D
Deleted member 17801
Guest
Hallo liebe Experten und Expertinnen,
nach fast 10 Jahren zeichnet sich in meinem Verfahren ein außergerichtlicher Vergleich ab.
Gezahlt werden soll: Schmerzensgeld, Vermehrte Bedürfnisse, Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall und Verzugszinsen.
Bis auf Verdienstausfall und Verzugszinsen sollte der Rest einkommensteuerunschädlich sein. (stimmt das mit den Verzugszinsen, dass darauf Kapitalertragsteuern zu zahlen sind?)
Wie läuft es nun mit dem Verdienstausfall und den Verzugszinsen. Nehmen wir an, es handelt sich um 500.000,- € und 50.000,- €. Diese gebe ich dann bei der Steuererklärung für das Jahr des Zuflusses an.
Dann erhalte ich einen Steuerbescheid mit einer Steuerforderung - nehmen wir 200.000,- € an.
Im Vergleich steht drin, dass der Schädiger die Steuerlast aus dem Schadenersatz übernimmt. (wie muss das denn am besten formuliert sein?)
Frage: Wenn mir der Schädiger nun die 200.000,- € noch überweist und ich damit meine Steuerschuld begleiche - sind die 200.000,- € dann im Folgejahr wieder als Einkommen von mir zu versteuern? Oder kann ich das umgehen, indem ich die Steuerforderung direkt vom Schädiger zahlen lasse?
Kann mir jemand, der dies schon mal durchgemacht hat erläutern, wie da der Ablauf ist? Voraussetzung ist, dass die Entschädigungsbeträge im Vergleich aufgeschlüsselt sind und dass die Übernahme der steuerlichen Forderungen drin steht.
Fraglich ist auch, wie aus der Steuerforderung dann noch rausgerechnet werden kann, was auf den einmaligen Entschädigungsbetrag anfällt und was auf meine sonstigen Einkünfte (EMR Rente, private BU Rente).
Danke für jede Info!
nach fast 10 Jahren zeichnet sich in meinem Verfahren ein außergerichtlicher Vergleich ab.
Gezahlt werden soll: Schmerzensgeld, Vermehrte Bedürfnisse, Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall und Verzugszinsen.
Bis auf Verdienstausfall und Verzugszinsen sollte der Rest einkommensteuerunschädlich sein. (stimmt das mit den Verzugszinsen, dass darauf Kapitalertragsteuern zu zahlen sind?)
Wie läuft es nun mit dem Verdienstausfall und den Verzugszinsen. Nehmen wir an, es handelt sich um 500.000,- € und 50.000,- €. Diese gebe ich dann bei der Steuererklärung für das Jahr des Zuflusses an.
Dann erhalte ich einen Steuerbescheid mit einer Steuerforderung - nehmen wir 200.000,- € an.
Im Vergleich steht drin, dass der Schädiger die Steuerlast aus dem Schadenersatz übernimmt. (wie muss das denn am besten formuliert sein?)
Frage: Wenn mir der Schädiger nun die 200.000,- € noch überweist und ich damit meine Steuerschuld begleiche - sind die 200.000,- € dann im Folgejahr wieder als Einkommen von mir zu versteuern? Oder kann ich das umgehen, indem ich die Steuerforderung direkt vom Schädiger zahlen lasse?
Kann mir jemand, der dies schon mal durchgemacht hat erläutern, wie da der Ablauf ist? Voraussetzung ist, dass die Entschädigungsbeträge im Vergleich aufgeschlüsselt sind und dass die Übernahme der steuerlichen Forderungen drin steht.
Fraglich ist auch, wie aus der Steuerforderung dann noch rausgerechnet werden kann, was auf den einmaligen Entschädigungsbetrag anfällt und was auf meine sonstigen Einkünfte (EMR Rente, private BU Rente).
Danke für jede Info!
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: