Rekobär
Erfahrenes Mitglied
Funktionseinschränkung
Hallo Rehaschreck,
vielleicht sollte ich mal etwas tiefer gehen.
Der Unfallgeschädigte muss ja eigentlich zwei Dinge beweisen.
(1) Den Unfall an sich und dessen unmittelbare Folgen. Also Kopf gedreht, von hinten angefahren, eines der beiden seitlichen Flügelbänder gedehnt.
(2) Die späteren gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch diesen Unfall. Also durch die Dehnung eines der seitlichen Flügelbänder keine stabile Kopfhaltung mehr möglich, Kopfschmerzen, Schwindel, bleibende Gleichgewichtsstörungen.
Der Lieblingssatz der Versicherer ist ja: "Der Unfall war nicht geeignet, um die gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu verursachen"; und wenn das nicht geht, dann folgt: "Spätestens innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten ist die Verletzung ausheilt"
Soll heißen, das Biomechanische Gutachten, wenn es denn ordentlich erstellt wurde, legt die Voraussetzungen für den Nachweis der Spätfolgen. Natürlich gehört hier noch mehr dazu. Isländer weist ja ständig auf ein Schmerztagebuch hin, womit man zeitnah nachweisen kann, welche Auswirkungen im täglichen Leben der Unfall hat.
Auch die umfassende und zeitnahe Feststellung der Erstverletzungen bzw. der Symptome, wie es Rudinchen angemerkt hatte, ist ein Baustein der lückenlosen Beweiskette.
Herzliche Grüße vom RekoBär
Hallo Rehaschreck,
vielleicht sollte ich mal etwas tiefer gehen.
Der Unfallgeschädigte muss ja eigentlich zwei Dinge beweisen.
(1) Den Unfall an sich und dessen unmittelbare Folgen. Also Kopf gedreht, von hinten angefahren, eines der beiden seitlichen Flügelbänder gedehnt.
(2) Die späteren gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch diesen Unfall. Also durch die Dehnung eines der seitlichen Flügelbänder keine stabile Kopfhaltung mehr möglich, Kopfschmerzen, Schwindel, bleibende Gleichgewichtsstörungen.
Der Lieblingssatz der Versicherer ist ja: "Der Unfall war nicht geeignet, um die gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu verursachen"; und wenn das nicht geht, dann folgt: "Spätestens innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten ist die Verletzung ausheilt"
Soll heißen, das Biomechanische Gutachten, wenn es denn ordentlich erstellt wurde, legt die Voraussetzungen für den Nachweis der Spätfolgen. Natürlich gehört hier noch mehr dazu. Isländer weist ja ständig auf ein Schmerztagebuch hin, womit man zeitnah nachweisen kann, welche Auswirkungen im täglichen Leben der Unfall hat.
Auch die umfassende und zeitnahe Feststellung der Erstverletzungen bzw. der Symptome, wie es Rudinchen angemerkt hatte, ist ein Baustein der lückenlosen Beweiskette.
Herzliche Grüße vom RekoBär