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Versorgungsamt sagt:kein GdB ohne MdE - Festlegung der BG

Liebe Teddy, liebe alle,
eine Frage noch: würdest du/ihr empfehlen im Widerspruch bei den nicht bewerteten oder zu gering betrachteten Bescheren die Größenangaben der GdB aus den allgemein zugäglichen Tabellen dazuzuschreiben?
Also sowie wie: Hirnschaden mit leichter Leistungsbeeinträchtigung 30-40, SensibilitätStörungen im Gesicht ausgeprägt, den oralen Bereich einschließend 20-30 etc.
Oder kommt das erst recht doof? Wie soll ich sonst aber klar machen, dass diese Beeinträchtigungen so ja auch in den Arztbriegen und Diagnosen drinstehen, die ich eingereicht habe?
Danke für eure Hilfe,
LG Ellen
 
Hallo Ellen,also ich habs bei meinem Widerspruch so gemacht,ob das jetzt ne gute Idee war wird sich zeigen,da warte ich ja noch auf Antwort:confused:.
Aber so können Sie jedenfalls nicht sagen,sie hatten davon keine Ahnung....;).
Ich hab immer Ausschnitte meiner 3 BG/PUV Gutachten genommen (neurologisch-psychatrisch,chirurgisch-ortopädisch,HNO),hab dort meine diagnostizierte Einschränkungen farblich markiert und gleich die nächste Seite immer die dazugehörige Seite mit dem Einzel GdB gelegt (auch farblich markiert).
Zum Schluß gabs ne Gesamtauflistung,dabei hab ich schon knapp gerechnet und immer den kleinsten Wert der Einzel GdBs genommen und kam trotzdem schon auf 150%.

LG Hotte
 
hallo ellen,

wie schon geschrieben, brauchen die Verwaltungsmenschen vom Versorgungsamt die %Angaben von Fachärzten, die wohl nicht in der von dir eingereichten Sammlung auftauchen. Du hast eine Sammlung von Diagnosen aber keine Prozentzuordnungen. Du kannst also nur aufzählen, was alles fehlt und die Namen der Ärzte, die darüber Auskunft geben können. Das was du aus der Prozentliste aussuchst und dich einschätzt interessiert die nicht. Bei den allgemeinen Tabellen gibt es ja eine große Spannbreite z.B. bei Angaben zwischen 20-40% auf vielleicht auf die 20 oder sogar auf die 40% einschätzen.

Also über die Schwere der Schädigung muss denen was beweisliches vorliegen. Also lass die per Fragebogen ihre Arbeit machen. Deine Mühe mit den von dir selber ermittelten Prozenten bringt nichts. Nur die fehlenden nicht berücksichtigten oder mit 0Prozent abgewimmelten Schädigungen auflisten und die Arztnamen zuordnen und ab mit dem Widerspruch.

Mein Hausarzt meinte: eine Seite reicht, alles andere sei überflüssig. Kannst ja immer noch per Anwalt Klage erheben, so bin ich immer gut gefahren.

Die interessiert deine Krankenakte nicht, nur wie dein Arzt deine Schädigungen beurteilt, leicht - mittel oder schwer und welche Prozente er zurordnet.

Mache auch nicht den Fehler die Einzelnen einfach zusammen zu zählen - Schmerzen in Fuß, Hand, Kopf, lassen sich nicht mit 10 Fuß 10 Hand 10 Kopf zuordnen, es macht nicht gleich 30, sondern vielleicht als Schmerzsymptomatik von zusammen 15. Das verzahnt sich und kann nicht addiert werden.

LG Teddy
 
Hallo Teddy,was kann denn falsch daran sein die "Verwaltungsmenschen" mit der Nase drauf zu stoßen was Sie beachten müssen:confused:.
Ich habs ja mittlerweile mit 8 Gutachtern zu tun,6 davon sind Ärzte von der BG(Orthopäde,Chirurg,Neurologe,Neuropsychologe,Psychologe und HNO Arzt) und die haben für meine PUV Gutachten erstellt,habe aber auch die Freigabe von der BG erhalten diese Gutachten für andere Angelegenheiten zu nutzen (DRV,Landesamt für soziale Dienste,Arge). Mit diesen 6 Gutachtern und Ihren Gutachten stimme ich voll überein die haben eine sehr gute und gründliche Arbeit gemacht:).
Aber aus welchem Grund wird von dem Gutachter des Landesamtes nur das "Märchengutachten"(die Person über die das geschrieben worden ist kenne ich nicht) der DRV für meinen GdB herangezogen:confused:.
Meine behandelnden Ärzte die ich im Antrag angegeben habe (Hausarzt, Neuropsychologe, Chirurg und HNO Arzt) haben die Diagnosen auch 1zu1 von den BG-Gutachten übernommen genauso wie die PUV(schon entschädigt worden drauf)und Krankenkasse (Barmer).
Wieso der GdB jetzt aufgrund des "Pseudogutachtens" der DRV erhoben worden ist erschließt sich mir nicht....
Naja schaun wir mal,was ich wieder fürn Formschrieb als Ablehnung erhalte (kenn ich ja schon zu genüge von der DRV);).
Aber ist schon merkwürdig,das alles was ich privat abgesichert hab absolut reibungslos von statten geht PUV,BUV und KK(freiwillig versichert),aber sobald "Vadder Staat" die Finger dazwischen hat hakt es an allen Ecken,man könnte meinen das hat System:rolleyes:

LG Hotte
 
Hallo Ellen,

ich würde zweigleisig verfahren:

1. Antrag auf Gleichstellung mit SchwB wegen bedrohtem Arbeitsplatz
2. Widerspruch gegen GdB 30

Zu 2.
a) ist es sinnvoll, die Akte zu haben, aus der ersichtlich wird, bei welchen Ärzten Auskunft eingeholt wurden. Du kannst je nach Lage z. B. Widerspruch einreichen mit der Begründung, dass Arztberichte nur unzureichend berücksichtigt wurden. (Konkret benennen, welcher Arzt nicht befragt wurde, welche Funktionsstörung nicht berücksichtigt wurde.)

b) Ich habe meinem Erstantrag einen ausführlichen Bericht beigelegt, aus dem hervorgeht, welche Einschränkungen sich wie in meinem Alltag (und auch Berufsleben) auswirken. Darum geht es ja: Wo bin ich durch meine gesundheitlichen Einschränkungen gegenüber Gleichaltrigen benachteiligt?
Darüber geben die Arztberichte nur unzureichend (wenn überhaupt) Auskunft, manches wird nur aus Sicht des Betroffenen deutlich.

Viel Erfolg!
Liebe Grüße HWS-Schaden
 
Hallo Ihr Lieben,
und vielen Dank für eure Hilfe. So ein paar Anstoßes sind ja doch manchmal ganz hilfreich. Ich probiere euch mal auf meinen Stand zu bringen...
1. Gleichstellungsantrag: Bin mit der Arbeit soweit im reinen und habe einen verständigen Chef, so dass ich ne Kündigung nahezu ausschließen kann. Werde ich aber dem VA sicher nicht auf die Nase binden. Macht nennen Gleichstellungsantrag dann trotzdem Sinn?
2. Nach den tel. Auskünften bin ich ziemlich sicher, dass keiner meiner Ärzte angeschrieben wurde. Es wurde lediglich mein doch recht umfangreicher Antrag angesehen und danach bewertet. So, wie ich das nachverfolgen konnte, wurde die Akte den Ärzten vom VA vorgelegt, die dann erstmal auf die Gutachten der BG warten wollten (habe nur unfallbedingte Beeinträchtigungen). Da diese aber noch nicht vorliegen und ich hier erfahren habe, dass das Quatsch ist, habe ich ja nochmal ans VA geschrieben und auf die Frist bei berufstätigen Antragstellern hingewiesen. Nach 3 Wochen habe ich tel. nochmal nachgefragt, wo es hieß, die Akte ist beim ärztlichen Gutachter, auf die BG-Gutachten wird jetzt nicht mehr gewartet und wenn die ärztliche Einschätzung zurück ist, wird umgehend beschieden. Der Bescheid war dann auch schon 3-4Tage später bei mir angekommen.
3. Die Beschreibung der täglichen Einschränkungen habe ich selbstverständlich schon gleich dem Antrag beigelegt. Habe das ganze sogar unterteilt in die einzelnen Einschränkungen, dazu die Ärzte und die Auswirkungen im Alltag. Also quasi fürs Handgelenk, die ganzen Arztbriefe und Berichte nach den Ops, die behandelnden Ärzte und die Auswirkungen (kein Fahrrad, keine schwereren Hausarbeiten, keine Kraft, leidensgerechter Arbeitsplatzumbau etc.) und so fort für alle betroffenen Bereiche. Sind ja beim Polytrauma leider ein paar mehr.:mad:

Ich werde den Widerspruch wohl so aufbauen, dass ich alle betroffenen Bereiche nochmal aufliste, auf die entsprechend vorliegenden Berichte und den Doc verweise, der Auskunft geben kann und um Korrektur Bitte. Findet ihr das ok? Was passiert eigentlich, wenn der Widerspruch abgelehnt wird, ist der nächste Schritt dann schon die Klage vor dem SG? Weil dann überlege ich aus rein formalen Gründen, ob ich den Widerspruch doch durch den VdK machen lassen sollte. Der gab mir auch vorgeschlagen, Akteneinsicht zu beantragen.
Macht das vielleicht mehr her, wenn der VdK das schreibt wie wenn ich das alleine mache?
Ganz lieben Dank nochmal für eure Hilfe!
LG Ellen
 
Hallo Ellen,

Ich kenne beides nur die eingereichten Uterlagen bewerte.
bzw. noch bei meinem Hausarzt nach gefragt.

Ich hatte alle Unterlagen an das Versorgungsamt geschickt, daher haben sie wohl auf weiter nach fragen verzichtet.

Als ich dann mit der erst entscheidung nicht zu frieden war,
habe ich Widerspruch eingelegt und Akteneinsicht gefordert und danach meinen Widerspruch begründet.

Der VDK (kam für mich damals nach einem gespräch - nicht in frage)
und ich war mit meinem vorgehen Erfolgreich.
Aber es gibt auch viele bei denen es nicht erfolgreich war.

Nach dem Widerspruch bleibt dir das Klageverfahren als nächster Schritt.

Viele Grüße Michi
 
Hi,
habe jetzt eigentlich schon entschieden, dass ich den Papierkrieg wohl nicht alleine stemme.
Jetzt bloß die Frage: VdK oder doch Anwalt? Aber welcher?
Oder ist das im Endeffekt egal, da beide ohne meine Zuarbeit nicht klarkommen? Vom Grundsatz her könnte ich denen schon allein schreiben, was nicht ausreichend beachtet wurde, aber meine Nerven halten den "Krieg" eher nicht aus. Und dann die Frage, ob es nicht professioneller wirkt mit Anwaltsbriefkopf o.ä. und schon deshalb mehr Beachtung findet...
Was meibt Ihr?
Lg Ellen
 
Hallo Ellen,leider bin ich wohl der schlechteste Ratgeber bei der Frage :"Was wäre das Beste...?",weil egal was ich mache es war angeblich falsch (zumindest was "Vadder Staat" angeht):(.
DRV Geschichten (EMR,Widersprüche,SG Verfahren,etc.) mach ich übern "Rechtsbeistand" des VDK,Landesamt für soziale Dienste (GdB,Änderungsantrag,Widerspruch,etc.) mach ich selbst und irgendwie flutscht beides überhaupt nicht:confused::(
Weil wie schon erwähnt entwickel ich mich so langsam zum "Ablehnungsbescheidweltmeister" (so ca 20 sinds schon);).

Aber einen guten Rat kann ich Dir geben,das hier darf nicht passieren:

...... aber meine Nerven halten den "Krieg" eher nicht aus.....

Lass den ganzen "Mist" nicht an dich ran,es bringt rein garnichts wenn Du das persönlich nimmst,im Gegenteil es macht Dich kaputt:(.

Ich lass die ganzen blöden Unterstellungen von Vadder Staat mittlerweile mit ner Art Galgenhumor abprallen und betrachte das ganze Affentheater eher als einen unangenehmen Teil meines neuen Jobs (Unfallopfer) und wie ich es hier im Forum schon gelernt hab:
1. Wir haben nichts zu verlieren
2. Wer kämpft kann verlieren,wer nicht kämpft hat schon verloren.

Deswegen nochmals Ellen, kämpfe um Dein Recht bau aber ne gewisse Distanz zu der ganzen Geschichte auf um deine Nerven zu schonen.

LG Hotte
 
Sachbearbeiter beim VA

Leider ist es immer die erste große Hürde: Der zuständige Sachbearbeiter.
Hat dieser/diese ein Profilierungsproblem dann hast du schon schlechte Karten.
Vorteil vom VDK: Der VDK kennt sich genau mit diesen Problemen aus uns macht Widerspruchsschreiben nicht zum 1.X. Und ist Kostengünstig.

Beim RA weißt du immer erst später ob er eine gute Wahl war. Er kostet mehr.
 
Hallo Ellen,

nicht so kompliziert:

1. Widerspruch einlegen - ohne Begründung
2. Akteneinsicht anfordern
3. Akte kopieren
4. Widerspruch schreiben - ABER HIER nicht alles Pulver verschießen.
5. Sollte dann wieder ein Bescheid kommen mit dem Du nicht einverstanden bist, dann.
6. Klage einrichen beim SG

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo kassandra,
Du meinst, dass es ohne VdK besser geht?
Deinen Punkt 4 habe ich auch nicht richtig verstanden. Was bedeutet, "hier nicht alles Pulver verschießen "?
Die haben sämtliche Arztbriefe mit Diagnosen etc. ja von mir da. Aussagen der BG inklusive "MdE wird verbleiben" für z.B. die Hand.
Mehr als denen nochmal die körperlichen Beschwerden aufzulisten, die nicht erwähnt wurden (SHT u.ändern. ) oder verniedlicht dargestellt wurden (Unterarmfraktur, ist m.E. eh nicht zu tun.
Die Akteneinsicht wäre nur dahingehend interessant, ob die den Kram überhaupt gelesen haben und warum dann nichts bewertet wurde bzw. welche Kommunikation es mit der BG gab.
Bin nur frustriert, das wieder einmal sich jemand, der mich nicht kennt, aber alle ärztlichen Diagnosen auf die Idee kommt, alles nur psychisch zu sehen...
Ich weiß, da habt ihr recht, dass ich nicht alles so an mich ranlassen darf...ABER es fällt mir sehr schwer und wirft mich ganz weit runter...
LG Ellen
 
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