Hans-Dieter Eichner
Erfahrenes Mitglied
- Registriert seit
- 27 Jan. 2014
- Beiträge
- 140
Hallo Sonnenschein,
da bei Dir offensichtlich die Sach-, und Rechtslage eindeutig zu sein scheint, besteht eigentlich überhaupt kein Grund für die VHV, Dir Deine berechtigten Forderungen vorzuenthalten, es sei denn, dass sie durch eine miese Taktik , Dich mürbe machen will. Aber das sollte doch ein guter, im Schadenersatzrecht firmer, Anwalt zu verhindern wissen. Es gibt die Möglichkeit der Klage sowohl zum Haftungsgrund als auch zur Höhe Deines Anspruches. Der weitere Weg wäre, der VHV Beine zu machen, eine Vorstandsbeschwerde und zwar direkt an den Vorstandvorsitzenden. Das mögen Versicherungen überhaupt nicht. Sie mögen auch keine Beschwerden bei der BaFin (Bundesanstalt f. Finanzdienstleistungen in Bonn) das ist die übergeordnete Behörde für alle Finanzdienstleister, also auch für Versicherungen, die eine Kontrollfunktion ausübt ,um solchen Dingen, wie sie Dir jetzt passieren, Einhalt zu gebieten. Der knallharte Weg wäre der VHV zu drohen, an die Presse zu gehen, Bild hilft z.b. , öffentliches Fernsehen, die schon öfter solche Fälle in ihren Sendungen zeigten. Diese Wege sind für Versicherungen der Graus und das dürfte Dir sicher weiterhelfen. Dein Anwalt sollte jetzt richtig aktiv werden.
Ich halte Dir die Daumen.
Grüße Dich
Dieter
da bei Dir offensichtlich die Sach-, und Rechtslage eindeutig zu sein scheint, besteht eigentlich überhaupt kein Grund für die VHV, Dir Deine berechtigten Forderungen vorzuenthalten, es sei denn, dass sie durch eine miese Taktik , Dich mürbe machen will. Aber das sollte doch ein guter, im Schadenersatzrecht firmer, Anwalt zu verhindern wissen. Es gibt die Möglichkeit der Klage sowohl zum Haftungsgrund als auch zur Höhe Deines Anspruches. Der weitere Weg wäre, der VHV Beine zu machen, eine Vorstandsbeschwerde und zwar direkt an den Vorstandvorsitzenden. Das mögen Versicherungen überhaupt nicht. Sie mögen auch keine Beschwerden bei der BaFin (Bundesanstalt f. Finanzdienstleistungen in Bonn) das ist die übergeordnete Behörde für alle Finanzdienstleister, also auch für Versicherungen, die eine Kontrollfunktion ausübt ,um solchen Dingen, wie sie Dir jetzt passieren, Einhalt zu gebieten. Der knallharte Weg wäre der VHV zu drohen, an die Presse zu gehen, Bild hilft z.b. , öffentliches Fernsehen, die schon öfter solche Fälle in ihren Sendungen zeigten. Diese Wege sind für Versicherungen der Graus und das dürfte Dir sicher weiterhelfen. Dein Anwalt sollte jetzt richtig aktiv werden.
Ich halte Dir die Daumen.
Grüße Dich
Dieter