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Verhandlung Gutachtenerörterung

Julia14

Neues Mitglied
Registriert seit
1 Feb. 2017
Beiträge
3
Ort
Wien
Hallo Zusammen und liebe Grüße aus Wien!

Ich bin neu hier und hoffe, dass ich hier Hilfe finde, die auch auf Österreichische Gesetze Privatversicherung Wr. Städtische, Unfall Kausalität, sowie gesetzliche Auva, Unfall anerkannt, doch Rente 25% abgelehnt anwendbar ist.
Kurz zu meinem Fall: Von der Arbeit nach Hause mit dem Zug, Umstieg in eine alte Schnellbahn. Beim Aussteigen hinausgedrängt, 3 Stufen übersehen und mit durchgestrecktem Fuß am Bahnsteig (Betonboden) aufgeprallt. Höhe 67 cm, nicht gestürzt ("schade"). Schmerzen haben sofort eingesetzt, Nach 2 Tagen Spitalsaufenthalt.
Schaden: 2 Bandscheibenvorfälle gleichzeitig.
1. Th 9/10 mit Sequester und Verdrängung des Rückenmarks, 2. Th 11/12 mit leichter Verdrängung des Rückenmarks sowie Weiterentwicklung mit Markraumödem und Schmorl´sche Knorpelhernienbildung. Knochenmarködem hat sich wieder zurückgebildet. Befund 2015 miterfasste Wirbelkörper der unteren BWS zeigen irreguläre Konturen...
2010 war meine Wirbelsäule noch in Ordnung. Einzig leichte Höhenverminderung der Wirbelkörper im Thorakalen Bereich. Bin ja schon ein älteres Semester.
Gestern hatte ich meine Verhandlung und Gutachtenerörterung mit der Privatversicherung. Die Gutachterin meinte es ist egal ob man eine oder 3 Stufen übersieht und aufprallt. Die Vorfälle kommen nicht vom Unfall. Schmorl´sche Knorpelhernien sind angeboren oder bilden sich nach Trauma. Die Gutachterin sagte sie sind angeboren.
Ja, so ging das weiter. Schließlich bekam ich das negative Urteil.
Jetzt legt mein Anwalt, sofern es meine Rechtschutz bewilligt, Berufung ein.

Ich weiß nicht mehr wo ich noch schauen kann, oder wie ich Beweise bringen kann.
Nicht einmal die Frage:
Die Sachverständige möge die Aufprallenergie, Bewegungsenergie und G Kraft auf die Wirbelsäule, dies unter Berücksichtigung des Sachverhaltes lt. Klagsvorbringen bekannt geben,
nutzte etwas. Sie konnte es nicht.
Bei meiner Einvernahme erklärte ich der Richterin die Frage und trug die Berechnung vor. Doch die Antwort der Gutachterin war, das sei nicht relevant. Sie meinte nur Zerrung der Brust und Lendenwirbelsäule sei vom Unfall. Die Bandscheibenvorfälle nicht.

Vielleicht könnt ihr mir Helfen oder Tipps geben. In meinem Alter und Bandscheibenvorfälle, Kausalität, nicht einfach.
Der Beginn, etwas viel, doch vielen Dank für "zuhören":)

Liebe Grüße Julia14
 
Hallo Julia!

Ich kann Dich auf eine Homepage verweisen, diese ist seit etwa einem Jahr
online. Auf Unfallopfer.at kannst du Dir einen ersten Eindruck verschaffen.
Hier gab es eine Podiumsdiskussion, diese ist auf drei Videos auf der
Homepage aufgeteilt. Bei Video Nr. 3 (Publikumsdiskussion) kommen auch
einige Betroffene zu Wort.
Es scheint dabei auch so, das ein gewisses Dilemma schon im Krankenhaus
beginnt, Diagnosen?, nur nicht zu viele Diagnosen, nicht mitdenken dürfen/
müssen- sollten wir nicht hier auch genauer hinsehen? usw.

Grüsse

Hrc4Life
 
Hallo Hrc4Life,

vielen Dank, ja ich stimme mit Deiner Aussage überein. Vielen Dank für Deinen Tipp. Ich werde mir die Homepage ansehen.
Ich habe auch schon im Forum einen Beitrag gelesen, wodurch ich einen Denkanstoß erhielt.

Liebe Grüße Julia14
 
Hallo Julia,

suche mal nach Literatur bzgl. "isolierten BSV".

Du wirst einiges finden, primär aber Literatur welche Asbach Uralt ist und pro Versicherungen (BG, PUV, HPV) usw.

Hier ist es aber wichtig, zu prüfen, wie alt ist die Literatur, wer sind die Herausgeber (Strategen der Versicherungen) UND - wo und welche WISSENSCHAFTL. Studien wurden durchgeführt.

Ganz genau das Hinterfragen in Deiner Argumentation.

Negativ zum BSV stehen natürlich die GA welche ihr Geld mit GA-Aufträgen verdienen - jetzt kommt es ABER - dies sind primär Gutachten-Institute!

Und wer betreibt GA-Institute? Na klar, die Ärzte, welche klinisch zu blöde zum Behandeln und Operieren waren. Die Galle mit dem Herz verwechseln..

Die werden dann GA und bekommen natürlich mit positiven Ausfall der GA für die Versicherung ihren festen GA-Erteilungsstamm der Versicherungen.

Aber was machen die? Nix wissenschaftlich! Gucken sich ja MRT´s , Röntgen usw. beim und mit dem Patienten bzw. der zu begutachtenten Person an und kommen zu dem Schluss, degenerativ, angeboren, nicht unfallursächlich!

Nein, die bearbeiten Fälle mit zig Jahren vom Unfalltag - nur auf dem Papier und können gut im Sinne der Versicherungen "abweisen".

Wo ist ein GA, welcher operativ, praxisnah als Behandler tätig ist und GA durchführt

So, wünsche Dir in AT und mit DE viel Erfolg für Dein weiteres Vorgehen!

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Julia14,

allgemein ist es so, dass
ein Bandscheibenvorfall nur Unfallbedingt ist,
wenn im gleichen Zusammenhang auch ein Knochen berstet/bricht!
Also ein Wirbel angebrochen oder ganz und gar defekt ist!
Ohne diesen Knochenbruch , ist ein Bandscheibenvorfall immer "Unfallunabhängig"
Das schreibe nicht ich, das steht so in den Gutachten drin!
Leider!
 
Österreich

Hallo Julia14,

Österreich ist ein Land der Besonderheiten, und da ist das Gutachterunwesen nicht ausgenommen, ganz im Gegenteil.

Glücklicherweise gibt es bei Euch ein Gesetztesinitiative, die diesem Treiben zumindest teilweise Einhalt gebieten soll.

Im Gegensatz zu Deutschland ist der österreichische Gerichtsgutachter Bestandsteil der Rechtspflege. Das drückt vor allem darin aus, dass er auf gleicher örtlicher Höhe neben dem Richter sitzt und sich durchaus so aufführt.

Die einzige Möglichkeit, die ich sehe und auch schon praktiziert habe, ist es, dem vertretenden Anwalt eine entsprechende fachliche Ausführung als ebenbürtiger Gutachterkollege vorzulegen, die dieser dann seinerseits mit seinem anwaltlichen Schriftsatz dem Gericht vorlegt.

Auch wenn Du firm bist in Berechnungen usw., Du bist Partei und gilst in den Augen der Richterin als Laie.

Übrigens hatte ich auch schon das Vergnügen am Handelsgericht in Wien einen Mandanten tatkräftig zu unterstützen, bei dem der Gerichtsgutachter trotz seiner hochnäsigen Haltung ganz schön ins Schwimmen kam.

http://www.unfallreko.de/seite/105202/gerichtsbegleitung.html

Herzliche Grüße vom RekoBär:)

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Hallo Julia14,

Bei meiner Einvernahme erklärte ich der Richterin die Frage und trug die Berechnung vor. Doch die Antwort der Gutachterin war, das sei nicht relevant. Sie meinte nur Zerrung der Brust und Lendenwirbelsäule sei vom Unfall. Die Bandscheibenvorfälle nicht.

zur Info in D:

Die Poltik (mit der BG im Club) gibt u. a. Anweisungen an die Richterschaft, dass die BS Geschichten nur in Ausnahmefällen zu entschädigen sind.
(bei der privaten UV nicht viel anders) Die Gutachter werden auch gebrieft und Wssen was zu tun ist.

So läuft im deutschen Vaterland:rolleyes:

Ob jetzt bei Schönberger und Co. Ludolf, Schröder, der von dem aus Versicherungsinstitut Frankfurt usw. alles BG-Privat vers. nahe Klufenmichel, die versch. pseudo Studien kommen noch hinzu und fertig ist die Suppe!

Nochmals:
ob jetzt in D oder Ö, man will von ganz oben ausgehend, dass der Geschädigte
nicht zu seinem Recht kommt:p es geht ums €€€€€€€€€€€€€€€€€€

Grüße
 
Hallo Kasandra,
vielen Dank, ich werde mich auf die Suche begeben in diverse Uni-Bibliotheken und Fachbüchergeschäften. Deine Zeilen machen auch wieder Mut zum Weitermachen und sich nicht unterkriegen zu lassen. Ein Anwalt sagte mir einmal: Gerechtigkeit bekommen sie da "oben" hier gilt Gesetz und Recht. Naja, ich bin immer noch der Meinung, wenn ein Unfall passiert, muss Gerechtigkeit und Recht sein.
Mein Anwalt wartet das Urteil ab, dann weiß er was die Richterin geschrieben hat und geht in Berufung. Also 2. Instanz.
viele Grüße
Julia14

Hallo Micha,
ja das steht meist in vielen Büchern. Doch es gibt auch kleine Absätze, welche kurz mögliche nicht oft vorkommende Ausnahmen beschreiben, wenn die "berühmten" Merkmale vorhanden sind.
Ich habe noch etwas gefunden, wo mein Anwalt meinte, dass wird er nach der Berufung versuchen, da es ein deutsches Urteil ist. Und zwar: Unfallversicherung Bandscheibenvorfall: Ursächlichkeitsnachweis durch bestimmte Aufprall-Bewegungsenergie. Ist eine aufprallbedingte Bewegungsenergie von 6,3 g bis 7,2 g bewiesen, kann auch ohne dokumentierte Begleitverletzungen die überwiegende Unfallverursachung eines Bandscheibenvorfalls bewiesen sein. OLG Koblenz 11.4.08.
(Es ist halt ein Autounfall, doch Aufprall bleibt Aufprall Hoffentlich!)
Trotzdem, vielen Dank!
Viele Grüße
Julia14

Hallo Siegfried21,

ja auch in Ö vor allem bei der gesetzlichen Unfallversicherung kommt es vor. Bei meiner allerersten Verhandlung am Sozialgericht (Arbeitsunfall) meine bei uns die Arbeiterkammer ich bräuchte keinen Anwalt. Damals glaubte ich noch daran. Die Verhandlungsdauer 10 Minuten, Rente 25% abgelehnt, die WS sei zum Gehen da. 2. Instanz wurde nicht mehr zugelassen. Jetzt nach 2 Jahren Rolle ich wieder auf. Nur mehr mit Anwalt. Bei meinen Recherchen habe ich entdeckt, dass mein Richter für die AUVA ( gesetzliche) und deren Gutachter Seminare gibt. Super was? Oh ja gewisse Zusammenhänge gibt es. Bei uns gibt es ein Buch "Schwarzbuch Versicherungen". Mittlerweile habe ich mir einiges angeeignet. Vielleicht kann ich auch etwas zurückgeben.
Viele Grüße
Julia14

Hallo Rekobär,
du hast Recht Dein Link, sowie was du machst klingt wirklich interessant. Meinst du, in der 2. Instanz kann man da etwas Tun? Mein Anwalt muss erst mal die Bewilligung für die Berufung bei meiner Rechtsschutz einholen. Das macht er, wenn das Urteil kommt, da er sich nach dem Urteil richtet, was er in die Berufung hineinschreibt. Beim Abschlussgespräch meinte er Gutachten wären sehr Teuer, so ab 2500 und wegen geringer Aussichten würde er uns abraten. Ich habe auch gedacht, ich kann nur mit Technik oder Biomechanik kommen, da mir die Gutachterin schon beim Begutachten die WS ausführlich erklärt hat.
Vielen Dank für deine Tipps. Ich werde dies mal mit meinem Mann besprechen.
Viele Grüße
Julia14
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Julia14,

nochmals:
in Deutschland hast du fast 0 Chancen z. B. bei der gesetzlichen UV durchzukommen, außer nur bei ganz extremen Fällen mit Wirbelbrücken usw.

Außer der BGH hatte mal in 09-16 ein Urteil im Rahmen der privaten Unfallversicherung herausgehauen! (VVG § 178 Abs. 2)

http://juris.bundesgerichtshof.de/c...nt.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=76402&pos=0&anz=1

Im Rahmen der GUV (BG) Angelegenheiten ist eine "Schadensanlage" von einem "Vorschaden" zu unterscheiden. Hierbei wird fälschlicherweise auch von Gutachter oft von einem Vorschaden gesprochen, wobei ein Vorschaden nur dann vorliegt, wenn schon eine Gesundheitsstörung, die zur Funktionsstörungen und-oder zu Therpie bedürftigen
Beschwerden geführt hat.

Eine Schadensanlage ist i.d.R eine ruhende Gesundheitsstörung wie z. B. Arthrose, Bandscheibendegeneration, Sehnendeg. usw.

Wobei man hier beim erwachsenen Menschen gerade im WS Bereich, meistens ein Maß an Degeneration (beginnt schon mit 20 J.) zum Lebensalter hinzugehört und auch hin und wieder auftretende Beschwerden, ohne daraus gleich eine Krankheit-Disposition-Schadensanlage-Vorschaden ableiten zu können.

Frage:
Vorbeschwerden- Behandlungen- Krankschreibungen vor dem Unfall?

Beschweren unmittelbar nach dem Unfall?

Beschwerden heute?

Kennst du die deutsche GUV (BG) Rechtsprechung hinsichtlich BS?
(bitte hier im Forum auch mal suchen unter Bandscheiben-traumatischen BSV usw.
es wurde schon Seitenweise darüber geschrieben)

Danach ist es mitnichten so, dass ein traumatischer Bandscheibenvorfall nur bei Begleidveretzungen-Brüche ect. auftreten können.

Nach dem Standdartwerk von der BG für die BG geschriebenen Bla Bla
(jetziger Stand der medizinisch wissenschaftlichen Erkenntnisse:D)
ist ein traumatisch bedingter Bandscheibenvorfall i.d.R begleitet durch perifokale Knöcherne und oder ligamenläre Verletzungen. Da eine gesunde Bandscheibe
infolge der gewebephysiologischen und biomechanischen Gegebenheiten bei einem Bandscheibengesunden erst nach den knöchernen bzw. ligamentären Strukturen traumatisch geschädigt wird.

Aber, es für die BG schwierig w. ob. g. beim erwachsenen Menschen immer von primär gesunden Bandscheiben auszugehen.

Da der Durchbruch des Nucleus pulposus bei deg.- Vorgeschädigt weniger Krafteinwirkung benötigt als bei einer 100% gesunden Bandscheibe und z. B. Rissbildungen schon vorhanden sein können. Danach macht sich nicht jeder BS bemerkbar, vorallem im Vollbild eines BS!

Die BG und Rechtsprechung machen es sich oft einfach:

Die Voraussetzung des Nachweises für einen traumatischen Bandscheibenvorfall u.a. das Vorliegen ligamentärer und/oder knöcherner Begleitverletzungen,
ohne diese ist eine Schadensanlage als wesentlich und das Unfallereignis als Gelegenheitsursache anzusehen (vgl. Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 8. Aufl. 2010, S.434, 436).

Grüße
 
Hallo Siegfried21,

vielen Dank für deinem Post!
Leider traurige Wahrheit!
 
Hallo,

im Rahmen GUV (beamtenrechtl. "BG") bin auch ich mit dem Thema BS-Schäden beschäftigt - und beiße im Vorverfahren auf Granit.

Danke, @Siegfried für die Klarstellung des Unterschieds "Schadensanlage" (=> richtungsgebende Verschlechterung) und "Vorschaden".
Bei mir steht > Vorschaden, aber nicht wesentliche Ursache < des anerkannten Schadens (Schmerzen).

Die Recherche der GUV ergab: Es gab keine vorherigen Krankheitsbilder, Therapien, Krankschreibungen, Arztbesuche o.dgl. vor dem Unfall. Das wurde mir bestätigt.
Ich laufe trotz allem gegen die Wand.

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
Hallo HWS,

bei mir gab es eine schriftliche körperliche Zusammenfassung ungefähr 4 Monate vor dem Unfall. Ergebnis "Gesund"!
BG macht einer auf degenerativ, altersbedingte Abnutzung!
Weist alles von sich!
Du bist nicht der einzigste mi dem die ihr Spiel spielen!

Die haben nichts zu verlieren!
Würden die das nicht machen, müssten die Personal abbauen, die hätten nicht mehr zu tun!
 
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