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Versorgungsamt hält eigene Frist nicht ein

Hallo Petra,

das VA schrieb dir, die -auf den 3.2. geänderte- Frist sei versehentlich an dich ergangen.
Darin sehe ich ein Eingeständnis, dass es eine neue Frist gab.

Auf dieses Eingeständnis würde ich mich stützen und Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand des Verfahrens schriftlich beantragen.
Diesen Antrag würde ich zusätzlich zum Schreiben an den Direktor (an ihn nachrichtl. in Kopie) an den Absender des Eingeständnisses (VA-SB) schicken, sodass er auf jeden Fall in deiner Akte landet.

Viel Erfolg!
Liebe Grüße HWS-Schaden
 
Hallo welchunsinn,

vielen Dank für deinen Post!
Nun ist es ja leider auch so, dass dein Post auf jede x-beliebige Behörde umgemünzt werden kann!
Die können nur Gewinnen!


So sieht die Realität leider nun mal aus. Hier kommt es auf das Nervensystem der Betroffenen an, dann besteht die Möglichkeit zu obsiegen.


Klar, vorausgesetzt der Betroffene lebt noch, da es ja auch ein Spiel mit der Lebenszeit der Betroffenen ist.
 
Hallo Petra,

das VA schrieb dir, die -auf den 3.2. geänderte- Frist sei versehentlich an dich ergangen.
Darin sehe ich ein Eingeständnis, dass es eine neue Frist gab.


Liebe Grüße HWS-Schaden

Hallo und liebe Grüsse :)


Geschrieben hat der bzw. die SB das nicht, nur telefonisch mitgteilt.

Allerdings liegt ein Schreiben vor, in welchem die Frist verlängert wurde.
Darauf wird sich der Widerspruchsführer selbstverständlich berufen.

VG

Petra

P.S. Danke allen, die sich am Thema beteiligen.

@ welchunsinn: Den Behindertenbeauftrageten anschreiben, auch eine gute Idee! Danke für den Hinweis!
 
Kleines Update: Direktor und Behindertenbeauftrager letzte Woche angeschrieben. Mal abwarten, was jetzt passiert.

Um keine Frist zu versäumen wird in den kommenen Tagen noch fristwahrend Klage beim SG eingereicht. Begründung kann dort ja nachgereicht werden.

VG Petra
 
Hallo Zusammen,

heute kam Post vom Direktor.


Sehr geehrter Herr ...

wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom 01.02.1017. Tatsächlich wurde durch unsere Behörde ein Erinnerungsschreiben an Sie versendet, welches auf den 06,01.2017 datiert und Ihnen bzgl. Einreichung von Unterlagen eine Frist zum 03.02.2017 setzt. Bei Versendung dieses Schreibens vom 06.01.2017 handele es ich um ein bedauerliches Versehen im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung.

Selbstverständlich werden wir Ihren Widerspruch unter Würdigung des von Ihnen mit Fax vom 19,01.2017 eingereichten Befundberichts des Herrn Dr. XY erneut überprüfen. Sie erhalten von uns zeitnah einen entsprechend neuen Bescheid. Sobald Sie dieser neue Bescheid erreicht, verliert der Widerspruchsbescheid vom 19.01.2017 seine Wirkung und wird gegenstandslos.

Wir bedauern die entstandenen Unannehmlichkeiten und verbleiben

mit freundlichen Grüssen


Vielen Damk an KBI für den tollenTipp!

Mal gespannt, wie nun entschieden wird. Der Bericht ist von einer ganz anderen Fachrichtung, welche bisher noch nicht berücksichtigt wurde.

Liebe Grüsse


Petra
 
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