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Unverschuldeter Verkehrsunfall: Gerichtskosten selbst zahlen?

Kamika

Neues Mitglied
Registriert seit
30 März 2015
Beiträge
16
Hallo,
Ich hatte einen unvertschuldeten Verkehrsunfall (genauer: Wegeunfall), ich auf dem Fahrrad, Pkw-Tür öffnete sich plötzlich, zahlreiche Schäden Krankenhausaufenthalt, an der Schuldfrage besteht kein Zweifel, ich bin unschuldig und das wird von allen Seiten auch anerkannt.

Jetzt verschleppt die gegnerische Versicherung aber nach Zahlung einer kleineren Summe alles Weitere und ich muss wohl Ende dieses Jahres klagen, weil sonst die Verjährungsfrist um ist.

Meine Anwältin meint nun, dass ich die Gerichtskosten selbst vorverauslagen müsste und genauso auch ihre Anwaltsgebühren selber tragen muss. Wegen der Schadenshöhe bestehe außerdem Anwaltszwang (Landgericht).

Das Blöde: Wir sind genau an der Grenze zu Hartz 4, ganz knapp darüber, und deshalb kommt Prozesskostenhilfe nicht infrage.

Ist es wirklich so, dass nur die anwaltliche Beratung und außergerichtliche Regelung vom Unfallverursacher zu tragen ist, eine gerichtliche Auseinandersetzung aber nicht? Das widerspräche doch der Intention, dass "Waffengleichheit" zwischen Unfallopfer und Versicherung hergestellt werden soll?

Was mich wundert, ist: Alle Webseiten von Anwälten erwähnen immer nur diesen vorgerichtlichen Anteil, sprechen aber gar nicht über die Kostenfrage bei Gerichtsverfahren. Ein einziger Anwalt schreibt aber, dass eben doch die gegnerische VErsicherung zahlen muss und das verwirrt mich:

(...)

Verschulden des Unfallgegners: Die Gegenseite trägt die Kosten!

Aber auch wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht oder diese aus irgendeinem Grund nicht greift, hat die Gegenseite die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten des Geschädigten zu tragen, wenn der Unfallgegner den Zusammenstoß voll verschuldet hat. Dies ist in der Rechtsprechung bereits seit den 60er Jahren eindeutig entschieden (vgl. BGHZ 30, S. 154; OLG Oldenburg, NJW 1961, S. 613). Der Geschädigte hat dann also keine Kosten zu tragen, wenn er den Unfall nicht verursacht hat.

Dies gilt immer dann, wenn es sich nicht um einen bloßen Bagatellschaden handelt, wobei die Grenze hier bei 500 € angesetzt wird. Liegt ein Überwiegendes Verschulden vor, trifft die Kostentragungspflicht auf die jeweilige Quote zu. Beispiel: Der Unfallgegner hat den Zusammenstoß zu 70% verursacht („verschuldet“). Die Gegnerische Haftpflichtversicherung trägt die Rechtsanwaltskosten dann eben zu 70%.

Dieser Anspruch auf Erstattung der Kosten der Rechtsverfolgung ergibt sich aus dem Gesichtspunkt des Verzuges. Ganz allgemein gilt nämlich, dass die Erforderlichkeit der Beauftragung eines Rechtsanwaltes (vgl. hierzu OLG Karlsruhe, NJW – RR 1990, S. 929) immer dann grundsätzlich vorliegt, wenn es sich um eine Schadensregulierung mit einer Versicherung handelt (OLG Hamm, AnwBl 1983, S. 141).

(...)
Quelle: http://www.ra-hartmann.de/verkehrsunfall-wie-viel-geld-bekomme-ich-teil-7-dr.-hartmann-partner.html
Aber wie ist es nun? - Unsere Kasse ist leer, zumal ich heute noch (>3 Jahre nach Unfall) auf Teile des Verletztengeldes warte, obwohl die Berechtigung unstrittig ist.
- - - - - - -
[OffTopic-Kommentar]
Wen's interessiert (gehört nicht dazu, ist nur der Hintergrund):

Wie die Kasse leerlaufen kann, mein Fall:

1. Verletztengeld blieb aus, Gutachten, noch ein Gutachten, OK, alles klar alle Gutachter sagen, dass die BG zahlen muss. Dauert aber ewig
2. Geld alle. Hartz-4-Aufstockung
3. BG: Dumme Sache mit dem Hartz-4. Leider müssen jetzt wir jetzt nämlich das Verletztengeld zurückgehalten wegen etwaiger Rückerstattungsansprüche des Jobcenters.
4. Ich: Zahlt doch wenigstens einen Teil des Gelds für die Zeit vor dem Hartz-4-Bezug.
5. Warten, warten, warten, warten. Tatsächlich, ich kriege eine Auszahlung
für die Zeit vor dem Hartz-4-Bezug.
6. Jobcenter: Zuflussprinzip! Pech gehabt. Sie haben jetzt Geld erhalten, zahlen sie doch bitte mal 2000 Euro an uns zurück.
7. Ich: Ne nee, die BG hält ja genau dafür Geld zurück, was ich nicht kriege. Ich kriege nichts und soll trotzdem zahlen?
8. Jobcenter: Kuckucksmann des droht sich an. Auf Schreiben von mir ans Jobcenter wird nicht reagiert.
9. Halbes Jahr später. Ähm, beweisen Sie mal, dass Sie Einspruch eingelegt haben.
10. BG und Jobcenter machen Beamten-Ping-Pong, Schreiben gegen Schreiben, und das dauert und dauert.
11. Zwischenereignis: Ich muss unabhängig davon klagen, weil die BG einen Teil der Unfallfolgen nicht als unfallkausal anerkennen will
12. Ich an BG 3 Jahre nach Unfall: Was ist den nun mit meinen restlichen Verletztengeldzahlungen, was ist mit der Rente?
13. BG: Tja, leider leider ist ja nun ihre Akte wegen ihrer Klage in einer anderen Abteilung. Das kann dauern...

Das funktioniert alles irgendwie nicht...
[Ende des OffTopic-Kommentars]
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Kamika,

auch wenn Du knapp über dem H4-Satz liegst, unbediengt PKH beantragen. Je nachdem, wie hoch Du über dem Satz liegst,erfolgt dann eine Bewilligung mit Ratenzahlung (beginnend bei 10 € pro Monat) für max. vier Jahre.

Gruß
tamtam
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Kamika,

was sagt deine Anwältin zu der ganzen Sache?
Aussicht auf Erfolg?
Erfolgsbeteiligung?
Ratenzahlung?

Leider habe ich nichts passendes zur Hand!
 
Hallo

hoffe du hast fachanwalt für Verkehrsrecht und keinen Dorf und

baueranwalt der alles mitnimmt ..

nicht zu vergessen neben schmerzensgeld

Haushaltführungsschaden

vermehrte Bedürfnisse etc

Tschau

Tscharlie
 
Gerichtskosten

Hallo Kamika,

wer Klage einreicht, muss erst einmal den Gerichtskostenvorschuss einzahlen. Verliert die Gegenpartei, muss sie alle Kosten des Rechtsstreits übernehmen, also die Gerichtskosten, die Gutachterkosten, die Kosten Deiner Anwältin usw.

Das Problem dabei ist allerdings, dass die Gegenpartei dies erst nach dem die den Prozess verloren haben, zahlen muss. Und das wissen auch die Versicherungen. Genau deshalb verzögern sie in Deinem Fall auch die weiteren Zahlungen.

Die Versicherung des Unfallgegners geht nämlich davon aus, dass Dir die finanziellen Mittel fehlen, um überhaupt Klage einzureichen.

Ich weiß, das ist ungerecht, aber nun einmal Prozesspraxis.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Danke erst einmal. Die Aussichten sind sehr gut, weil ein Haufen Teilsummen dabei sind, wo über die Zahlungspflicht gar kein Zweifel bestehen kann. Mindestens würde ich deutlich mehr bekommen, als ich jetzt als Gerichts- und Anwaltskosten vorschießen müsste.
Nutzt bloß nichts, wenn man das Geld nicht hat :)
Die hatten bisher ja immer gemauert. Das Fahrrad war noch problemlos ersetzt worden, aber für alles Spätere gingen bloß immer Schreiben hin und her. Man wollte immer weitere Belege. Legte man die vor, wollten sie weitere Belege und so weiter in dieser Richtung.
 
hallo Kamika,

dieses Vorgehen der Nichtzahlenwollenden ist hinlänglich bekannt. Verzögern, abwimmeln, auf die lange Bank schieben, anzweifeln, unnötige Nachweise anfordern usw. das Forum ist hier ist voll davon.

Es hat also nicht mit dir zu tun, sondern ist leider bei so vielen zum üblichen Umgang mit Anspruchstellern geworden, so berechtigt sie auch sind. Im meinen ganzen Bekanntenkreis klappt es inzwischen bei kaum jemanden ohne diese Spielchen der Leistungsverweigerer. Das war vor Jahrzehnten mal besser und es scheint von Jahr zu Jahr schlimmer zu werden.

Hinhaltetaktik, mürbe machen, dann "großzügig" ein Vergleichsvorschlag machen mit Sahnemäntelchen umhüllt und drinnen ein geschrumpfter trockener Kern und sich dann ins Fäustchen lachen, wenn das kleine Unfallopferchen zugreift und sie den eigentlichen großen Batzen selber als Gewinnmaximierung einstreichen.

Lass dich nicht an der Nase herumführen, denke dir eines: versuchen dürfen sie es ja mal, aber nicht damit durchkommen. Ich kenne meine Rechte, was hast du zu verlieren, noch schlechter kann es doch kaum kommen.

Also durchschnaufen, im Geiste die Ärmel hochkrempeln und alle Optionen und Hilfen abklopfen und annehmen, bis die Gegenseite an der Wand steht und dann doch ihr vertraglich vereinbarte Leistungen einhalten muss. Prozesskostenhilfe, weißer Ring, usw. sind doch Möglichkeiten.

Viel Mut, viel Ausdauer, viel Erfolg - denn wer nicht kämpft hat schon verloren, wer kämpft kann verlieren, aber auch gewinnen.

LG Teddy
 
Ja, richtig.

ODER es passiert folgendes:

Unverschuldet Unfallopfer-Krüppel- Leistung verweigern und auf Klage hoffen- Gericht bestellt Münsteraner GA- Klage geht verloren- Krüppel nun auch für den Rest seines Lebens Verschuldet durch GA und Ger. Kosten.

Normal in D. Ich nenne es die sog. 4 FACH Bestrafung.

1.Unverschuldet verletzt
2. Keine Entschädigung
3. Kosten schaden eigener Anwalt, gegner Anwalt (egal ob PKH und Hartz IV elend), Peiniger bekommt saftige Kohle für Gutachten, Richter bekommt Gehalt (Gerichtskosten)
4. Unfallverursacher fein raus, Klatscht sich in die Hände und fährt weiter fröhlich sein Auto zu günstigen Versicherungskonditionen.

Herzlich willkommen im Unrechtsstaat Bundesrepublik Deutschland.

Wer mehr erfahren möchte, recherchiere bitte nach GDV & Bundesministerium für "Verbraucherschutz"(welch ein Hohn) und Justiz

Danke-Bitte-Ciao Ciao;-)

Achso, eine Sache noch: Ich hätte wirklich bevor mir sowas selbst passiert ist, niemals gedacht, das unser "System" so grausam und niederträchtig sein kann. Es machen sich ALLE schamlos die Taschen voll bis zum geht nicht mehr (Anwälte, Gutachter, Richter, Versicherung) NUR das Opfer ist am Ende der, der ALLES verliert. Meistens sind es jene die ohnehin schon nichts haben oder hatten (Stichwort PKH Problematik) Sagt mir: Wer von euch würde denn einen Obdachlosen in seinen "Spendenbecher" greifen? Wie würdet ihr euch dabei vorkommen? Deshalb bin ich wirklich entsetzt, wie stark schon der Moralverfall fortgeschritten ist.
 
Hallo grobi1212,

ich bin voll und ganz bei dir!
Mir stellt sich auch immer wieder die Frage, warum Gerichte den Steven aus Tü als Gutachter nehmen!
Das ist doch nicht normal!
 
ist normal

Hallo Micha,

im Umkehrschluss kann man dadurch den Richter und sein Ziel einschätzen. Ich habe mich auch gefragt, wieso Richter bestimmte Gutachterkollegen immer wieder beauftragen, obwohl klar ist, welches Ergebnis heraus kommen wird. Genau deshalb. Die Frage ist nur, wie geht man damit um. Denn man hat als Geschädigter nicht nur den Schlechtachter am Hals, sondern auch gleichzeitig einen voreingenommenen Richter. Also zusagen zwei Hindernisse, um den Prozess zu gewinnen.

Ist man in der ersten Instanz und kommt an solch einen Richter, ist das vorrangige Ziel Berufungsgründe zu schaffen. Warum? Ein Ablehnungsgesuch gegen den Richter und den Gutachter bleibt meistens erfolglos, da unsere ZPO schlichtweg den falschen Weg vorgibt. Also bleibt nur die zweite Variante.

Übrigens möchte ich selbst von solchen Richtern auf keinen Fall einen Auftrag bekommen.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Ich habe leider im Bekanntenkreis einen ähnlichen Fall:
eine Bekannte steht mit ihrem Auto hinter einem anderem Auto an einer Ampel und wartet auf Grün.
Ein anderes Auto fährt ungebremst auf ihr Auto drauf und schiebt dieses auf das Vordere.
Schaden vorne: 9000.-€, Schaden hinten: 10000.-€
Die Bekannte hat keinen Rechtsschutz.
Sie trägt Verletzungen an der Wirbelsäule mit Lähmungserscheingen an einem Bein davon.
Sie beauftragt einen Fachanwalt.
Jetzt kommts:
der materielle Schaden wird umgehend erstattet.
der Personenschaden wird mit der Begründung abgelehnt, das die Person erstmal beweisen soll, das diese zuvor da gesund war.
Person ist über 6 Monate krank geschrieben, fällt also auch aus der Entgeltfortzahlung raus.
Verdienstschaden wurde bislang auch nicht erstattet. Sie hatte ein Jahr zuvor eine Eigentumswohnung gekauft. Die Finanzierng steht auf der Kippe.

Anwalt meint, wenn diese eine Rechtschutz hätte, würde die in Vorauslage gehen, und man könne ganz anders agieren.

Hätte nicht gedacht das Deutschland so ätzend ungerecht ist.
 
Und? Liebes Fahrradunfallopfer,

Unsere Rechtsschutzversicherung zahlt zwar die RA -und Gerichtskosten, aber der Bonus, der diese bisher bezahlbar machte ist weg!
Nee, niemand ausserhalb dieses Forums hilft kostenlos/selbstlos , evtl. diverse, seltene Helden im Alltag!

LG
Aramis
 
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