Hallo Ihr Lieben,
und vielen Dank für eure Hilfe. So ein paar Anstoßes sind ja doch manchmal ganz hilfreich. Ich probiere euch mal auf meinen Stand zu bringen...
1. Gleichstellungsantrag: Bin mit der Arbeit soweit im reinen und habe einen verständigen Chef, so dass ich ne Kündigung nahezu ausschließen kann. Werde ich aber dem VA sicher nicht auf die Nase binden. Macht nennen Gleichstellungsantrag dann trotzdem Sinn?
2. Nach den tel. Auskünften bin ich ziemlich sicher, dass keiner meiner Ärzte angeschrieben wurde. Es wurde lediglich mein doch recht umfangreicher Antrag angesehen und danach bewertet. So, wie ich das nachverfolgen konnte, wurde die Akte den Ärzten vom VA vorgelegt, die dann erstmal auf die Gutachten der BG warten wollten (habe nur unfallbedingte Beeinträchtigungen). Da diese aber noch nicht vorliegen und ich hier erfahren habe, dass das Quatsch ist, habe ich ja nochmal ans VA geschrieben und auf die Frist bei berufstätigen Antragstellern hingewiesen. Nach 3 Wochen habe ich tel. nochmal nachgefragt, wo es hieß, die Akte ist beim ärztlichen Gutachter, auf die BG-Gutachten wird jetzt nicht mehr gewartet und wenn die ärztliche Einschätzung zurück ist, wird umgehend beschieden. Der Bescheid war dann auch schon 3-4Tage später bei mir angekommen.
3. Die Beschreibung der täglichen Einschränkungen habe ich selbstverständlich schon gleich dem Antrag beigelegt. Habe das ganze sogar unterteilt in die einzelnen Einschränkungen, dazu die Ärzte und die Auswirkungen im Alltag. Also quasi fürs Handgelenk, die ganzen Arztbriefe und Berichte nach den Ops, die behandelnden Ärzte und die Auswirkungen (kein Fahrrad, keine schwereren Hausarbeiten, keine Kraft, leidensgerechter Arbeitsplatzumbau etc.) und so fort für alle betroffenen Bereiche. Sind ja beim Polytrauma leider ein paar mehr.
Ich werde den Widerspruch wohl so aufbauen, dass ich alle betroffenen Bereiche nochmal aufliste, auf die entsprechend vorliegenden Berichte und den Doc verweise, der Auskunft geben kann und um Korrektur Bitte. Findet ihr das ok? Was passiert eigentlich, wenn der Widerspruch abgelehnt wird, ist der nächste Schritt dann schon die Klage vor dem SG? Weil dann überlege ich aus rein formalen Gründen, ob ich den Widerspruch doch durch den VdK machen lassen sollte. Der gab mir auch vorgeschlagen, Akteneinsicht zu beantragen.
Macht das vielleicht mehr her, wenn der VdK das schreibt wie wenn ich das alleine mache?
Ganz lieben Dank nochmal für eure Hilfe!
LG Ellen