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Vergleichangebot, Lug und Trug

beiself

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
14 Dez. 2015
Beiträge
144
Hallo brauche eure Hilfe,
Bei meinem Antrag auf OEG 2004 wurden die Gewaltereignise aus 15 Jahren Kindesmissbrauch, Misshandlung und Vernachlässigung als schadensunabhäniger Vorschaden deklariert.
Es gab nur einen Bescheid zur Doppelvergewaltigung 2004.
Auch hatte ich nur einen Antrag auf die Doppelvergewaltigung gestellt. Die Gewalttaten aus der Kinderzeit waren aber Aktenkundig. Und eine Informationspflicht oder Aufklärung fand nicht statt. In dem damaligen Gutachten wurde auch gegen das postulat der Differenzialdiagnostik verstoßen. Ist bereits bewiesen.
Bei meinem Antrag auf OEG 2008 das Gleiche Prinzip.
Bei meinem Vorgehen 2011 wollte ich die alten Verfahren aufrollen. Dazu war ein erneuter Antrag nötig. Dieser wurde dann 2014 als Verschlimmerungsantrag zu der Gewalttat 2004 deklariert. Obwohl ich das nicht wollte.
Der Beweisbeschluss der ersten Richterin geht leider auch nur auf die Doppelvergewaltigung
ein.
Auf das zweite Gutachten erging kein Urteil, sondern ein Vergleichsangebot der Beklagten.
Nun werde ich vom zweiten Richter unter Druck gesetzt dem Vergleichsangebot zuzustimmem, ansonsten würde das Urteil evt. schlechter ausfallen.
Ich leide leider unter peritraumatischen Dissoziationen, sodaß ich den ganzen Lug und Trug erst vor kurzem wahrnehmen konnte.
Die ganzen Unrechtmäßigkeiten habe ich in meinen Stellungnahmen mit Beweisen soweit möglich angegeben.
Und trotzdem soll ich dem Vergleichsangebot zustimmem
Angeblich könnte ich einen neuen Antrag stellen wegen dem Missbrauch in der Kinderzeit, da gehen mir aber viele Jahre Ansprüche verloren.
Dem zugestimmten Vergleichsangebot könnte ich dann nachträglich wieder angreifen laut Prozessordnung?
Ich finde es höchst merkwürdig dass ich dem Vergleichsangebot der Beklagten zustimmen soll, mit diesem ganzen Lug und Trug der da drinnen steckt.
Da verleugne ich ja meine eigene Person.
Was hat es auf sich dem im nachhinein wieder anzugreifen ist das prozessual überhaupt möglich und wenn ja wie
Bitte um Ratschlöage
beiself
 
Hallo,

woher kenne ich nur diese gemeinen, hinterhältigen Machenschaften?

In meinem Fall habe ich mich auf einen (faulen) Vergleich vor Gericht eingelassen. Irgendwann hat man einfach keine Kraft mehr,...

Lt. meiner RA ist dieser gültig u. endgültig u. nicht mehr angreifbar/anfechtbar/revidierbar, auch für die Zukunft nicht.

Das Einzige was ich machen kann, ist ein Verschlimmerungsantrag zu stellen, um eine Erhöhung v. GdS zu erreichen.

Einen Rat kann man dir schlecht geben, da ja jeder Fall verschieden ist.

Im Nachhinein würde ich den Vergleich nicht mehr machen u. weiterkämpfen,...

Die Aussage v. Gericht finde ich furchtbar, war bei mir leider auch so, ein Druckmittel.

Alles Gute, was sagt dein Bauch dazu (Intuition)?

Marcela
 
Hallo beiself

Postulat der Differenzialdiagnostik? Interessant. Das kannte ich noch nicht.

Ich wäre mit dem Vergleich nicht einverstanden und würde bis zur letzten Instanz prozessieren. Was hast du noch zu verlieren? (Aber finanzielle Aspekte spielen ja auch noch eine Rolle) Hat dein Anwalt einen medizinischen Sachverstand? Eine Anwältin mit medizinischem Sachverstand, die auch sensibel auf dein Thema reagiert, ist zu empfehlen.

Die Antwort von Marcela halte ich für gut: "..was sagt dein Bauch dazu (Intuition)?"

Gruss von ************
 
Hallo,
meine Intuition. Im Bauch hatte ich Entäuschung, Wut, Verzweifelung.
Wenn ich dem Vergleichsangebot zustimme, verleugne ich meine eigene Persönlichkeit, Kann ich mir dann noch in den Spiegel gucken?

Eine Frage, kann man einem Vergleichsangebot so zustimmen das es die Annahme ungültig ist, und man tatsächlich diesen Prozess wieder anfechten kann?
Ist das überhaupt möglich?

Grüße beiself
 
Hallo beiself,

zu deiner letzten Frage:

Zu dieser würde ich mich vom Anwalt beraten lassen. Ich glaube zwar nicht, dass das möglich ist, aber ich bin keine Anwältin. (Glauben heißt: nicht Wissen)

Gruss von ************
 
Hallo ************,
mein Anwalt habe ich erst vor kurzem gewechselt, weil er auch ehrenamtlich für den weißen Ring tätig ist. Zuerst hat er angegeben, dass ein Anwalt den Anliegen seiner Mandanten zu folgen hat und dessen Interesse durchzusetzen hat. Ich glaubte ich wäre in besseren Händen, doch nun steht auch er eher auf der Beklagten Seite.
Jetzt schon wieder einen neuen Anwalt suchen geht das, macht das das Gericht denn mit?
Grüße beiself
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo beiself,

ja, ja, der Weiiße Ring. Da war auch vor Jahren eine Dame von diesem bei mir. Nach dem Gespräch habe ich mich gleich gegen diese Hilfe entschieden.

Dem Gericht ist es egal, ob du einen neuen Anwalt hast. Aber wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, dann würde ich die vorher fragen, ob ein Anwaltwechsel möglich ist.

Ein schönes Wochenende

Gruss von ************
 
Hallo ************,
nein Rechtsschutz habe ich nicht. Die OEG-Klage läuft über PKH
Gruß beiself
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo,

also wenn der Richter mir droht und mich unter Druck setzt muss etwas oberfaul sein.
 
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