Hallo,
Ich hatte einen unvertschuldeten Verkehrsunfall (genauer: Wegeunfall), ich auf dem Fahrrad, Pkw-Tür öffnete sich plötzlich, zahlreiche Schäden Krankenhausaufenthalt, an der Schuldfrage besteht kein Zweifel, ich bin unschuldig und das wird von allen Seiten auch anerkannt.
Jetzt verschleppt die gegnerische Versicherung aber nach Zahlung einer kleineren Summe alles Weitere und ich muss wohl Ende dieses Jahres klagen, weil sonst die Verjährungsfrist um ist.
Meine Anwältin meint nun, dass ich die Gerichtskosten selbst vorverauslagen müsste und genauso auch ihre Anwaltsgebühren selber tragen muss. Wegen der Schadenshöhe bestehe außerdem Anwaltszwang (Landgericht).
Das Blöde: Wir sind genau an der Grenze zu Hartz 4, ganz knapp darüber, und deshalb kommt Prozesskostenhilfe nicht infrage.
Ist es wirklich so, dass nur die anwaltliche Beratung und außergerichtliche Regelung vom Unfallverursacher zu tragen ist, eine gerichtliche Auseinandersetzung aber nicht? Das widerspräche doch der Intention, dass "Waffengleichheit" zwischen Unfallopfer und Versicherung hergestellt werden soll?
Was mich wundert, ist: Alle Webseiten von Anwälten erwähnen immer nur diesen vorgerichtlichen Anteil, sprechen aber gar nicht über die Kostenfrage bei Gerichtsverfahren. Ein einziger Anwalt schreibt aber, dass eben doch die gegnerische VErsicherung zahlen muss und das verwirrt mich:
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[OffTopic-Kommentar]
Wen's interessiert (gehört nicht dazu, ist nur der Hintergrund):
Wie die Kasse leerlaufen kann, mein Fall:
1. Verletztengeld blieb aus, Gutachten, noch ein Gutachten, OK, alles klar alle Gutachter sagen, dass die BG zahlen muss. Dauert aber ewig
2. Geld alle. Hartz-4-Aufstockung
3. BG: Dumme Sache mit dem Hartz-4. Leider müssen jetzt wir jetzt nämlich das Verletztengeld zurückgehalten wegen etwaiger Rückerstattungsansprüche des Jobcenters.
4. Ich: Zahlt doch wenigstens einen Teil des Gelds für die Zeit vor dem Hartz-4-Bezug.
5. Warten, warten, warten, warten. Tatsächlich, ich kriege eine Auszahlung für die Zeit vor dem Hartz-4-Bezug.
6. Jobcenter: Zuflussprinzip! Pech gehabt. Sie haben jetzt Geld erhalten, zahlen sie doch bitte mal 2000 Euro an uns zurück.
7. Ich: Ne nee, die BG hält ja genau dafür Geld zurück, was ich nicht kriege. Ich kriege nichts und soll trotzdem zahlen?
8. Jobcenter: Kuckucksmann des droht sich an. Auf Schreiben von mir ans Jobcenter wird nicht reagiert.
9. Halbes Jahr später. Ähm, beweisen Sie mal, dass Sie Einspruch eingelegt haben.
10. BG und Jobcenter machen Beamten-Ping-Pong, Schreiben gegen Schreiben, und das dauert und dauert.
11. Zwischenereignis: Ich muss unabhängig davon klagen, weil die BG einen Teil der Unfallfolgen nicht als unfallkausal anerkennen will
12. Ich an BG 3 Jahre nach Unfall: Was ist den nun mit meinen restlichen Verletztengeldzahlungen, was ist mit der Rente?
13. BG: Tja, leider leider ist ja nun ihre Akte wegen ihrer Klage in einer anderen Abteilung. Das kann dauern...
Das funktioniert alles irgendwie nicht...
[Ende des OffTopic-Kommentars]
Ich hatte einen unvertschuldeten Verkehrsunfall (genauer: Wegeunfall), ich auf dem Fahrrad, Pkw-Tür öffnete sich plötzlich, zahlreiche Schäden Krankenhausaufenthalt, an der Schuldfrage besteht kein Zweifel, ich bin unschuldig und das wird von allen Seiten auch anerkannt.
Jetzt verschleppt die gegnerische Versicherung aber nach Zahlung einer kleineren Summe alles Weitere und ich muss wohl Ende dieses Jahres klagen, weil sonst die Verjährungsfrist um ist.
Meine Anwältin meint nun, dass ich die Gerichtskosten selbst vorverauslagen müsste und genauso auch ihre Anwaltsgebühren selber tragen muss. Wegen der Schadenshöhe bestehe außerdem Anwaltszwang (Landgericht).
Das Blöde: Wir sind genau an der Grenze zu Hartz 4, ganz knapp darüber, und deshalb kommt Prozesskostenhilfe nicht infrage.
Ist es wirklich so, dass nur die anwaltliche Beratung und außergerichtliche Regelung vom Unfallverursacher zu tragen ist, eine gerichtliche Auseinandersetzung aber nicht? Das widerspräche doch der Intention, dass "Waffengleichheit" zwischen Unfallopfer und Versicherung hergestellt werden soll?
Was mich wundert, ist: Alle Webseiten von Anwälten erwähnen immer nur diesen vorgerichtlichen Anteil, sprechen aber gar nicht über die Kostenfrage bei Gerichtsverfahren. Ein einziger Anwalt schreibt aber, dass eben doch die gegnerische VErsicherung zahlen muss und das verwirrt mich:
Aber wie ist es nun? - Unsere Kasse ist leer, zumal ich heute noch (>3 Jahre nach Unfall) auf Teile des Verletztengeldes warte, obwohl die Berechtigung unstrittig ist.(...)
Verschulden des Unfallgegners: Die Gegenseite trägt die Kosten!
Aber auch wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht oder diese aus irgendeinem Grund nicht greift, hat die Gegenseite die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten des Geschädigten zu tragen, wenn der Unfallgegner den Zusammenstoß voll verschuldet hat. Dies ist in der Rechtsprechung bereits seit den 60er Jahren eindeutig entschieden (vgl. BGHZ 30, S. 154; OLG Oldenburg, NJW 1961, S. 613). Der Geschädigte hat dann also keine Kosten zu tragen, wenn er den Unfall nicht verursacht hat.
Dies gilt immer dann, wenn es sich nicht um einen bloßen Bagatellschaden handelt, wobei die Grenze hier bei 500 € angesetzt wird. Liegt ein Überwiegendes Verschulden vor, trifft die Kostentragungspflicht auf die jeweilige Quote zu. Beispiel: Der Unfallgegner hat den Zusammenstoß zu 70% verursacht („verschuldet“). Die Gegnerische Haftpflichtversicherung trägt die Rechtsanwaltskosten dann eben zu 70%.
Dieser Anspruch auf Erstattung der Kosten der Rechtsverfolgung ergibt sich aus dem Gesichtspunkt des Verzuges. Ganz allgemein gilt nämlich, dass die Erforderlichkeit der Beauftragung eines Rechtsanwaltes (vgl. hierzu OLG Karlsruhe, NJW – RR 1990, S. 929) immer dann grundsätzlich vorliegt, wenn es sich um eine Schadensregulierung mit einer Versicherung handelt (OLG Hamm, AnwBl 1983, S. 141).
(...)
Quelle: http://www.ra-hartmann.de/verkehrsunfall-wie-viel-geld-bekomme-ich-teil-7-dr.-hartmann-partner.html
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[OffTopic-Kommentar]
Wen's interessiert (gehört nicht dazu, ist nur der Hintergrund):
Wie die Kasse leerlaufen kann, mein Fall:
1. Verletztengeld blieb aus, Gutachten, noch ein Gutachten, OK, alles klar alle Gutachter sagen, dass die BG zahlen muss. Dauert aber ewig
2. Geld alle. Hartz-4-Aufstockung
3. BG: Dumme Sache mit dem Hartz-4. Leider müssen jetzt wir jetzt nämlich das Verletztengeld zurückgehalten wegen etwaiger Rückerstattungsansprüche des Jobcenters.
4. Ich: Zahlt doch wenigstens einen Teil des Gelds für die Zeit vor dem Hartz-4-Bezug.
5. Warten, warten, warten, warten. Tatsächlich, ich kriege eine Auszahlung für die Zeit vor dem Hartz-4-Bezug.
6. Jobcenter: Zuflussprinzip! Pech gehabt. Sie haben jetzt Geld erhalten, zahlen sie doch bitte mal 2000 Euro an uns zurück.
7. Ich: Ne nee, die BG hält ja genau dafür Geld zurück, was ich nicht kriege. Ich kriege nichts und soll trotzdem zahlen?
8. Jobcenter: Kuckucksmann des droht sich an. Auf Schreiben von mir ans Jobcenter wird nicht reagiert.
9. Halbes Jahr später. Ähm, beweisen Sie mal, dass Sie Einspruch eingelegt haben.
10. BG und Jobcenter machen Beamten-Ping-Pong, Schreiben gegen Schreiben, und das dauert und dauert.
11. Zwischenereignis: Ich muss unabhängig davon klagen, weil die BG einen Teil der Unfallfolgen nicht als unfallkausal anerkennen will
12. Ich an BG 3 Jahre nach Unfall: Was ist den nun mit meinen restlichen Verletztengeldzahlungen, was ist mit der Rente?
13. BG: Tja, leider leider ist ja nun ihre Akte wegen ihrer Klage in einer anderen Abteilung. Das kann dauern...
Das funktioniert alles irgendwie nicht...
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