Hallo,
das verstehe ich nun wirklich nicht, warum ist man "gehbehindert" - sprich "g" wenn man das Haus nicht verlassen mag?
Das "g" gibt es für Gehbehinderungen - aber meines Wissens nicht für psychische Blockaden, wenn man dadurch einfach nicht mag.
Auch das "h" erschließt sich mir bei dieser Definition mit PtBs nicht:
Das Merkzeichen H ist für Personen, die hilflos sind
Merkzeichen H Schwerbehindertenausweis – Bedürftige Personen mit Pflegestufe I bekommen nach dem Schwerbehindertenrecht noch kein Merkzeichen, bei Pflegestufe II muss man jeden Fall einzeln prüfen, ob im Sinne des Schwerbehindertenrechtes eine Hilflosigkeit vorliegt. Voraussetzung dafür wäre zum Beispiel, dass der Behinderte an jedem Tag für mindestens 2 Stunden fremde Hilfe von einem Pfleger benötigt, egal, ob es sich dabei um ein Familienmitglied oder eine andere Person handelt. Dabei muss es sich aber um mindestens 3 Verrichtungen alltäglicher
Art handeln (also zum Beispiel An- und Ausziehen, Hilfe beim Essen, der Körperpflege und –hygiene, sowie beim Toilettengang). Es muss sich also immer und einschließlich nur um die Tätigkeiten in der hauswirtschaftlichen Hilfestellung und direkten Versorgung des Betroffenen handeln. Tätigkeiten im Haushalt wie Staubsaugen, Abwaschen und ähnlichem dürfen dabei nicht dazu gezählt werden. Pflegestufe III ist berechtigt, das Merkzeichen H zu bekommen. Für Kinder und jugendliche Schwerbehinderte gelten besondere Regelungen und Kriterien für das Merkzeichen H.
Viele Grüße
Kasandra