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Verdienstausfall bei Lehre

daywalker20

Mitgliedschaft beendet
Registriert seit
15 Sep. 2006
Beiträge
34
Alter
40
Ort
Zwickau
Hallo Leute hatte im Februar 2003 einen schweren Vekehrsunfall und hätte aber im August 2003 meine Abschlußprüfung zum Koch gemacht, die konnte ich aber nicht mehr machen weil ich aufgrund des Unfalls meinen Geruchs,- und Geschmackssinn verloren habe. Nun kommt meine Frage: Kann ich Verdienstausfallentschädigung fordern von der Gegnerischen Versicherung in Höhe von einen Kochnettolohn:confused:

Augrund des Unfalls läuft ja noch ein Rentenantrag bei der LVA,zur Zeit bin ich aber Arbeitslos und das Geld reicht hinten und vorn nicht.


Hoffe mir kann schnell jemand helfen.Ist wirklich wichtig.


Vielen Dank schonmal im Vorraus Tommy:)
 
Hallo,

Die gegnerische Versicherung ist zum Ersatz des entgangenen Verdienstes verpflichtet. Wenn Du die Lehre beendet hättest, hättest Du bei Weiterbeschäftigung auch ein entsprechend höheres Einkommen erhalten. Natürlich muß Dir die Versicherung nun auch dieses ersetzen. Hast Du keinen Anwalt? Hast Du Ihn mal dazu befragt? Leider dürfen wir hier keine Rechtsberatung durchführen, aber Du findest in unseren FAQ´s sicher noch Hinweise, was Du unternehmen kannst. Schaue auch mal in das alte Forum.

Gruß von der Seenixe
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für die schnelle Antwort ja habe einen Anwalt aber der versteht meist nur Bahnhof.Der denkt ich will auf eine Rente hinaus.
 
Hallo Daywalker,
dieses wäre auch nicht ganz unverkehrt, aber wenn er sein Handwerk nicht versteht, dann solltest Du über alternativen nachdenken. Es geht nicht um den Anwalt, sondern um Dich. versuche Deine Forderungen an die Gegenseite Deinem Anwalt gegenüber sauber zu formulieren, höre Dir seine Meinung an und dann wechsle eventuell zu einem Anwalt, der mit Deinen Forderungen umgehen kann.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Tommy
Hast Du noch andere Verletzungen???????????
Verlust des Geruchsinnes und Geschmacksinnes ist natürlich nicht so toll (eigene Erfahrung) führt jedoch wohl kaum auf Dauer zur Arbeitsunfähigkeit.
Für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit muss Dir die gegnerische Haftpflicht aber den Verdienstausfall so bezahlen, als wäre der Unfall nicht passiert.
Gruß Gisela
 
Ja hatte noch einen Schädelbasisbruch mit epituralem Hämatom,multiple Mittelgesichtsbrüche und einen Lungenriss.Die folgen von dem Unfall sind eben das ich meinen Geruchs und Geschmackssinn verloren habe und jetz an Epilepsie leide wofür ich Tabletten bekomme.Muß die Gegnerische Versicherung auch Verdienstausfall bezahlen wenn ich Arbeitslos bin ???



Gruß Tommy
 
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