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Verhandlung Gutachtenerörterung

Hallo HWS-Schaden-ptpspmb,

die BGler sind in gewissen Angelegenheiten rotzfreche Hunde:mad:
Die wissen doch genau, wer-was-wo-wann dahinter steht und die Politik ist
Federführend mit ihm Boot.

Die Gerichtspräsidenten werden doch von oben her frisiert:(

Natürlich sind WS-BS eine Art Volksleiden, aber man sollte hier immer Äpfel mit Bananen und nicht mit faulen Birnen vergleichen.

Nur....leider werden alle Geschädigte in den gleichen Topf geworfen.

Schaut doch mal die bekannten LSG BW-BSG Urteile an.

Die gewisse Richter hatten so die Schnauze von der Saubande voll und durch ihre positiv-geschädigten Urteile "Vaterlandsverrat" verübt u. a., weil sie
nicht der herrschenden Lehrmeinung zustimmen.

(herrschenden Lehrmeinung und denne noch der Stempel und ich fühle mich wie in Adolfs-Zeiten zurückversetzt):eek:

Die wurden abgekanzelt wie kleine Schul-Bubis und es sind z. B. von der BG- Ärzte hintenrum Worte gefallen "waren die auf Drogen und oder besoffen".

BG- Arzt: es kann nicht sein, dass man mit BSV vor Gericht heute noch gewinnt, außer der Richter war besoffen.

Später wurden die positiv LSG Urteile durch das BSG wieder eingefangen (auf einmal konnte das sonst Wortkarge BSG "Romane" schreiben) hier war die Politik-BG schon mit im Spiel.


Weiteres BG Bla Bla:

Bei einer zum Unfallzeitpunkt bereits manifesten Vorerkrankung ist zu prüfen, ob das Unfallereignis die rechtlich wesentliche Ursache für die Verschlimmerung der Vorerkrankung und damit für den akuten Krankheitszustand darstellt (siehe Abbildung 3). Das Unfallereignis ist nur unwesentliche Teil-Ursache, wenn die Neigung zur Verschlimmerung der Vorerkrankung so leicht ansprechbar war, dass alltägliche Ereignisse wahrscheinlich ebenso geeignet gewesen wären, die Verschlimmerung herbeizufüh ren. Liegt eine unfallbedingte Verschlimmerung vor, ist weiterhin zu prüfen, ob das Gesamt-leiden in einen unfallbedingten und einen unfallunabhängigen, auf die Vorerkrankung zurückzuführenden Anteil getrennt werden kann. Entschädigt wird grundsätzlich nur der unfallbedingte Verschlimmerungsanteil. Je nachdem, ob es sich um eine dauerhafte oder nur vorübergehende Verschlimmerung handelt, führt dies zu dauernden oder zeitlich begrenzten Entschädigungsleistungen. Mündet die unfallbedingte Verschlimmerung später wieder in den normalerweise zu erwartenden unfallunabhängigen Krankheitsverlauf ein, enden zu diesem Zeitpunkt auch die Entschädigungsleistungen. Ist eine Trennung zwischen unfallbedingtem und unfallunabhängigem Anteil nicht möglich, ist das Gesamtleiden voll zu entschädigen.
Quelle:
http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/gutachter-broschuere.pdf

Grüße
Siegfried21
 
Hallo Siegfried21,

Zitat von deinem Auszug:
Das Unfallereignis ist nur unwesentliche Teil-Ursache, wenn die Neigung zur Verschlimmerung der Vorerkrankung so leicht ansprechbar war, dass alltägliche Ereignisse wahrscheinlich ebenso geeignet gewesen wären, die Verschlimmerung herbei zu führen.
Zitat Ende

Wenn man nach einem alltäglichen Ereignis fragt, also ein Beispiel verlangt, kommt keine Antwort!
Was ist ein alltägliches Ereignis?
Aber genau hinter diesem Passus verstecken sich die GA und vermitteln dem Richter "Alles ganz normal, wie jeden Tag"
Da kommt man als Unfallopfer nicht dagegen an!

Mein Argument ist, dass ich eben gesund war, denn sonst hätte ich ja bei jedem alltäglichen Ereignis zum Arzt gemusst!

Keine Wortmeldung von der Gegenseite!
 
Hallo Zusammen ich bin neu hier

Kann mir bitte jemand sagen wie ich hier einen eignen Beitrag/Frage schreiben kann? Ich kann es nicht finden, oder kann man nicht am selben Tag gleich schreiben?
Gruß Werner
 
Hallo Werner,

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c01d
 
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