• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Urteile / LSG - RV

sam

Mitgliedschaft beendet
Registriert seit
1 Sep. 2006
Beiträge
795
Rentenversicherung muss Unterlagen konkret benennen
( Kein Recht auf Generalauskunft )

Die gesetzliche Rentenversicherung darf von Rentenempfängern keine unbegrenzte Datenauskunft fordern.
So muss niemand Einkommens- und Vermögensverhältnisse dem Sozialamt oder anderen unbeteiligten Behörden offenbaren, wie die Deutsche Anwaltauskunft mit Hinweis auf ein Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen- Bremen erklärt ( Az.: LB 2/06 KN ).

In diesem Fall erhielt ein Mann, der wegen Erwerbsminderung eine Rente bezog, einen neuen Bescheid. Darin forderte die Rentenversicherung einen Teilbetrag von fast 2.000,-€ zurück. Schließlich habe der Mann neben der Rente auch noch Arbeitslosenhilfe bezogen, wurde die Forderung begründet. Wenn der Versicherte die Rückzahlung verhindern wolle, müsse er mit Daten des Sozialamtes nachweisen, dass er durch die geplanten monatlichen Abzüge sozialbedürftig werde. Der Mann übergab seiner Versicherung Belege über seine Einkünfte sowie die Höhe der Miete. Die Rentenversicherung kürzte die Rente trotzdem um etwa die Hälfte.
Der Mann zog vor Gericht und bekam Recht;
Versicherte haben demnach zwar eine Nachweispflicht. Die Sozialversicherung müsse sich aber bemühen, erforderliche Unterlagen wie Steuerbescheide oder Kontoauszüge konkret zu benennen. (AP)
 
Top