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Verletztengeld und EMR

hallo hella,

ich glaube, bevor du zu dem Vertrauensarzt hin bist - hättest du dir Zeit einräumen müssen um deine Rechte abzuklären.

Nun bist du dort gewesen - also dafür zu spät.

Frage welche Auskünfte darf der Vertrauensarzt wem weitergeben - kläre es ab - hoffe du hast nichts unterschrieben?

Ist der Vertrauensarzt vom Arbeitgeber beauftragt oder von wem? Es handelt sich doch nicht um Mdk oder?

Hat die BG Gutachten bei dir gemacht oder noch nicht? Wäre auch wichtig zu wissen.

Hallo Hella,

ich ergänze noch, kläre ab ob dein Arbeitgeber rechtlich dazu berechtigt war dich dort zu schicken. Was steht genau in dem Brief des Arbeitgebers - auf welche Gesetzesgrundlage bezieht sich dieser?

Ich glaube nicht, dass es eine 6 Monatige Regel gibt. Dies wäre auch von dir rechtlich abzuklären.
 
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Hallo Rolandi!
Ich hab mich schlau gemacht. War auch bei der SChwerbehindertenvertretung und hab mich beraten lassen. Ich musste dahin. Da gab es nichts zu rütteln. Ja, es war mein Arbeitgeber, der es so wollte, was vielleicht gerade besonders bitter ist. Ich musste auch hinnehmen trotz der Diagnose von einer Internistin untersucht zu werden. Nicht etwas vom Psychiater. Und ich habe vorher nicht erfahren, wer genau das macht. Nur wann ich wo zu sein habe. Bin angestellt im öffentlichen Diemst.
Ich habe eine gezielte Anforderung unterschrieben, weil ein spezieller Bericht gebraucht wurde.

Der Rest ist in meinem Diestverhältnis festgelegt. Ich hab da nichts zu melden.

Ein MDE ist noch nicht bestimmt. Kommt aber bestimmt auch demnächst.
Klärt das was zu den Fragen?
 
Rechtsgrundlage: TV-L Paragraf 3 Absatz 5

Aber von der Sechsmonatsregel steht dort nichts.
 
hallo hella,

wenn dort nichts von 6 Monate steht, wieso bist du dort hingegangen?

Du hättest Widerspruch dagegen einlegen sollen und in Kopie die Rechtsgrundlage beifügen sollen und um Stellungnahme des Arbeitgebers zuvor bitten sollen.

Du hast mir leider die restl. Fragen nicht beantwortet, ich denke die Beantwortung derer wäre auch wichtig, um hier evtl. dir weiter Ratschläge geben zu können, nachdem du beim Vertrauensarzt warst.

Ist der Vertrauensarzt der Betriebsarzt oder doch der Mdk?


Zukünftig mein Ratschlag: nimm dir Zeit und Rechtsrat bevor du auf die Schreiben vom Arbeitgeber reagierst.

Auch wenn der Arbeitgeber so wie du schreibst nichts für dich zahlen muss, muss das dem Arbeitgeber nicht so wichtig sein, wie du evtl. glaubst. Dem Arbeitgeber kann ganz was anderes wichtiger sein.

Hella, jetzt habe ich erst noch deinen vorangegangen Beitrag zum letzten Beitrag gelesen, oh, ich glaube die haben dich .... - ich glaube du weißt, was ich meine. Die spezielle Anforderung hat was zum Inhalt?

Künftig mein Rat unterschreibe nicht so voreilig - sondern prüfe deine Rechte zuvor usw..
 
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Es war so eine Art Betriebsarzt. Kein Mdk. Das ist ja von den Kassen. In dem Bericht geht es um die Traumatherapie. Das fällt unter Mitwirkungspflicht. Hab ich mich vor eher belesen. Ich habe aber nur spezifisch dafür unterschrieben. Keinerlei allgemeine....
Ich habe mich vorher schlau gemacht. Und diese 6 -monatsgeschichte habe ich doch heute erst erfahren. Im Gespräch. Es stand nirgendwo. Ich habe versucht, mich vorher abzusichern so gut es ging. An dieser Untersuchung führt kein Weg vorbei. Ich bin auch sonst vorsichtig.zum Beispiel habe ich für die BG eine sehr eingeschränkte und scharf formulierte schweigepflichtsentbindung erteilt. Nicht den Vordruck unterschrieben. Was habe ich denn falsch gemacht? Warum meinst du das?
Mich interessiert vor allem, ob mir das verletztengeld gestrichen wird, wenn ich tatsächlich EMR bekäme (ohne Geldbetrag nur als Feststellung), weil die BG dann sagen könnte: ja, da hat ja jemand festgestellt, da Ostindien mehr zu holen, dann entfällt ja die theoretische Grundlage des Verletztengeldes. Dabei habe ich die 78 Wochen noch lange nicht um und bin noch in Therapie und noch ist es so, dass alle davon ausgehen, dass ich wieder arbeitsfähig werde.
War das jetzt klarer?
Lg
 
hallo hella,

nein leider verstehe ich es nicht ganz. Aus was genau und wem gegenüber aus welchem Rechtsgrund schließt du auf deine Mitwirkungspflicht? Kann dies leider noch nicht nachvollziehen. Daher kann ich hier nicht gezielt dir weiter meine Meinung dazu sagen,außer prüfe nach, ob du mit deiner Meinung über deine Mitwirkungspflicht tatsächlich richtig liegst. Dann würde ich auf jeden Fall gegen die Stellungnahme Widerspruch einlegen.

Wer sagt denn überhaupt, dass du die EMR bewilligt bekommst? So und dann....welche Folgen hat dies für deine Frage, ist hier die Frage von mir an dich? Soll heißen, dass ich es selbst nicht weiß, evtl. du oder andere hier?
 
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Leider ist es ziemlich wahrscheinlich, dass eine EMR bewilligt werden würde. Ich habe zusätzlich eine andere schwere Erkrankung.
Aber ich würde sofort sagen, ich will keine, mal gucken, wie das ein Gutachter findet.

Meine Frage: wir gehen davon aus, dass es zur EMR käme. Und das bedeute ja, dass ein Gutachter sagt, ich stünde dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung. Okay, aber von dr BG bekomme ich derzeit und hoffentlich noch ne Weile Verletztengeld. Das ist wiederum daran gebunden, dass man davon ausgeht, man wird wieder arbeitsfähig. Würde eine EMR initiert durch meinen Arbeitgeber dazu führen, dass die BG entscheidet, dass die Grundlage für Verletztengeld dann nicht mehr gegeben ist. Dass, obwohl behandelnder Psychiater und Therapeut von einer Herstellung der Arbeitsfähigkeit irgendwann ausgehen.

Ich bin heute vielleicht zu blöd zum Erklären.
 
hallo hella,

meiner Meinung nach:
- wenn mit der Wiederherstellung deiner Arbeitskraft nicht mehr zu rechnen ist - so wie du annimmst - dass der Gutachter es bestätigt und du die EMR sicher bekommst - dann entfällt für die BG meiner Meiung nach - wissen tue ich es nicht 100 % - die Pflicht zur Zahlung des VG

weil dann die BG argumentiert (vermute ich): dass mit der Wiederherstellung deiner Arbeitskraft nicht mehr zu rechnen ist.
 
Hallo Hella,

ich versuche es mal so wie ich es kenne, Rolandi wirst Du da nicht folgen können denn ich glaube das er sich manchmal selbst nicht folgen kann.

Verletztengeld hat (ähnlich wie auch Krankengeld) Lohnersatzfunktion. Wirst Du als voll erwerbsgemindert eingestuft und die (Haupt)-Ursache für die EMR ist Dein BG Unfall, dann erhälst Du kein Verletztengeld mehr da der Anspruch auf die Lohnersatzfunktion per Gesetz ausgeschlossen ist. Dort würde ich allerdings dann sofort einen Antrag auf eine vorläufige MdE stellen.

Hängt aber die EMR hauptursächlich mit Deiner Vorerkrankung zusammen, dann müßte die BG Dir das Verletztengeld bis zur Entscheidung auf die Höhe der vorläufigen MdE zahlen, da beide Fälle nicht im inneren Zusammenhang stehen.
 
Das befürchte ich leider auch. Allerdings war ich vor dem Arbeitsunfall trotz der Erkrankungen der 100% arbeiten. Ich komme damit ganz gut zurecht. Zuhause bin ich derzeit "nur" wegen des Traumas. Und da sagen Psychiater und Therapeut, dass das wieder wird.
Ich glaube, es ist einfach alles doof. Vielleicht sollte ich mir jetzt eine Anwalt suchen. Bei mir in der Nähe gibt es einen der macht nicht nur Sozialrecht. Ist eher ungünstig oder, dann ist er weniger spezialisiert? Man nimmt besser einen reinen Sozialrechtler, oder?
 
Sicher, rajo? Dann hab ich es verstanden. Das wäre super. Meine größte Angst erst mal weg.
Daaaaaaanke
 
Hallo

Nehmen wir doch den Fall an, Hella sei herzkrank (bereits vor dem Unfall mit SchwB gewesen und so auch eingestellt worden), nun hat der Arbeitsunfall = tätlichwr Angriff eines Strafunmündigen dazu geführt, dass a) PTBS diagnostiziert wurde und b) durch die Unfallverletzung selbst (nachgewiesenermaßen) und die weiteren Begleitumstände sich der vorbestehende Herzschaden verschlechtert hat.

MdE wurde 1 Jahr nach dem Unfall noch nicht festgestellt. Die Therapie ist noch nicht abgeschlossen. Stationäre Reha ist nicht möglich (ärztlicherseits bestätigt).

Die rechtliche Besonderheit scheint zu sein:
Öffentlicher Dienst: Obwohl es ein Angestelltenverhältnis ist, werden Regeln des Beamtenrechts angewandt. Aus dem Beamtenrecht jedenfalls stammen die 6 Monate. Es gibt eine solche gesetzliche Regelung für Beamte und für #hella scheint vertraglicherseits vorranging das Dienstrecht zu gelten. (Das gibts, hängt mit lauter Behördenkram zusammen. In diesem Fall eines Arbeitsunfalls scheint mir das nicht zulässig, aber ich kenne mich nicht gut genug aus.)
Hier muss unbedingt anwaltliche Beratung stattfinden oder jemand mit speziellen Kenntnissen zB wegen eigener so spezieller Erfahrungen 'ran.
Die Personalvertretung müsste wenigstens einen kleinen Schritt weiterhelfen können.
Vielleicht ist Rechtsschutz vorhanden (über Gewerkschaft)?
Ansonsten einen Fachanwalt aufsuchen und das Geld investieren. Es geht um mehr als die Frage EMR und VG, auch wenn diese wegen der Existenznöte grade für dich, Hella, im Vordergrund steht.

LG

Falls jemand die Frage zu EmR - VG unkompliziert zu beantworten weiß und #hella damit eine Existenzsorge genommen werden könnte, wäre das natürlich großartig!
Hat sich überschnitten, #Rajo hat es wohl schon beantwortet? lG
 
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