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Ungleicher Kampf Geschädigte gegenüber Versicherern

Konferenz

Hallo @,

ich sitze gerade mit Dr. Müller Kortkamp und Dr. Kerneck und einer unabhängigen Neurologin aus Stade zusammen und erarbeiten Qualitätsstandards für Gutachten und tauschen uns aus über die Vorgehensweisen von Schlechtachtern aus.

Herzliche Grüße vom Rekobär:)
 
@tamtam

:

Ein Verwaltungsakt entfaltet im Zivilprozess grundsätzlich Tatbestandswirkung, so dass nicht nur der Bescheid als solcher, sondern auch sein Ausspruch von den Zivilgerichten hinzunehmen und ihren Entscheidungen zugrunde zu legen ist ((BGH, Urteil vom 19.10.2007 – V ZR 42/07) BGH, Beschluss vom 14.08.2008 – I ZB 10/07)).

Gruß
tamtam

Hallo tamtam,

Nachfrage für mein Verständnis.

Bedeutet dies, dass, wenn z.B. die DRV eine EU-Verrentung rückwirkend zum Unfalltag festgestellt hat, dann ist dies im Zivilprozess voll zu berücksichtigen.
Die Schuldfrage für die Verrentung gilt damit als festgestellt und es bedarf keiner weiteren Diskussionen insbesondere keiner neuen Gutachten mehr ?

Danke

Mope
 
Hallo Mope,

ich bin gerade dabei, dass vor meinem OLG durchzufechten.

Wichtig ist allerdings, dass die DRV auch den Leistungsfall festgestellt hat, ansonsten nützt Dir die EMR nichts, da sie ja auch unfallunabhängig gezahlt wird. Und bei mir kommen noch die GA´s der BG und des Versorgungsamtes mit Feststellungen zu den Unfallfolgen hinzu.

Ich war es einfach leid wegen eines Unfalls aufeinmal statt 1 gleich 4 Gegnern gegenüber zustehen und mich jedes Mal bis zum Erbrechen begutachten zu lassen.

Das gefällt den Zivilgerichten allerdings gar nicht, zumal mich das LG gleich zu sechs Gutachtern im ersten Durchlauf schicken wollte. Vor dem Jahr 2025 wären wahrscheinlich noch nicht einmal alle GA´s bei Gericht eingegangen.

Gruß
tamtam

Und jetzt bin ich den OLG-Richtern gerne bei der Rechtsfindung behilflich. Und habe
 
Hallo tamtam,

dann viel Glück für`s OLG!
Sagst uns dann , wie es ausging?

Leider finde ich unter deinen Links einen LPG- Fall und Zwangsvollstreckung?

O.k. jetzt hab ich es begriffen ;-)

Sorry für OT!

LG
Aramis
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Aramis,

wichtig ist, dass der BGH alle Bescheide des Verwaltungsrechts, unter das auch das Sozialreicht als Spezialfall fällt, anerkennt.

Gruß
tamtam
 
Konferenz

.....erarbeiten Qualitätsstandards für Gutachten und tauschen uns aus über die Vorgehensweisen von Schlechtachtern aus.

Herzliche Grüße vom Rekobär:)
__________________
"Im Namen der Gerechtigkeit Europaweit unterwegs: Deutschland, Österreich,Schweiz und Luxemburg"

Hallo guter Rekobär,

ich habe 6 Schlechtachter live vom Feinsten erlebt und bin immer wieder entsetzt, dass denen nicht beizukommen ist und die Politik es zulässt, dass diese "Ärzte" es sind, die mit dem Leid der Unfallopfer Profit machen und die Opfer zu Bedürftigen macht. Die Schlechtachter, die i.A. der BG tätig sind sind das Allerletzte! und ich frage mich immer, wie man das mit seinem Gewissen vereinbaren kann und erst recht, wenn man den "Arzt-Eid" geschworden hat. So lange das System vom Grunde her nicht geändert wird sehe ich keine positive Möglichkeit, diesen "Ärzten" beizukommen. Es gibt ein Spruch: "Gier frisst das Gehirn"! D. h. die Schlechtachter würden sofort in die andere Richtung begutachten, wenn - wie bei Rechtsanwälten - die Gebühren / der Lohn nach dem Streitwert, bzw. der Invaliditätssumme berechnet würde. Nur dann, hätten Unfallopfer eine Chance, dass die Invaliditätswerte eine andere Wertedarstellung erhalten. Auch dürfte ein Gutachten kein Werkvertrag sein. Auch müssten alle abgelieferten Gutachten automatisch in ein öffentliches Bewertungssystem erfasst werden. (Von wo stammt der Auftrag? Waren Sie mit dem Gutachter zufrieden?.....uvm). D. h. JEDEN müsste das Bewertungssystem zugängig gemacht werden. Bewertungen dürften nur durch die Begutachteten möglich sein. So bald das Bewertungssystem eine bestimmten Punktwert (Mindesanforderung) unterschritten hat, müssten die Schlechtachter sich automatisch disqualifizieren und keine Gutachten mehr durchführen dürfen. Bei Nichtbeachten müssten die Gutachter hohe Strafzahlungen leisten bzw. Berufsverbot erhalten.

Jeder Würstchenbudenbetreiber muss mehr Qualitätskontrollen über sich ergehen lassen als die sog. "Gutachter".



Unschwer zu erkennen: Ich bin ein Opfer der Versicherungs-Gutachter. Jeden Tag habe ich Schmerzen und muss viel Zeit für Schmerzbewältigung aufbringen. Jeden Tag "darf" ich auch spüren wie es sich anfühlt, wie es sich monetär auswirkt, weil es allein die Versicherungsgutachter waren, die mit ihrer, den Versicherungs zugewandten Gutachten,
berechtigte Leistungsansprüche verhindert haben und ich mir somit noch nicht mal die Therapien leisten kann, die die Kasse nicht zahlt. Den Glauben an Gerechtigkeit und Versicherungs-Vorsorge-habe ich verloren. Ich weiß, ich bin kein Einzelfall. Die vielen Schicksale von denen hier die Unfallopfer berichten zeigen die Realität. So lange sich Gutachter ungestraft wie Gott aufführen dürfen, so lange wird nichts geschehen! Jeder Gutachter müsste einen aktuellen amtlichen Leistungsnachweis (ähnlich einer Hackfleischverordnung im Lebensmittelbereich) im Wartezimmer aushängen haben, so dass sich auch die Probanden orientieren können, die nicht im Internet vertreten sind. Es ist dringend Zeit das Unwesen der Schlechtachter zu beenden!

Ganz zu schweigen von den Gerichts-Gutachtern. So lange die die wahren Urteilslenker sind - hier sei an Gustl Mollath erinnert - und es immer wieder Schlechtachter gibt, für die Neutralität nur eine Frage des Preises ist, so lange sind auch Gerichtsverfahren eher ein Glückspiel. "Mal verliert man - mal gewinnen die Andern".


Doch dass es Menschen wie dich gibt (Rekobär), die sich sachlich + fachlich für die UO einsetzen, ich glaube, dass ist es weshalb man nicht restlos verzweifelt. Ein herzliches Danke DIR und allen die das Forum zu dem machen was es ist!

Alles Gute und viel Erfolg im Kampf gegen die Schlechtachter!
Benni
 
Genau deshalb

Hallo Benni,

genau deshalb sind wir motiviert gemeinsam gegen diese Schlechtachter vorzugehen. Und deshalb wollen wir auch eigene Qualitätsstandards entwickeln, die sich eben nicht nach Versicherungsvorgaben, sondern nach wissenschaftlichen Erkenntnissen richten. Und hier meine ich wirkliche wissenschaftliche Erkenntnisse und keine, wo schon vorher feststeht, was rauskommen soll.

Bei der Gelegenheit wollen wir auch den immer von den Kollegen angeführten Stand der Wissenschaft bzw. die herrschende Lehrmeinung hinterfragen und aufdecken, wie diese zustande kam und wo hier der Fehler liegt.

Das wird sicher ein unbequemer Weg, aber ich denke, Beharrlichkeit führt dennoch zum Ziel.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo in die Runde,
da ich noch keine schlechten Erfahrungen mit Gutachtern machen musste (weder mit BG noch PUV, obwohl ich von einem hier als Schlechtachter verrufenen Arzt begutachtet und äußerst fair behandelt wurde), bin ich selbst nicht betroffen.

Wäre ich betroffen, suchte ich mir einen Gutachter im Ausland, wenn im deutschsprachigen Raum bei bestimmten Verletzungsmustern (z.B. HWS) bestimmte Vorbehalte gegenüber Verletzten vorherrschen.

Im Nachbarland Polen beispielsweise gibt es zahllose auf Orthopädie spezialisierte Kliniken, die garantiert nichts mit deutschen Versicherungen zutun haben. Viele Ärzte dort sprechen hervorragend deutsch und sind gegen Entgelt sicher bereit, sich zu einem Sachverhalt zu äußern. Wo steht eigentlich geschrieben, dass Gutachten nur von deutschen Ärzten erstellt werden dürfen? Gruß Rehaschreck
 
Hallo Rehaschreck,

das Problem ist, dass jedes Gutachten, das du - egal wo - in Auftrag gibst, vor Gericht als Parteigutachten gilt. Es muss allerdings bei der Urteilsfindung berücksichtigt werden, aber das liegt im Ermessen des Richters.

Wenn du dann vor Gericht bist, werden dir gerichtlich bestellte Gutachter präsentiert, i.d.R. aus deiner näheren (oder weiteren) Umgebung und - wenn du Pech hast - nicht mal unbedingt mit dem richtigen Fachgebiet. Und diese Gutachter sind dann i.d.R. entscheidend für das Urteil.

Das andere Problem ist, dass viele UO gesundheitsbedingt nicht weit fahren können und nicht das nötige Kleingeld haben, um sich private Gutachten machen lassen zu können.

Aber ich freue mich für dich, dass du keine schlechten Erfahrungen mit Gutachtern gemacht hast - das ist auch einmal eine schöne Nachricht!

Viele Grüße

Rudinchen
 
Hallo Rudinchen,
ein Parteigutachten muss keinen geringeren Stellenwert als ein Gerichtsgutachten haben, wenn es sinnschlüssig argumentiert. Auch könnte man es erst nach Erstellung des ungünstigen Gerichtsgutachtens, sozusagen zur Entkräftung desselben, in das Verfahren einbringen.

Ich finde die Idee ganz passabel. Aber natürlich hast Du im Hinblick auf die Kosten und die Anfahrt sicher recht. Gruß Rehaschreck
 
Hallo Rudinchen, hallo Rehaschreck,

wir haben mit den offiziellen Gutachten auch noch keine schlechte Erfahrung gemacht!

Uns machen Rehaentlassberichte (klar, die wollen sich als erfolgreich darstellen) und der IMB- Gutachter- der uns als Spezialist der Unfallmedizin aufgedrängt wurde- viel mehr Probleme!

Vom Gericht bekamen wir zu hören, dass es keine Rolle spielt als was ein medizinischer Bericht bezeichnet wird

LG
Aramis
 
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