Grüß Dich, V6Freak!
01
ich bin zwar noch diese Woche in Urlaub, aber ein Wetter ist, dass ich mich noch beim Wetteramt beschwere! Da wird ein Isländer neugierig, was im Forum los ist.
02
Schmerzengeld und Haushaltsführungsschaden können ENDGÜLTIG jetzt nicht beziffert werden. Das ändert nichts an der Wahrheit, dass man:
(a)
Auf das Schmerzengeld jetzt eine Anzahlung verlangen kann
(b)
den schon jetzt feststehenden Teil des Haushaltsführungsschadens jetzt beziffern kann.
03
Du fühlst Dich hilflos. Wieso? Vermutlich, weil Du mit den Tabellen in Teufels Küche geraten bist. Deine Frage nach der MdE als Grundlage für die Berechnung des Haushaltsführungsschadens legt das nahe.
04
Grundsätzlich sagt man: Die MdE ist kein geeigneter Maßstab für die Minderung der Fähigkeit im Haushalt zu arbeiten (= MdH). Wieso?
(a)
Im Erwerbsleben muss man schnell arbeiten. Im Haushalt kommt es manchmal (nicht: immer!) vor, dass man man mit "Pause machen" die Arbeit doch bewältigt.
Versicherer meinen oft, das sei immer so. Das stimmt nicht.
(b)
Die einschlägigen Tabellenwerke enthalten MdH-Tabellen. Sie sollen angeblich aussagen, welche Verletzung welche MdH erzeugt.
Die Tabellen von Ludolph sind derartig krass fehlerhaft, dass ich sie auf dem Verkehrsgerichtstag 2010 einmal kritisch beleuchtet habe. Als ich fertig war mit dem groben Unfug brach der Saal mit rd. 100 Fachleuten vor Lachen fast zusammen.
(c)
Oft verkannt wird, dass die Hand im Haushalt größere Bedeutung hat wie im allgemeinen Erwerbsleben. Man kennt einarmige Steuerberater, Minister, Pastoren und Richter. Aber im Handwerksberuf "Haushalt" ist man damit schnell an Grenzen.
(d)
Dazu kommt: Gerade in der Frühphase steht man oft verblüfft vor einem Problem. Wie soll ich nur mit einer Hand Kartoffeln schälen? Später lernt man, wie an sich behilft. Man ist also mit der gleichen Behinderung dann nicht mehr so hilflos!
05
Ich würde Dir raten: Mache in Deinem Tagebuch Notizen, was Du jetzt schon an Verrichtungen kannst und was nicht, und: Woran es scheitert.
Damit bewirkst Du viel wichtige Vorarbeit, die dann später ein Sachverständiger für Haushaltsführungsschäden auswerten kann. Diese Vorarbeit ist jetzt das Gebot der Stunde. In einem halben Jahr ist die Erinnerung schon blass.
Es wird oft von Geschädigten versucht, den Schaden selbst zu berechnen. Die Ergebnisse sind recht durchwachsen damit, um es sehr höflich auszudrücken. Was an Tabellen herumläuft, ist leider sehr schwierig in der Handhabung. Mache also das, was Du tun kannst (Tagebuch führen). Und bedenke: Bei einem KFZ-Unfallsachschaden würdest Du auch nicht versuchen, der Schaden selbst zu ermitteln. Für sowas gibts Fachleute.
ISLÄNDER