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Urteile / BSG - Rente !

sam

Mitgliedschaft beendet
Registriert seit
1 Sep. 2006
Beiträge
795
Erwerbsminderungsrenten werden nicht mehr gekürzt,

Az: B 4 RA 22 / 05 R
Das Bundessozialgericht hält die Auslegung der Rentenversicherer für gesetz- und grundrechtswidrig. Der Gesetzgeber habe dies mit keiner Silbe im Sozialgesetzbuch verankert.( § 77 Absatz 2 Satz 3 SGB VI ) besage vielmehr ausdrücklich, " dass die Zeit des Bezuges einer Rente vor Vollendung des 60. Lebensjahres des Versicherten nicht als vorzeitige Inanspruchnahme " gelte, die eine im Regelfall lebenslange Rentenkürzung rechtfertige.

In diesem Sinne, sam
 
Nein.
Es gibt keine derartige Kürzung im Recht des SGB VII.
Auf das Alter zum Beginn der Rentenzahlung kommt es nicht an. (Sogar Ungeborene sind u.U. versichert und können später Rente beziehen [§ 12 Versicherungsfall einer Leibesfrucht]).

Gruß
 
Erwerbsminderungsrenten Urteil Az: B 4 RA 22 / 05 R

Hallo ,

Stand heute bei uns in der Zeitung.

Hunderttausende Frührentner können auf Nachzahlungen von bis zu mehreren
Tausend Euro und auf eine höhere Rente hoffen!

Von dem Urteil in dem Verfahren, das eine 45-jährige Frührentnerin
aus Niedersachsen angestrengt hatte (sie erhält jetzt 70,00€ mehr Rente
pro Monat und eine Nachzahlung von 2500.00€), könnten bis zu
900 000 Betroffene profitieren!

Bundesregierung und Rentenversicherungsträger prüfen jetzt, ob sie Nachzahl-
lungen leisten müssen- im Höchstfall bis zu vier Jahren. Im Durchschnitt könnte
es bis zu 4700,00€ West – Ost bis zu 4100.00€ Rückzahlungen geben.

Der Präsident des SovD Adolf Bauer: das Urteil des Bundessozialgericht ist
Glasklar. Wir erwarten von der Rentenversicherung, dass sie das Urteil
Buchstabengetreu umsetzt.

Bauer rät allen Betroffenen, Widerspruch gegen den Rentenbescheid einzulegen,
oder einen Überprüfungsantrag zu stellen.

Rüdiger
 
Hallo.
etwas ähnliches hat es auch schon mit der Kürzung bei Zusammentreffen von Unfall- und Altersrente (für "Ostler") gegeben . Das BSG entschied, die das die Kürzung niedriger zu sein hat. Und die RV-Träger blockten ab. Es wäre eine Einzelfallentscheidung, man müsse sich erst abstimmen usw. usf.
Ich glaube, die haben bis heute nichts von dem Geld gesehen.

Und so wird es wahrscheinlich hier auch laufen. Ich hoffe ich irre mich...

Gruß
 
@sam

da könntest du leider Recht haben. "Das ist ja nur das Urteil vom BSG" sagte eine freundliche Dame von der Deutschen Rentenversicherung Bund...:(
 
Rentenurteil

Hallo Popeye,

Deine Situation ist mir nicht bekannt, nur ich kann jeden ermutigen einen Antrag auf Überprüfung seiner Rente zustellen.
Denn es ist generell bei den Rententrägern gekürzt worden ohne das es dem Rentenempfänger aufgefallen ist oder dieser davon Kenntnis hatte.(zu meiner Aussage kann ich mich nur auf die LfA beziehen hier war es gängige Praxis)
Ich hatte damals schon beim ersten Bescheid bedenken / Widerspruch angekündigt, weil mir bei der Überprüfung in der Berechnung zu dem auszuzahlenden Betrag merkte, hier stimmt was nicht.
Ich bin dann 3 Jahre bei guter Laune gehalten worden, habe jedoch immer auf Verjährungsfristen ect. geachtet.

Aufgrund dieses Urteil habe ich dann wieder nachgehackt und nun wurde mir ein Überprüfungsantrag zugestellt per Post / Begründung Neuberechnung der Rente.

Eine Antwort steht noch aus, In diesem Sinne sam
 
Hallo an Alle,
erst einmal herzlichen Dank an Sam, Prof und Cindy. Ich hatte schon im alten Forum diesen Hinweis gefunden und direkt in die Tat umgesetzt. Die BfA hat in meinem Fall nicht negativ reagiert. Dass diese Vereinigungen natürlich erst einmal über ihre Rechtsabteilungen prüfen lassen, ob das Urteil auf Ihre Berechnungen Einfluss nimmt, finde ich ehrlich gesagt verständlich. Ich denke jedoch, dass wenn das Urteil eindeutig ist, wir an die um den Prozentsatz gekürzten Rentenbeträge rankommen werden. Optimismus ist besser als schon vorher schwarz sehen. Notfalls müssen wir halt alle mit einer erneuten Klage drohen!! Was glaubt ihr wie die schwitzen, wenn wir uns gemeinsam stark machen. Daher.... Daumen hoch und auf ein gutes Ende hoffen. Herzliche Grüße an Alle
Erna
 
:) Hallo,

mir wurde am 21.06.06 eine Rente auf teilweiser Erwerbsminderung zugesprochen.

Heute bekam ich den Bescheid zugeschickt, und nun auch wie bei vielen anderen, wurde

sie auch trotz dem Urteil vom 16.05.06 falsch berechnet .Mein Anwalt hat natürlich sofort

Widerspruch eingelegt.

Rüdiger
 
Rentenbescheid !

Hallo Rüdiger,

ist richtig was Dein RA tat. Ich habe dies auch getan bis 2003 rückläufig, mein Antrag wurde im Oktober 2006 entsprochen und wird geprüft. Wie beschieden wird werde ich dann hier melden. In diesem Sinne, sam;)
 
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