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Unheilvolle „Zusammenarbeit“ von Gutachtern und Gerichten

Jutta1771

Neues Mitglied
Registriert seit
26 Nov. 2017
Beiträge
5
Der Gutachter Dr. Heitemeyer und das Gericht
Aufgrund bitterer Erfahrung meine ich, vor diesem Gutachter warnen zu müssen. Mit einem Gerichtsgutachten, das Aussagen aller von mir befragten Ärzte widerspricht, hat er in meinem Fall eine Haftpflichtversicherung davor bewahrt, ein halbwegs angemessenes Schmerzensgeld zahlen zu müssen. Die beteiligte Richterin hat trotz aller begründeten und belegten Einwände an „ihrem“ Gutachter festgehalten.
Ich weiß mittlerweile, dass dies kein Einzelfall ist: Medizinische Gutachter, die Versicherungen oder ihre Arztkollegen schützen und Gerichte, die an den von ihnen bestellten Gutachtern auch bei begründeten Einwänden festhalten. Damit schaden sie nicht nur den ohnehin Geschädigten, sondern auch dem Vertrauen in den Rechtsstaat und letztlich dem Frieden im Land.
Es geht alle an – jeder kann Unfallopfer werden, jeder kann auf Unfallgegner und Versicherungen treffen, die sich vor ihrer Verantwortung drücken wollen. Ein Glück, wenn Geschädigte dann auf neutrale Gutachter treffen. Bei mangelhaften Gutachten können sie nur auf ein Gericht hoffen, das bereit ist, die Einwände des Unfallopfers ernst zu nehmen und ggf. einen weiteren Gutachter zu bestellen. Nicht jeder hat dieses Glück.
Der Unfall und seine Folgen:
Im Mai 2013 setzte ich mich im Gartencenter eines Baumarkts auf einen Schaukelstuhl. Obwohl ich mit 65 kg nicht zu schwer war brach der Schaukelstuhl beim ersten Anlehnen sofort auseinander. Mein Mann hat die Reste des Stuhls fotografiert. Ich prallte zusammen mit der Rückenlehne auf den Fliesenboden. Ich verspürte einen brennenden Schmerz in der Brustwirbelsäule, konnte mich aber recht gut bewegen und glaubte, noch einmal glimpflich davon gekommen zu sein, zumal das Brennen nach einiger Zeit nachließ und nur ein leichter dumpfer Schmerz blieb.
Nach 2 Tagen fing der Schmerz dann jedoch erst richtig an, besonders bei Belastung durch Anlehnen oder in Rückenlage. Nachts wurde es, wenn ich nicht rechtzeitig entlastete, besonders schlimm, es war nur noch Seitenlage möglich. Ich konnte ich mich allerdings trotz der Schmerzen bewegen, hatte keine Blockaden. Um einen Bruch auszuschließen suchte ich eine Unfallklinik auf.
Das Röntgenbild war unauffällig – kein Wirbelbruch, auch keine Vorgeschichte: kein Bandscheibenschaden, kein Wirbelschaden, keine Osteoporose. Die weitere Untersuchung zeigte auch keine Muskelprellung, keine Prellmarken, keine auffälligen Druckschmerzen in der Muskulatur, kein Hartspann (also keine Muskelverspannung) – der Schaden musste in der Tiefe liegen. Die Ärztin der Unfallklinik erklärte die Schmerzen mit einer Prellung der Brustwirbelsäule und hielt in ihrem Arztbericht die Ruheschmerzen und Belastungsschmerzen beim Anlehnen und in Rückenlage ausdrücklich fest. Sie erklärte mir, dass sie nicht sagen könne, welche Strukturen genau betroffen wären, aufgrund der Schmerzsymptomatik spräche alles für eine Wasseransammlung im Knochen. Dies müsse von selbst heilen, eine Therapie gäbe es nicht, begleitend könne ich es mit Physiotherapie versuchen. Ein MRT sei teuer, aufwendig, sehr belastend für mich und hätte keinen therapeutischen Nutzen. Über die Dauer der Beschwerden könne sie keine Voraussage machen, ich müsse viel Geduld haben. Auch mein Hausarzt sah hier eine Knochenprellung durch den Unfall, riet mir zu Geduld und verschrieb mir Physiotherapie nach Bedarf gegen Muskelverspannungen. Diese war allerdings nicht möglich, da sich dadurch Belastungsschmerzen aufbauten, die dann lange anhielten.
Nach einigen Monaten verbesserte sich zwar die Schmerzsituation, bei Belastung aber verstärkte sich der Schmerz immer wieder und konzentrierte sich auf den Bereich des 8. und 9. Brustwirbels – der Aufprallstelle. Erneuter Besuch beim Hausarzt, erneuter Versuch mit Physiotherapie, erneuter Hinweis, ich müsse Geduld haben. Ein in diese Zeit fallender, lange geplanter Urlaub war ein Flop: ich konnte keine längeren Autofahrten ertragen und nur noch auf der Seite schlafen.
Nach ca. 11 Monaten waren immer noch Schmerzen vorhanden, so dass ich erneut die Unfallklinik aufsuchte. Um Strahlenbelastung zu vermeiden bat ich um ein MRT. Ein Folgeschaden war zum Glück nicht zu erkennen. (Eine Knochenprellung, ein Bone bruise, kann man nach einem Jahr im MRT nicht mehr nachweisen – siehe unten). Der Arzt sagte mir im Gespräch, die Beschwerden nach einer Prellung der Brustwirbelsäule könnten sehr lange dauern. Erst nach rund 15 Monaten verschwand der Schmerz.

Reaktion des Baumarkts und seiner Versicherung:

Eine Schuld des Baumarktes wurde abgelehnt, man verwies mich auf den Hersteller des Schaukelstuhls. Der aber saß außerhalb der EU und die deutsche Vertriebsfirma war insolvent. Schließlich wandte ich mich an einen Rechtsanwalt. Die Versicherung mauerte, eine außergerichtliche Einigung war nicht möglich, es kam zur Gerichtsverhandlung.
Die Gerichtsverhandlung:
Der Rechtsanwalt der Gegenseite leugnete die Verantwortung für den Unfall nicht mehr, bestritt jedoch, dass man nach einem derartigen Unfall mit einer BWS-Prellung ein Jahr lang Schmerzen gehabt haben könne, zumal keine Prellmarken vorhanden gewesen seien. In meinem Alter habe man immer mal wieder Rückenschmerzen. Ich bin über 60, habe aber einen gesunden Rücken, wie man auch dem Röntgenbild und dem MRT entnehmen konnte.
Die Richterin fand ein Jahr auch zu lang und beauftragte PD Dr. Heitemeyer, Neuss, ohne den Parteien vorher Vorschläge für Gutachter vorzulegen. Dessen Gutachten sollte in einer zweiten Verhandlung Grundlage einer erneuten Güteverhandlung oder der Gerichtsverhandlung sein.
Diagnose „Bone bruise“, Betätigung durch Fachärzte:
Mehr als ein Jahr lang Schmerzen bei einer Prellung der Brustwirbelsäule ohne Knochenbruch und Prellmarken – ist das möglich?
Nachdem ich das Gutachten des Dr. Heitemeyer erhalten hatte, habe ich diese Frage zwei Fachärzten für Unfallchirurgie und Orthopädie, einem Facharzt für Orthopädie, zwei Röntgenologen und zwei Allgemeinmedizinern vorgelegt. Alle sagten übereinstimmend, es handele sich wahrscheinlich um einen sog. Bone bruise, also eine Knochenprellung bzw. ein Knochenmarködem. Es käme zu feinen Rissen im Knochen, die sich mit Flüssigkeit füllten. Dafür sprächen die erst nach einigen Tagen hinzukommenden Belastungsschmerzen und die lange Zeitdauer der Schmerzen. Es sei sehr oft der Fall, dass weitere Symptome fehlten. Nachweisen könne man ein Bone bruise nur mit der Magnetresonanztomografie, was aber – wie auch bei mir – mangels therapeutischer Relevanz meist nicht durchgeführt werde. Die MRT müsse innerhalb einiger Wochen stattfinden, weil man nur in diesem Zeitraum die Ödemflüssigkeit nachweisen könne.
Einer der Fachärzte für Unfallchirurgie und Orthopädie bescheinigte mir diese Tatsachen in einem Attest – meine Hochachtung gegenüber diesem aufrechten Arzt! Er bestätigte mir, dass der Belastungsschmerz und die lange Zeitdauer typisch für einen Bone bruise ist. Ich ließ dieses Attest zusammen mit zahlreicher Fachliteratur zum Thema Bone bruise dem Gericht zukommen (siehe Literaturangaben / Internet-Links).
Das Gutachten des Dr. Heitemeyer:
Nach dem oben Dargelegten konnte es sich durch Ausschlussverfahren nur um ein Bone bruise handeln. Die erst nach einigen Tagen auftauchenden Belastungsschmerzen und die lange Zeitdauer der Beschwerden von ca. einem Jahr deuten klar darauf hin, auch wenn der Nachweis durch ein MRT fehlt. Dr. Heitemeyer jedoch scheint dieses Krankheitsbild nicht zu kennen.
Im Wesentlichen zitiert der Gutachter den Arztbrief der Unfallklinik an den Hausarzt. Den entscheidenden Punkt lässt er aber aus: die Diagnose „Prellung BWS“ und die deutlich festgehaltenen für ein Bone bruise typischen Ruhe- und Belastungsschmerzen.
Dr. Heitemeyer ignoriert dies und behauptet als Fazit:
„Aus Sicht der klinischen Medizin ist es ausgeschlossen, dass die Klägerin in Verbindung mit dem Sturz drei Monate lang Schmerzen im Brustwirbelbereich gehabt haben könnte.“
Und, weiter unten: „Aus unfallmedizinischer Sicht ist es ausgeschlossen, dass unter Berücksichtigung der klinischen Daten die Klägerin als Folge des Unfalls beim Liegen und bei Belastungen noch mehr als ein Jahr lang Schmerzen verspürt haben könnte. Der Untersuchungsbefund schließt als Ursache dieser subjektiven Beschwerden und Schmerzen den Sturz aus.“
Also: Obwohl alles klar auf einen unfallbedingten Bone bruise hindeutet, die Schmerzen durch den Sturz auch völlig plausibel sind und obwohl die Ärztin des Krankenhauses die Diagnose „BWS-Prellung“ ausdrücklich festhält, behauptet Dr. Heitemeyer, dass die Schmerzen auf keinen Fall auf den Unfall zurückzuführen seien. Ohne ein MRT kann er einen Bone bruise aber gar nicht ausschließen.
Kennt Dr. Heitemeyer etwa dieses allen Ärzten wohlbekannte Krankheitsbild nicht oder ignoriert er es bewusst, weil er es mit seiner üblichen Klientel, den Versicherungen, nicht verderben will? Offensichtlich arbeitet er ja in seinem Gutachterbüro für Versicherungen.
Das Gutachten entbehrt jeder Logik:
Statt die Möglichkeit eines Bone bruise, eines Knochenmarködems zu diskutieren, beschäftigt er sich zunächst damit, dass laut Röntgenaufnahme kein Wirbelbruch vorliegt um sich danach ausführlich mit einer Muskelprellung und deren möglichen Folgen auseinandersetzen, was nicht zur Debatte stand. Er hält einen Wirbelbruch also durchaus für möglich, eine Knochenprellung unverständlicherweise aber nicht.
Hätte die Untersuchung an der Klinik den Unfall als Ursache der starken Schmerzen wirklich ausgeschlossen, hätten die Unfallärztin oder der Hausarzt mich zur Klärung der Schmerzursache sofort in die Innere Abteilung überweisen müssen, alles andere wäre verantwortungslos und ein schwerer Fehler gewesen.
Auch die Aussage des Gutachters, die von der Unfallärztin empfohlene Physiotherapie sei ein typisches Beispiel für eine sinnlose Verordnung ist nicht haltbar. Die Knochenprellung kann man damit nicht heilen, wohl aber Folgewirkungen mindern wie eine Schonhaltung und Muskelverspannungen.
Ich empfinde das alles als nicht integer. Der Gutachter maßt sich an, die Diagnose und entscheidende Feststellungen der Unfallärztin zu missachten. Medizinische Erkenntnisse zum Thema Bone bruise werden ignoriert. Als Sachverständiger muss Dr. Heitemeyer wissen, dass in einem Röntgenbild außer Mikrobrüchen in der Spongiosa selbst Brüche unter Umständen nicht erkannt werden (es gibt Studien hierzu!), seine Aussagen also in keinem Fall haltbar sind.
Eine Politikerin aus unserem Bekanntenkreis, eine medizinische Laiin, die einmal ein Bone bruise am Fuß erlitten hatte, kam aufgrund meiner Schilderung der Art und Dauer der Schmerzen sofort auf diese Diagnose. Seltsam, dass der Gutachter das nicht schafft.
Die zweite Gerichtsverhandlung:
Obwohl mein Rechtsanwalt dem Gericht das oben erwähnte Attest des Orthopäden und Unfallarztes und zahlreiche von Fachärzten und Professoren verfassten Artikel mit Literaturangaben zum Thema Bone bruise zugeschickt und den Antrag gestellt hatte, wegen der gravierenden Unzulänglichkeiten des Gutachtens einen neuen Gutachter zu bestellen, hielt die Richterin an Dr. Heitemeyer fest. Sie verlangte von ihm nicht einmal die von meinem Rechtsanwalt beantragte schriftliche Stellungnahme zu den angesprochenen Mängeln, sondern lud ihn zur Verhandlung, wo er die Gelegenheit habe, sein Gutachten zu „erläutern“ und auf „Fragen des Rechtsvertreters der Klägerin“ einzugehen. Kein Laie (weder Kläger noch Beklagte und auch nicht das Gericht) kann in einer mündlichen Verhandlung die Angaben des Gutachters überprüfen!
Im letzten Schreiben des Gerichts vor der zweiten mündlichen Verhandlung wird zwar zuerst die Haftung des Baumarkts wegen des Unfalls grundsätzlich bejaht, anschließend folgt aber im Hinblick auf die Höhe der Haftung wörtlich:
„Nach dem Gutachten des Herrn Priv.-Doz. Dr. med U. Heitemeyer ist unter anderem davon auszugehen, dass es aus medizinischer Sicht ausgeschlossen ist, dass die Klägerin in Verbindung mit dem streitgegenständlichen Sturz drei Monate lang Schmerzen im Brustwirbelbereich gehabt hat.“
Nachdem die Richterin somit klar signalisiert hatte, dass sie das absolut mangelhafte Gutachten zur Grundlage nehmen würde, gab sie anschließend die Empfehlung, sich gütlich zu einigen. Eine faire Einigung war auf dieser Grundlage nicht mehr möglich.
Der Gutachter wird auf diese Weise letztlich zum Richter!
Ich habe dennoch einem Vergleich zugestimmt, um mir die Last einer evtl. jahrelangen Berufungsverhandlung zu ersparen. Die zweite Instanz prüft in der Regel nur auf Formfehler und muss den Sachverhalt groteskerweise nicht einmal erneut untersuchen. Um auch nur ein wenig Chancen zu haben hätte ich einen Privatgutachter beauftragen müssen, den man trotz Rechtsschutzversicherung privat zahlen muss. Dies hätte das zu erwartende Schmerzensgeld aufgebraucht oder sogar übertroffen.
Was können Unfallopfer tun?
Die Konsequenz dieses Verfahrens ist, dass man jedem Unfallopfer dringend empfehlen muss, bei Prellungen ein MRT anfertigen zu lassen, was nur in einem kurzen Zeitfenster möglich ist, und zwar auch dann, wenn die Ärzte mangels therapeutischem Nutzen nicht für nötig halten oder wegen der Belastung davon abraten, da man nur darin ein Bone bruise (eine Knochenprellung, eine Knochenmarkprellung, ein Knochenmarködem) nachweisen kann. Die Versicherungen müssen diese Kosten tragen!
Dass ein Knochenmarködem sich immer von selbst abbaut, ist im Übrigen nicht sicher. Es kann sogar dazu kommen, dass operative Maßnahmen erforderlich werden, wie z. B. das Absaugen der Gewebeflüssigkeit oder sogar der Ersatz des zerstörten Knochens. Und dies, obwohl äußerlich außer dem lang anhaltenden Belastungsschmerz oft nichts festzustellen ist. Umso wichtiger ist es, die Diagnose sorgfältig und unter Verwendung aller Möglichkeiten (MRT!) zu erstellen.
Politische Konsequenzen:
Die Politik, das Justizwesen und auch die Ärztekammern sind gefordert, die Gesetze und Verordnungen nicht nur auf „schlanke“ Verfahren auszurichten um die Gerichte zu entlasten und nicht mehr Richter, Staatsanwälte und Sachbearbeiter einstellen zu müssen. Es geht um Gerechtigkeit. Muss ein durch einen Unfall oder durch ärztliche Fehlbehandlung Geschädigter vor Gericht gehen, so geht es meist nicht um Peanuts. Diese Menschen haben gelitten oder leiden noch – nicht selten ein Leben lang.
In meinem Fall – und ich kenne andere Fälle, in denen es ähnlich zuging – wurden nicht einmal die dem Gutachter im Kernpunkt klar widersprechenden Aussagen von Fachärzten beachtet. Dem Gutachter wurde offensichtlich blind geglaubt. Eine solche arbeitssparende „Gutachtergläubigkeit“ (das Bestellen eines neuen Gutachters kostet Zeit und Mühe) empfinde ich als Skandal und dürfte auch dem Berufsethos von Richterinnen und Richtern widersprechen.
„Gerechtigkeit braucht Mut“ war der Slogan einer Politikerin und Justizministerin bei der vergangenen Landtagswahl in Niedersachsen. Mut, all die Belastungen eines Verfahrens und dann auch noch die Gefahr des Scheiterns auf sich zu nehmen, brauchen die Leidtragenden in der Tat, auch dann, wenn sie nach Auffassung unbeteiligter Fachleute recht haben! Gerechtigkeit sieht anders aus!
Vergebliche Hoffnung auf Gerechtigkeit schafft Leid, Verzweiflung, am Ende gar Wut und Ablehnung unseres Rechtsstaats. Dem muss und kann von den Verantwortlichen in Politik Justizwesen entgegengesteuert werden. Der Staat hat vom Volk das Gewaltmonopol übertragen bekommen, niemand darf das Recht in eigene Hände nehmen. Die Bürgerinnen und Bürger dürfen im Gegenzug verlangen, dass Politik und Justiz alles tun, damit ihnen Gerechtigkeit widerfährt. „Gerechtigkeit schafft Frieden!“
Literatur zum Thema Bone bruise im Internet:
http://www.leading-medicine-guide.de/Knochen-Gelenke-Wirbelsaeule/Knochenmarkoedem
http://www.bayerisches-osteoporose-zentrum.de/tl_files/OZ/pub_fachartikel/KMOe-Artikel.pdf
http://www.sportaerztin-salzburg.at/konservative_therapie_knochenmarkoedem.php
https://www.dr-gumpert.de/html/knochenmarkoedem.html
http://www.knieweh.at/de/knochenmarksoedem („In frühen Stadien verläuft die Erkrankung häufig symptomlos.“ Absatz vor „Röntgenbefund“)
https://www.gesundheits-fakten.de/knochenoedem-ursachen-symptome-therapie/ („Ein Knochenmarködem entwickelt sich meist über einen längeren Zeitraum ohne Schmerzsymptomatik.“ Unter „Symptome eines Knochenödems“)
http://paperity.org/p/59470906/das-knochenmarkodem-in-der-unfallchirurgie („Dazu kommt die Diskrepanz zwischen subjektiven Beschwerden, klinischen Befunden und Signalveränderungen im MRT. Zum einen werden Knochenmarködeme als Zufallsbefunde ohne subjektives und klinisches Korrelat diagnostiziert, zum anderen mag das Knochenmarködem Ausdruck einer lang anhaltenden und schmerzhaften Gefügestörung sein…“
https://link.springer.com/article/10.1007/s10039-006-1153-8
http://www.innovations-report.de/ht...-ct-mrt-wirbelsaeulenverletzungen-182573.html
https://books.google.de/books?id=NJmiBgAAQBAJ&pg=PA647&lpg=PA647&dq=bone+bruise+übersehen&source=bl&ots=KbhkWgUi6r&sig=aH8kRrmZzhniXbtVizSfu-5adTs&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwjH3MvTxIbWAhWHzxQKHbuPAuoQ6AEIPDAE#v=onepage&q=bone bruise übersehen&f=false
http://paperity.org/p/9328812/bone-bruise
https://www.oc-bayreuth.de/krankheitsbilder/knie/knochenmarkoedem/
http://www.focus.de/gesundheit/ratg...gen-bringt-falsche-ergebnisse_aid_493003.html
 
hallo Jutta1771,

Meine Meinung:
tja,
auch die Behörden müßten nach Gesetz agieren usw.-
Wenn du auch da betroffen bist, siehst du wie die Praxis aussieht.

Ich habe für mich wenig Hoffnung, dass sich was ändert.

Es gibt z.B.: vermutlich auch ungeschriebene Gesetze.

Lg. Rolandi
 
hallo Jutta1771,

also was mir bekannt ist, müsste die Rechtsschutzversicherung das Gutachten (Privatgutachten) bezahlen.

Naürlich kann diese es verweigern, dann muss man den Klageweg gegen die Rechtsschutzversicherung führen und in Vorkasse gehen.

Jedoch wer kann das alles finanzieren usw..

Meine Meinung:
Der Schutz für Opfer fehlt an jeder Ecke und in jeden Winkel.

Lg. Rolandi
 
Hallo Jutta,
es gibt sehr viele parallelen zu meinem Arbeitsunfall und dem nachfolgenden Ablauf bzgl. “Gut“- achter, SozIalgericht (1.Instanz) usw.
Somit verstehe ich deine Wut auf dieses System zu 100%! Allerdings ist ein großer Fehler in deinen Ausführungen: Die 2te Instanz überprüft sehr wohl noch einmal sämtliche Gutachten, von dir eingebrachte Stellungnahmen und Beweise, dein Recht auf rechtliches Gehör usw. Auch der Richter (Gerichtsbescheid) oder die 3 Richter (Urteil) der ersten Instanz werden durchaus auf Gesetzeskonformität überprüft. Erst in 2ter Instanz kannst du davon ausgehen, dass es hier “streng“ nach den Gesetzesvorgaben geht und ein Vorinstanzliches “falsches“ Gutachten nicht einfach so übernommen wird - den (erst) hier muss alles schlüssig und für jeden nachvollziehbar sein - auch für 3 Berufsrichter und 2 ehrenamtliche Richter mit gleichem Stimmrecht!
Einem Vergleich würde ich jedenfalls vor dem Berufungs-Verfahren nicht zustimmen - hilft dir natürlich jetzt nicht mehr.
Das viele spätestens nach dem Urteil in erster Instanz aufgeben, wissen die Versicherungen, Richter, Gerichtsgutachter natürlich und so kommen u.a. unlogische und definitiv falsche Gerichtsbescheide oder Urteile zustande.
Gruß Prowler
 
hallo Jutta,

du hast einen grundsätzlichen konflikt zwischen unfallopfern einerseits und den handlangern von versicherungen und leistungsträgern - ärzten und richtern - andererseits anschaulich zusammengefasst und leider auch erlebt. du hast dazu u.a. zwei folgerungen gezogen:


die pol. konsequenzen wurden schon 1000-fach angemahnt, beschrieben und sind dort sicher nicht unbekannt. nur: es ist nicht gewollt. daraus folgt zwingend logisch die antwort auf die frage:


einzelne ratschläge versuchen die mitglieder hier auf individuelle fragen zu geben. nur sind sie gar nicht alle zu erfassen, zudem ist die wirkung im nachhinein entweder fraglich, weil zu spät, oder sie kommen trotz zutreffender aussage bei unwilligen ärzten/sachverständigen und richtern nicht an.

es wurde mehrfach versucht, hier mehr umzusetzen, meist unvollständig oder unter heftigen angriffen wieder aufgegeben. einen schritt weiter sehe ich darin, eben solche vorgänge - befangenheit von richtern und ärzten - in möglichst breitem umfang zusammenzustellen, um bei weiteren tätigkeiten dieser personen in folgenden fällen und verfahren darauf zurückgreifen zu können. dies umfasst eine so umfängliche zusammenstellung und dokumentation zu bisherigem (fehlerhaftem) wirken, wie möglich. dazu gehören nach offen zugänglichen informationen (zb tätigkeiten als beratungsarzt oder vortragstätigkeiten, befangenheitsanträge, GA-vergleich und analyse uvm). ein beispiel, wie dies konkret aussehen soll, findest du unter der hier schon mehrfach genannten seite https://fallakte.12hp.de/doku.php?id=form:formatvorlage-beispiel und (vorläufig) https://fallakte.lima-city.de zu dessen ergänzung ich dich nur einladen kann.
entgegen früherer versionen ist hier der umfang aus datenschutz- und urheberrechtlichen gründen gekürzt, um den zugang zu ermöglichen. dieser teil wurde ausgelagert und dient der einzelerfassung und tiefergehenden recherche über die üblichen zugänge hinaus.


gruss

Sekundant
 
Hallo Jutta1771,

leider ist es so wie du beschrieben hast, fast überall anzutreffen!
Oder warum wird z. B. immer wieder der aus Tübingen von Gericht als GA bestimmt?
Das ist nur ein einziger GA über den wir hier wirklich viel zusammengetragen haben!
Es ist aber auch so, dass eine Unfallopfer erst hier her findet, wenn das Kind schon im Brunnen liegt!
 
Hallo Micha,

Zitat:
Oder warum wird z. B. immer wieder der aus Tübingen von Gericht als GA bestimmt?

Wie so was, gerade mit dem TÜ-Schlappohr:eek: zu handhaben ist.......hatte ich hier nun doch schon genug
geschrieben;).

Nochmals:
Der Richter wo Stevens (Beratender Arzt von BG und Versicherungwirtschaft) in BG, psychischen Folgeschäden, BUZ usw. Angelegenheiten beruft,
will-muss-möchte ein bestimmtes Ergebnis auf dem Papier haben und ist befangen, wie eine Kuh im Stall.

Man muss halt auch mal den Mumm-Background:mad: haben, das Gericht hierbei... an die Wand zu nageln:p

Grüße
 
Der Richter wo Stevens (Beratender Arzt von BG und Versicherungwirtschaft) in BG, psychischen Folgeschäden, BUZ usw. Angelegenheiten beruft,
will-muss-möchte ein bestimmtes Ergebnis auf dem Papier haben und ist befangen

richtig.

und das kann ihm auch vorgehalten werden man ihm die bestehenden vorfälle anhand konkreter urteile und feststellungen vor augen führt und er nicht darauf reagiert. das ist auch zielsetzung meiner initiative (http://www.unfallopfer.de/threads/ich-möchte-aktiv-gegen-prof-stevens-vorgehen-wer-macht-mit.36678/post-313436). funktioniert aber nur bei möglichst breiter beteiligung. wo möglich werden nachweise auch offen gestellt, wie im dortigen link (BibBase) zu finden.


gruss

Sekundant
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Siegfried21,

es ist einfach unglaublich, es passiert jeden Tag aufs neue mit dem aus Tü!
Aber wie erklärst du dem Richter, dass er befangen ist???
Ich habe gehört, dass die Gerichte eine GA Liste für jedes Fach haben und bei der einen steht hat der aus Tü ganz oben!
Jetzt stellt sich die Frage, wer macht diese Listen?
Eigentlich sind die Richter nicht gehalten danach zu gehen!
Ich sage nur "Kann Verordnung"!
Dennoch ist das für uns doch ein einiges Trauerspiel!
 
Hallo,
nicht nur der aus Tü....stellt nach §278 StGB strafbare Gutachten aus. Übrigens macht sich in der Folge auch ein Richter nach ( u.a.) §279 StGB strafbar.

Gruß an alle Betroffenen
Prowler
 
Hallo zusammen!

Vielen Dank für die Unterstützung und die Ratschläge!

Leider zahlt die Rechtsschutzversicherung nur für gerichtlich bestellte Gutachter, Privatgutachten bezahlt die Rechtsschutzversicherung nicht, das wurde mir ausdrücklich bestätigt, steht auch in den Versicherungsbedingungen und mein Rechtsanwalt versicherte mir, dass dies nicht nur bei meiner Versicherung der Fall sei.

Was das Vorgehen in der Berufungsinstanz betrifft, so haben die Gerichte leider einen sehr großen Gestaltungsspielraum. Hat sich das vorhergehende Gericht aller Dinge angenommen und ist zu einer „Überzeugung“ gekommen, so fehlerhaft sie auch sein mag, so kann das Berufungsgericht durchaus feststellen, dem rechtlichen Gehör sei Genüge getan, und sich der „Überzeugung“ der 1. Instanz anschließen. Gegen die Überzeugung eines Gerichts ist offensichtlich kein Kraut gewachsen.

Der Gestaltungsspielraum der Gerichte ist natürlich vom Grundgesetz gewollt und soll die Unabhängigkeit der Justiz, der „3. Gewalt“, stärken. Bei mangelhafter personeller Ausstattung der Justiz wird dann aber dieser Spielraum möglicherweise zur Arbeitserleichterung ausgenutzt….. Es gibt da leider, wie ich erfahren musste, groteske Verfahren.

Ich will nicht sämtliche Gerichte und Gutachter über einen Kamm scheren. Andere Gutachter/innen, andere Richter/innen, eine andere Kammer können durchaus auch anders vorgehen und anders entscheiden und tun es auch! Wenn sich die Einzelfälle aber häufen, sind die Berufsverbände der Juristen, die Justizministerien von Bund und Ländern und die Politiker gefordert. Eigentlich müssten die Missstände den Verantwortlichen längst bekannt sein. Es muss Druck aufgebaut werden, damit sie die Probleme nicht mehr ignorieren und die erforderlichen Maßnahmen nicht mehr auf die lange Bank schieben können.

Der Prozess fand übrigens am Landgericht Hildesheim statt. Hier wäre das Oberlandesgericht in Celle für die Berufung zuständig gewesen.

Eine Frage zum Schluss: Stehen medizinische Gutachter in Zivilprozessen unter Eid, so dass Falschaussagen einem Meineid gleichkommen?

Viele Grüße
Jutta
 
Hallo Jutta.
du kannst doch nicht ernsthaft glauben, dass deine RSV einen gerichtlich bestellten Gutachter bezahlt? Selbstverständlich zahlt sie ausschließlich einen Privatgutachter.
Zur Berufung: Machst du in der Berufungsbegründung (wichtig!) bereits dein nicht gewährtes Recht auf rechtliches Gehör, oder bspw. Recht auf deinen Richter (nach Gerichtsbescheid durch “nur“ den Vorsitzenden Richter) geltend, gibt es keinen Spielraum (da durch oberstes Gericht festgestellt) für ein Landessozialgericht (Oberlandesgericht bei dir). Entweder es gibt eine Zurückverweisung an das Sozialgericht, oder das Landessozialgericht (Oberlandesgericht) ermittelt selbst noch einmal den kompletten “Fall“
Gruß Prowler
 
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