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Verfahren vor dem EUGH

Der Charly

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
2 Juli 2007
Beiträge
539
Hallo Joker

Danke erst mal für das Urteil!

Nun da bin ich gespannt wie der Gerichtshof nun in meinem Fall entscheiden wird und vor allem wann es so weit ist.

Nun bei 18 Jahren 20 000 € ist ganz OK!

Bin gespannt wie das Urteil bei meinen 16 Jahren ausfallen wird.

Wobei mein Verfahren ja noch gar nicht abgeschlossen ist.

Grüssle
 
Der Beitrag wurde verschoben, da im FAQ-Bereich eine Diskussion oder Beiträge, die nicht im direkten Zusammenhang stehen nicht erwünscht sind. Der Beitrag bezieht sich auf das Urteil des EUGH vom 30.03.2010, 54188/07 - überlange Verfahrensdauer gegen die Bundesrepublik Deutschland.

Gruß von der Seenixe
 
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