz firm.
Gruß Bobb

P.S. Bei Prozesskostenhilfe-Gewährung darf aber auch (ich glaube 3 oder 4 Jahre) nach Antragstellung das Vermögen bzw. das Einkommen sich nicht über die Leistungsfähigkeit hinaus positiv verändern, sonst können die von der öffentlichen Hand übernommen Prozesskosten von Dir ganz oder teilweise (je nach verändertem Einkommen) zurückgefordert werden. Du müßtest also Deine veränderten Einkommensverhältnise von Dir aus auch im Nachhinein dieses obigen Zeitraumes selbst melden, sonst läufst Du Gefahr wegen Prozesskostenhilfe-Betrugs belangt zu werden. Das nur noch dazu erwähnt.

Dein Hinweis auf die Formulierung

"Der Gutachter war immerhin so fair, dass er in sein Gutachten geschrieben hat, dass bei der von der Unfallversicherung beantragten Gutachtenart, der Schaden gar nicht ausreichend bewertet werden kann und empfiehlt ein anderes Gutachten. Das finde ich ehrlich, aber im gleichen Maß auch feige... denn er hätte ja anders bewerten können..."

bedeutet wohl, daß er evtl. Vorgaben von der Versicherung bekommen hat, die er zu Deinem Nachteil umgesetzt hat oder im Rahmen seines Auftrages nicht mit zu erfassen waren. Dazu muß man Deine Geschichte besser kennen und es sollte m.E. von einem Anwalt insgesamt bewertet werden.

Gruß Bobb
 
Hallo,

wann war der Unfall? Welche Frist ist zur Feststellung des Invaliditätsschadens vorgesehen?
Es geht um die Drei-Jahresfrist zur Feststellung.
Wenn diese Frist noch nicht abgelaufen ist, dann würde ich auch noch nicht unbedingt einen Anwalt beauftragen.
Der Unfallversicherung schriftlich mitteilen, dass Du mit der Bewertung nicht einverstanden bist und eine erneute Begutachtung durchführen lassen willst.
Je nach Versicherungsbedingungen ist es auch möglich, dass Du den abschließenden Gutachter beauftragst.

Deshalb kommt es sehr auf Deine Versicherungsbedingungen an.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,

die 3 Jahresfrist ist leider schon durch. Erst hatten lange Zeit die behandelnden Ärzte, diese Berichte ausgefüllt, dass es noch nicht abschließend beurteiltbar sei, da Arthrodesen ja einfach Zeit brauchen... Da hatte ich die Diagnose CRPS noch nicht, aber es wurde auf jedem Bericht angekreuzt, dass es sich um bleibende Schäden handelt.

Wer aber dem Zeitspiel die Krone aufgesetzt hat, war der Gutachter. Im Oktober 2016 wurde das Gutachten von der UV bei diesem Arzt beantragt. Es musste angeblich von Seiten der UV 2 Mal gemahnt werden, bis der Gutachter sich bereit erklärt hat, einen Termin zu nennen. Dieser war dann im Juni 2017. Seit November 2017 habe ich immer mal wieder bei der UV und der Sekretärin des Arztes nachgefragt wie es denn mit dem Gutachten stünde, aber da kam nichts. Tja im März 2018 war dann endlich das Gutachten bei der UV und diese haben abgerechnet.
Und um euch zu beruhigen, formellen Widerspruch habe ich eingelegt, es verstreichen keine Fristen. Ich war jetzt nur unsicher wie ich weiter machen soll, ob ich die Begründung selber schreiben soll, oder ob ich es doch akzeptieren soll, oder zu einem Gutachter gehen oder oder oder...

Und an Bobb, das Urteil ist ja grandios, da geht es ja sogar um meine Krankheit, vielen vielen Dank

Liebe Grüße
 
Hallo Maraya,

oh oh wenn man das so liest kann man es sich nicht vorstellen! Fremde würden so etwas für eine Geschichte halten und das nur ein Bein bemessen wurde ist eine Frechheit, da hat die UV vielleicht schon vorne herein die maximal Diagnose vorgegeben.

Da die 3 Jahresfrist schon abgelaufen ist wird es schwierig! Meine Einschätzung ist leider das du um eine Rechtsunterstützung nicht herum kommst, die Versicherung würde dich nicht für voll nehmen!

Hast du weitere Diagnosen über deine Beine? Gibt es vielleicht ein GdB Gutachten?

Damit könnte man der Versicherung Aufzeigen das Sie mit Ihrem Gutachten keinen Blumentopf gewinnen können und man eine Stellungnahme der Differenzen erbittet.

MfG

GSXR
 
Hallo Maraya,

ich kann nur zustimmen. So wie Du es jetzt schilderst kann eigentlich nur ein guter Anwalt helfen.
Da wirst Du nicht drum herumkommen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallihallo ihr Lieben,

vielen Dank für eure Antworten. Wenn ich euch meine komplette Geschichte erzählen würde, dann würdet ihr echt an der Lesefähigkeit von manchen Menschen zweifeln... Ich habe z.B. ein MDK Gutachten, wo der Gutachter, dem schwarz auf weiß vorliegenden Operationsbericht wiederspricht. Zum Glück war hier mein Widerspruch so gut formuliert, dass ich sogar einen Anruf von der Dame bekommen habe, die bei der KV für mich zuständig ist, und sie echt vom Glauben abgefallen ist. Sie hat sofort den Gutachter angeschrieben und um eine Stellungnahme gebeten und hat dazu noch ein Zusatzgutachten veranlasst... Oder so ein Spaß, dass ich erst seit 6 Wochen auf einem Behindertenparkplatz parken darf, obwohl ich seit fast 4 Jahren keinen einzigen Schritt mehr gehen kann, aber das liebe Versorungsamt sich geweigert hat, weil die Krankheit ja in keiner ihrer blöden Listen steht... dann haben sie den blöden Ausweis über 1 Jahr rückdatierten mir GdB 80 B, G und aG zuerkannt. Aber was hilft mir dieser Rückwirkungsmist... nix. Ja doch ok, 3,50€ bei der Steuererklärung...

An Gsxr1983 weitere Gutachten habe ich keine, aber sehr viele gute Arzt und Rehaberichte. Im letzten Arztbericht stand sogar drin, dass sie mich momentan nicht stationär aufnehmen können, obwohl dies dringend nötig sei, da mein Zustand so schlecht sei, dass ich die vorgeschriebene Anzahl an Therapien gar nicht durchhalten könne. Dazu habe ich noch den Bericht über meinen Pflegegrad.
 
Sorry ist vielleicht falsch zu verstehen. Ich kann nicht mehr Auto fahren, mein Mann bringt mich überall hin.
 
Das mit dem Versorgungsamt und dem Ausstellen eines Behindertenausweises mit dem Merkzeichen B und aG erst nach 4 Jahren ist ja nicht zu glauben. Das sollte wirklich medienwirksam veröffentlicht werden unter Nennung des Amtes und des zeichnenden Amtsgutachters. Im übrigen hast Du absolutes Einsichtnahmerecht in die gesamte Akte des Versorgungsamtes. Ich habe mir das alles über den VDK kommen lassen. Dann sieht man auch welcher Amtsarzt seine internen schriftlichen Anmerkungen gemacht hat. Offenlegung heißt hier alles aber auch alles dem Patienten zur Verfügung stellen. Gruß Bobb
 
Hallo Bobb,

nur mal etwas Realismus vor meinem Unfall mit über 35 Frakturen hatte ich bereits 40% GdB und danach auch! :(

Maraya kennt sicher Angaben des Versorgungsamt das die Angegebene Verletzung nicht Nachvollziebar ist und dass keine Fassbare Ursache bestehe
Mein Rechtsanwalt ist gegen das schreiben sehr Zielorientiert vorgegangen: "Es ist darauf hinzuweisen, dass sowohl Dr. XXX vom ... wie auch in dem bericht des Chefarzt der WS-Chirurgie vom ..., darauf hingewiesen wird ... . Es ist daher nicht so dass für die Gangstörung des Klägers keine "fassbare Ursache" vorhanden ist. Leider reagieren die Ämter erst nach solchen Hinweisen.

Daher mein Tip an Maraya such dir einen Rechtsanwalt und Arbeite alles möglichste vor! Arbeite und setze Schreiben auf die du dem Ra. schon bei dem ersten Schreiben vorlegst.

MfG


GSXR
 
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