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Verdienstausfall - Steuern

Mellum

Neues Mitglied
Registriert seit
3 Juni 2016
Beiträge
15
Hallo zusammen,
eine Frage habe ich den Steuern auf den Verdienstausfall.
Ich hatte vor Einigen Jahren einen unverschuldeten Unfall.
Ich erhalte eine Vollerwerbsminderungsrente und zusätzlich den Verdienstausfall.
Steuern, die auf den Netto-Verdienstausfall ans Finanzamt zu zahlen sind, werden ja von der gegnerischen Versicherung erstattet.
Alles logisch und klar, aber die Erstattung wird vom Finanzamt wieder als Geldzufluss gesehen und auch der Vollversteuerung unterzogen.
So entsteht ein Schnellballprinzip, der Geldzufluss, Verdienstausfall plus Erstattung sind wieder steuerpflichtig.
Die Steuerlast wird immer höher, selbt eine Steuervorrauszahlung wird vom Finanzamt als Geldzufluss gesehen.
Wie kann es sonst geregelt werden, oder habt ihr ähnliche Erfahrungen?
Über Schadensminderungspflicht hat die Versicherung die Erstattung der Steuern schon mit Berechnung über Zusammenveranlagung erstattet.
Über Antworten wäre ich dankbar, da wir jetzt einen Widerspruch beim Finanzamt eingelegt haben und ich die Summe von der Versicherung bisher nicht erstattet bekommen habe.
Grüsse
Mellum
 
Hallo Mellum,

das ist eine gute Frage. Du hast ja auch den Beitrag von Fahrradunfallopfer verdienstausfall-nettolohnmethode-einkommensteuer-steuerberater gelesen. Auch dort bin ich nicht wirklich schlau geworden. Zwar gab es ein paar Beispiele, welche ich auch verstanden habe, dennoch verstehe ich nicht, wie es dann in der Praxis gehandhabt wird.
Ich habe für mich selber mal versucht, die Zahlen in das Steuerprogramm einzugeben und komme auf keinen grünen Zweig. Vor allem kann ich nicht erkennen, was dann an Steuern seitens der Versicherung zu zahlen wäre.
Gruss
Scheitholz
 
Zwar gab es ein paar Beispiele, welche ich auch verstanden habe, dennoch verstehe ich nicht, wie es dann in der Praxis gehandhabt wird.
Ganz einfach:
Der Schädiger muß die Steuer auf den geleisteten Verdienstausfall zahlen.
Beispiel:
Einkommen des Geschädigten im Jahr x: 0,00€
Gezahlter Verdienstausfal im Jahr x: 24000.-€
Das hier eingeben:
https://www.bmf-steuerrechner.de/
Macht ESt und Soli: 3.825,43 Euro (für z.B. 2017)

Kompliziert wird es, wenn man eigenes Einkommen hat, das ist aber auch kein Hexenwerk:
ESt-Erklärung mit dem Steuerprogramm machen, ohne die Zahlungen des Schädigers!
Dann gibt es ein Ergebnis y €. Wahrscheinlich eine Steuerrückerstattung.

Dann die Zahlungen des Schädigers einfügen in:
"Besonderheiten bei Arbeitnehmern" bei "Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug"
bzw.: Anlage N Zeile 20 Feld 115

Dann gibt es ein zweites Ergebnis z €. Wahrscheinlich eine Steuernachzahlung.

Was muß der Schädiger zahlen?
Er muß die Steuerrückerstattung von y € und die Steuernachzahlung von z € erstatten.

Ich habe für mich selber mal versucht, die Zahlen in das Steuerprogramm einzugeben und komme auf keinen grünen Zweig. Vor allem kann ich nicht erkennen, was dann an Steuern seitens der Versicherung zu zahlen wäre.

Siehe oben. Was für ein Steuerprogramm verwendest Du?
 
Hallo Fahradunfallopfer,

Danke für Deine ausführliche Ausführung. Ich werde es mal durchrechnen. Ich Nutze die Software SteuerSpar-Erklärung.
Dort habe ich unter unter dem Punkt "Lohnersatzleistung und Nichtbeschäftigung" den entsprechenden Betrag als Verdienstausfallentschädigung angegeben.
Wenn ich einmal die Berechnung mit meinem theoretischen Gehalt und einmal mit der Verdienstausfallentschädigung mache, so erhalte ich eine Differenz, welche, wenn zu meinem Gunsten als Vorteilsausgleich für die gegnerische Versicherung gerechnet werden müsste. Wenn eine Differenz zu meinem Ungunsten entsteht, müsste der Betrag im Rahmen des Vorteilsausgleiches von mir als Forderung geltend gemacht werden.
Sehe ich das soweit richtig?

Gruss
Scheitholz
 
Hallo Fahrradunfallopfer,

ich habe mittlerweile einen Fehler bei mir gefunden. Ich habe die Verdienstausfallentschädigung an der falschen Stelle eingetragen. Die Zahl die dann als Nachforderung erscheint ist erschreckend. :eek:
Daher kenn ich wirklich nur jedem raten, sobald es um das Thema Verdienstausfall geht unbedingt jemanden einzuschalten, der sich damit auskennt und vor allem den Rechtsanwalt entsprechend schriftlich auf den Umstand hinzuweisen. Denn ich kann mir sehr gut vorstellen, das früher oder später das Finanzamt um die Ecke kommt.

Wo ich jetzt noch etwas am straucheln bin ist das Thema Vorteilsausgleich in Bezug auf Steuervorteil.
Wenn ich das richtig verstanden habe, muss hier dann die Steuerlast bei theoretischer Berechnung, wenn ich ganz normal weiter gearbeitet hätte mit der tatsächlichen gegenübergestellt werden. Ist meine Denkweise richtig?

Gruss
Scheitholz
 
Grüß Dich Mellum!

Die "Steuer auf die Steuer" ist tatsächlich ein Thema, das Du richtig siehst. So etwas läuft viele Jahre.

ISLÄNDER
 
Hallo Isländer,

besteht eigentlich die Möglichkeit, das die Versicherung die zu entrichtenden Steueren direkt an das Finanzamt abführt? Denn gibt es ja theoretisch keinen Zufluss beim Steuerpflichtigen. Muss eigentlich auch neben der Einkommensteuer, dem Soli auch die Kirchensteuer entrichtet werden? Auf alle Fälle denke ich, dass gerade bei einem Vergleich dieser Punkt eine ganz wichtige Rolle spielt und zusätzlich ein entsprechender Passus der Offenhaltung in Bezug auf die Steuern seinen Platz findet.
Ansonsten denke ich, bleibt nur die Möglichkeit, das zuständige Finazamt mit ins Boot zu holen.

Gruss
Scheitholz
 
Grüß Dich, Scheitholz!

Das würde vermutlich nicht funktionieren, da der Zufluss vom Versicherer Dir zugeordnet würde.

ISLÄNDER
 
Hallo Isländer,

Dann läuft es am Ende darauf hinaus, dass man mit Hilfe der Formeln zur Einkommensteuerberechnung eine weiterführende Integralformel entwickeln muss, welche einem den finalen Betrag ausspuckt. Und siehe da, am Ende landet man bei den Bruttowerten. In Bezug auf die Gesellschaft ist das auch nicht mehr als gerecht. Denn letztendlich sind es fehlende Steuereinnahmen, die der Gesellschaft fehlen und den Versicherungen zu gute kommen.
Warum wird dann nicht generell nach der Bruttmethode abgerechnet?

Gruss
Scheitholz
 
Lieber Scheitholz, liebe Leser!

Da bin ich überfragt. Ich in nur ein kleiner armer Forumsteilnehmer, der nie Finanz- und Volkswirtschaftspolitik betreiben hat.

Vermutlich wird diese Methode verwendet, weil dann die Finanzämter eingefahrene Handlungsmuster bearbeiten können. Und das spart Arbeitszeit.

ISLÄNDER
 
Hallo Isländer,

jetzt stell mal Dein Licht nicht so unter den Scheffel, Du bist in diesem Forum schon eine der ganz großen Koryphäen. Das Thema Steuern ist halt auch eine Wissenschaft für sich. Trotzdem Danke. Auf alle Fälle heißt es, dass man sich am besten im Vorfeld umfassend informiert. Am besten gleich beim Sachbearbeiter des Finanzamtes, da er es ist, der die Angelegenheit bearbeitet.

Gruß
Scheitholz
 
Die "Steuer auf die Steuer" ist tatsächlich ein Thema, das Du richtig siehst. So etwas läuft viele Jahre.
ISLÄNDER

Hallo Isländer,
mein Steuerberater, selbst ein Unfallopfer, sagte zu mir, die Erstattung der Steuer vom Schädiger sei nicht zu versteuern, da ja sonst erneut eine Steuer anfallen würde, die wiederum vom Schädiger zu ersetzen sei. Dieses Spiel gehe dann solange, bis irgendwann die von Schädiger zu zahlende Steuer so niedrig sei, das auf diese keine Steuer mehr anfallen würde.
In der Folge müßten die Schädiger pro Fall zusätzlich einen fünf- besser sechstelligen Betrag zurückstellen, wenn das Urteil beim FG Stuttgart rechtskräftig werden sollte.
Ich denke auch, das die Versicherer da ein großes Interesse daran haben, das dieses Urteil nicht rechtskräftig werden wird, denn es gilt ja:

BGH v. 24.09.1985:
Die Ersatzpflicht des Schädigers umfasst bei der Nettolohnberechnung zusätzlich auch die darauf entfallenden Steuern.

Also, wenn ich Mellum wäre, würde ich einfach ganz locker das BGH Urteil und das Schreiben des Finanzamts der Versicherung geben, mit der Bitte um Begleichung. ich denke die Versicherung wird da sehr schnell sehr aktiv werden, um einen Präsedenzfall zu verhindern.
 
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