Hallo Zusammen und liebe Grüße aus Wien!
Ich bin neu hier und hoffe, dass ich hier Hilfe finde, die auch auf Österreichische Gesetze Privatversicherung Wr. Städtische, Unfall Kausalität, sowie gesetzliche Auva, Unfall anerkannt, doch Rente 25% abgelehnt anwendbar ist.
Kurz zu meinem Fall: Von der Arbeit nach Hause mit dem Zug, Umstieg in eine alte Schnellbahn. Beim Aussteigen hinausgedrängt, 3 Stufen übersehen und mit durchgestrecktem Fuß am Bahnsteig (Betonboden) aufgeprallt. Höhe 67 cm, nicht gestürzt ("schade"). Schmerzen haben sofort eingesetzt, Nach 2 Tagen Spitalsaufenthalt.
Schaden: 2 Bandscheibenvorfälle gleichzeitig.
1. Th 9/10 mit Sequester und Verdrängung des Rückenmarks, 2. Th 11/12 mit leichter Verdrängung des Rückenmarks sowie Weiterentwicklung mit Markraumödem und Schmorl´sche Knorpelhernienbildung. Knochenmarködem hat sich wieder zurückgebildet. Befund 2015 miterfasste Wirbelkörper der unteren BWS zeigen irreguläre Konturen...
2010 war meine Wirbelsäule noch in Ordnung. Einzig leichte Höhenverminderung der Wirbelkörper im Thorakalen Bereich. Bin ja schon ein älteres Semester.
Gestern hatte ich meine Verhandlung und Gutachtenerörterung mit der Privatversicherung. Die Gutachterin meinte es ist egal ob man eine oder 3 Stufen übersieht und aufprallt. Die Vorfälle kommen nicht vom Unfall. Schmorl´sche Knorpelhernien sind angeboren oder bilden sich nach Trauma. Die Gutachterin sagte sie sind angeboren.
Ja, so ging das weiter. Schließlich bekam ich das negative Urteil.
Jetzt legt mein Anwalt, sofern es meine Rechtschutz bewilligt, Berufung ein.
Ich weiß nicht mehr wo ich noch schauen kann, oder wie ich Beweise bringen kann.
Nicht einmal die Frage:
Die Sachverständige möge die Aufprallenergie, Bewegungsenergie und G Kraft auf die Wirbelsäule, dies unter Berücksichtigung des Sachverhaltes lt. Klagsvorbringen bekannt geben,
nutzte etwas. Sie konnte es nicht.
Bei meiner Einvernahme erklärte ich der Richterin die Frage und trug die Berechnung vor. Doch die Antwort der Gutachterin war, das sei nicht relevant. Sie meinte nur Zerrung der Brust und Lendenwirbelsäule sei vom Unfall. Die Bandscheibenvorfälle nicht.
Vielleicht könnt ihr mir Helfen oder Tipps geben. In meinem Alter und Bandscheibenvorfälle, Kausalität, nicht einfach.
Der Beginn, etwas viel, doch vielen Dank für "zuhören"
Liebe Grüße Julia14
Ich bin neu hier und hoffe, dass ich hier Hilfe finde, die auch auf Österreichische Gesetze Privatversicherung Wr. Städtische, Unfall Kausalität, sowie gesetzliche Auva, Unfall anerkannt, doch Rente 25% abgelehnt anwendbar ist.
Kurz zu meinem Fall: Von der Arbeit nach Hause mit dem Zug, Umstieg in eine alte Schnellbahn. Beim Aussteigen hinausgedrängt, 3 Stufen übersehen und mit durchgestrecktem Fuß am Bahnsteig (Betonboden) aufgeprallt. Höhe 67 cm, nicht gestürzt ("schade"). Schmerzen haben sofort eingesetzt, Nach 2 Tagen Spitalsaufenthalt.
Schaden: 2 Bandscheibenvorfälle gleichzeitig.
1. Th 9/10 mit Sequester und Verdrängung des Rückenmarks, 2. Th 11/12 mit leichter Verdrängung des Rückenmarks sowie Weiterentwicklung mit Markraumödem und Schmorl´sche Knorpelhernienbildung. Knochenmarködem hat sich wieder zurückgebildet. Befund 2015 miterfasste Wirbelkörper der unteren BWS zeigen irreguläre Konturen...
2010 war meine Wirbelsäule noch in Ordnung. Einzig leichte Höhenverminderung der Wirbelkörper im Thorakalen Bereich. Bin ja schon ein älteres Semester.
Gestern hatte ich meine Verhandlung und Gutachtenerörterung mit der Privatversicherung. Die Gutachterin meinte es ist egal ob man eine oder 3 Stufen übersieht und aufprallt. Die Vorfälle kommen nicht vom Unfall. Schmorl´sche Knorpelhernien sind angeboren oder bilden sich nach Trauma. Die Gutachterin sagte sie sind angeboren.
Ja, so ging das weiter. Schließlich bekam ich das negative Urteil.
Jetzt legt mein Anwalt, sofern es meine Rechtschutz bewilligt, Berufung ein.
Ich weiß nicht mehr wo ich noch schauen kann, oder wie ich Beweise bringen kann.
Nicht einmal die Frage:
Die Sachverständige möge die Aufprallenergie, Bewegungsenergie und G Kraft auf die Wirbelsäule, dies unter Berücksichtigung des Sachverhaltes lt. Klagsvorbringen bekannt geben,
nutzte etwas. Sie konnte es nicht.
Bei meiner Einvernahme erklärte ich der Richterin die Frage und trug die Berechnung vor. Doch die Antwort der Gutachterin war, das sei nicht relevant. Sie meinte nur Zerrung der Brust und Lendenwirbelsäule sei vom Unfall. Die Bandscheibenvorfälle nicht.
Vielleicht könnt ihr mir Helfen oder Tipps geben. In meinem Alter und Bandscheibenvorfälle, Kausalität, nicht einfach.
Der Beginn, etwas viel, doch vielen Dank für "zuhören"
Liebe Grüße Julia14