Connietulpe
Mitglied
Hallo Hella,
wenn Du in der Gewerkschaft bist, sofort um Rechtsschutz (über die Landesvertretung, geht auch per E-Mail) bitten bzgl. diesen Dingen (Situation genau schildern), da die Anwälte der Gewerkschaft speziell für den öffentlichen Dienst qualifiziert sind!
Ich bin auch nach TV-L eingestuft, seit Juli 2013 AU, erst Lohnfortzahlung 6 Wochen und dann Verletztengeld bis 23.05.2015, also länger als 78 Wochen. Dann AU für mindestens weitere 6 Monate aber nicht auf Dauer festgestellt durch Gutachter, darum Verletztengeld ausgesteuert. Jetzt ALG I als Übergangsgeld bis zur EMR beantragt, dann vom Arbeitsamt (nach Prüfung der Gesundheitsunterlagen) aufgefordert worden EMR zu beantragen, letzte Woche EMR beantragt.
Ich kann mich nicht erinnern, gehört oder gelesen zu haben, dass der Arbeitgeber Dich auffordern kann, EMR zu beantragen. Auch die BG kann Dich nicht auffordern EMR zu beantragen, sondern Dir das nur nahelegen. Wie Du sagtest, kostest Du den AG kein Geld, der Arbeitsvertrag ruht, solange Du weiter den Auszahlschein (ohne Diagnose) in Kopie bei ihm abgibst. Solange Du Verletztengeld erhältst, geht ja auch die BG davon aus, dass Du wieder arbeitsfähig werden wirst. Eigentlich bräuchtest Du Dir erst einen Kopf über zukünftiges Geld machen, wenn Dir die BG mitteilt, dass das Verletztengeld ausläuft.
Es ist gut möglich, dass es Deinem Arbeitgeber darauf ankommt, eine Stelle frei zu bekommen für jemand neuen (evtl. einen, der z. Zt. einen Zeitvertrag hat). Im Moment muss Deine Arbeit auf die Kollegen verteilt werden, was bei einer kleinen Behörde ganz schön reinhauen kann. Lt. TV-L ruht der Arbeitsvertrag bei Verletztengeld, Krankengeld usw., ebenso auch bei einer zeitlich befristeten Erwerbsminderungsrente. Erst bei einer unbefristeten EMR (also auf Dauer bis zur Altersrente) wird der Arbeitsvertrag (laut TV-L dann zwingend vorgeschrieben) aufgelöst.
Ansonsten ist es so wie Rajo schrieb, dass es ein Unterschied ist, ob
die Haupterkrankung zur EMR führt oder der BG-Fall!
Ich wünsche Dir alles Gute und dass Du die Fragen für Dich positiv klären kannst! Kopf hoch!
Connietulpe
wenn Du in der Gewerkschaft bist, sofort um Rechtsschutz (über die Landesvertretung, geht auch per E-Mail) bitten bzgl. diesen Dingen (Situation genau schildern), da die Anwälte der Gewerkschaft speziell für den öffentlichen Dienst qualifiziert sind!
Ich bin auch nach TV-L eingestuft, seit Juli 2013 AU, erst Lohnfortzahlung 6 Wochen und dann Verletztengeld bis 23.05.2015, also länger als 78 Wochen. Dann AU für mindestens weitere 6 Monate aber nicht auf Dauer festgestellt durch Gutachter, darum Verletztengeld ausgesteuert. Jetzt ALG I als Übergangsgeld bis zur EMR beantragt, dann vom Arbeitsamt (nach Prüfung der Gesundheitsunterlagen) aufgefordert worden EMR zu beantragen, letzte Woche EMR beantragt.
Ich kann mich nicht erinnern, gehört oder gelesen zu haben, dass der Arbeitgeber Dich auffordern kann, EMR zu beantragen. Auch die BG kann Dich nicht auffordern EMR zu beantragen, sondern Dir das nur nahelegen. Wie Du sagtest, kostest Du den AG kein Geld, der Arbeitsvertrag ruht, solange Du weiter den Auszahlschein (ohne Diagnose) in Kopie bei ihm abgibst. Solange Du Verletztengeld erhältst, geht ja auch die BG davon aus, dass Du wieder arbeitsfähig werden wirst. Eigentlich bräuchtest Du Dir erst einen Kopf über zukünftiges Geld machen, wenn Dir die BG mitteilt, dass das Verletztengeld ausläuft.
Es ist gut möglich, dass es Deinem Arbeitgeber darauf ankommt, eine Stelle frei zu bekommen für jemand neuen (evtl. einen, der z. Zt. einen Zeitvertrag hat). Im Moment muss Deine Arbeit auf die Kollegen verteilt werden, was bei einer kleinen Behörde ganz schön reinhauen kann. Lt. TV-L ruht der Arbeitsvertrag bei Verletztengeld, Krankengeld usw., ebenso auch bei einer zeitlich befristeten Erwerbsminderungsrente. Erst bei einer unbefristeten EMR (also auf Dauer bis zur Altersrente) wird der Arbeitsvertrag (laut TV-L dann zwingend vorgeschrieben) aufgelöst.
Ansonsten ist es so wie Rajo schrieb, dass es ein Unterschied ist, ob
die Haupterkrankung zur EMR führt oder der BG-Fall!
Ich wünsche Dir alles Gute und dass Du die Fragen für Dich positiv klären kannst! Kopf hoch!
Connietulpe