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Versorgungsamt sagt:kein GdB ohne MdE - Festlegung der BG

Danke! Aber die Rechtslage ist schon seit 3 Monaten eindeutig und bekannt. Die Gutachten der BG sogar seit März oder April. Die dort vorgeschlagenen Werte wurden so von der BG übernommen...
Spät. Seit Vorlage des Bescheids der BG hätte das Gericht ja "Kurzen Prozess" machen können. Stattdessen kommt jetzt ein Schreiben vom Gericht an meinen Anwalt mit dem Schreiben des VA mit MdE 40 und die bitte um Mitteilung, ob dem entsprochen wird und das Verfahren damit erledigt sei...
Häääää???
Kennt das Gericht die Paragraphen nicht???
Dasirritiert mich ja so! Das das VA doof ist, darüber rege ich mich schon nicht mehr auf. Aber das das Gericht auf genauso doof schaltet, das finde ich echt gruselig.
Und nimmt mir ein wenig die Hoffnung auf schnelles und gutes Ende.
Schönen 2. Advent euch!
LG Ellen
 
Hallo ihr,
Ich habe noch eine Angst,vielleicht ist ja jemand von euch Paragraphenfest:
Das VA hatte jetzt vom Gericht alle BG Gutachten da, haben dann selbst noch 5 Stück (Aktenlage, ich war nirgends) eingeholt. Dann kam der Bescheid der BG - und nun ihre Feststellung MdE 40...
Ich kann nicht glauben, dass die so doof sind und das wissentlich machen, wenn sie definitiv unterliegen, weil das Gesetz da ja eindeutig (Übernahme der Prozente wenn andere Behörde bereits Feststellung getroffen hat)...
Was ist, wenn die jetzt sagen, ihre Gutachten sind aktueller, ihr Bescheid trotzdem zuerst ergangen und der Paragraph zählt deshalb nicht???
Keine Ahnung, ob möglich. Aber das macht mir echt Angst...
Meint ihr, das kann man so auslegen???
Bescheid BG ist ja erst vor 3 Monaten ca. ergangen, Vor Gericht ist es seit 1 Jahr, Antrag 2 Jahre her...
Und das VA hat es leider nicht eilig :(
Danke euch! Schönen 2. Advent :)
LG Ellen
 
Hallo ihr,
Das Neue Jahr fängt ja gut an und ich bin sehr auf eure Meinung gespannt.
Es kam jetzt Post vom SG, das ich die Klage von 2015 doch besser zurückziehen soll, da dann der Übernahmeparagraph zur Anwendung kommen kann und MdE=GdB wäre.
Und das verstehe ich nicht und hab auch Angst, dass es falsch ist.
1. Warum kann das Gericht das nicht entscheiden mit der Grundlage MdE und das VA dazu verknacken, die 60 anzuerkennen?
2. Was ist, wenn ich die Klage jetzt zurückziehe und das VA dann die 60 trotzdem nicht anerkennt? Erneut klagen? Dauert ja erst 2 Jahre das Spiel ...

Und dann noch die Frage zur Rechtschutzversicherung:
Zahlt die MdE Anwalt und Gericht auch wenn ich jetzt jetzt zurückziehe? Oder bleibe ich da womöglich auf den Kosten sitzen?
Und eine neue Klage, falls das VA die 60 dann nicht übernimmt, zahlen die dann vesti.mt auch nicht.
Ich liebe solche Briefe am Samstag - grrr... Kann Montag erst den Anwalt um seine Meinung fragen...
Deshalb bitte - was meint ihr??? Was würdet ihr tun???

Lese gerade die Posts von Dezember - klare Lage, ja das schon. Aber leider trotzdem keine Entscheidung in meinem Sinne...
Toller Rechtsstaat... :(

LG Ellen
 
Hallo elster999,

wie heißt bitte der Übernahme-Paragraph genau - welches Gesetz?

Ist der MdE-% schon rechtskräftig und wie hoch ist der?

Lg. Rolandi
 
Hi Rolandi,
der Paragraph heisst Paragraph 69 Abs. 2 Satz 2SGB IX.
Und ja Nee ist seit Sommer rechtskräftig mit MdE 60...
LG Ellen
 
Ach so. Und das VA hat trotz Kenntnis der MdE nur ein GdB von 40 (statt 30 wie bisher) dem Gericht als angemessen mitgeteilt.
LG Ellen
 
@elster999 ,
Wenn ich das so lese, würde ich dem Gericht freundlich mitteilen, dass Du nach sachgerechter Anerkennung der GdB durch das Versorgungsamt und bei Übernahme Deiner Anwaltskosten durch das Versorgungsamt zur Klagerücknahme bereit bist. Das Versorgungsamt hat eindeutig gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen und das Gericht ist gehalten, dem Gesetz Geltung zu verschaffen.
Du kannst davon ausgehen, dass das SG garnicht anders entscheiden kann, aber wenn Du jetzt zurücknimmst, gibt es kein Urteil und die Behörde macht den gleichen Quatsch mit den nächsten Menschen.

Du kannst dem Gericht ja freundlich mitteilen, dass Du mit einer schriftlichen Entscheidung ohne persönliche Anhörung zur Vereinfachung des Verfahrens zustimmen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Ellen,
aufgrund dessen, dachte ich auch, das VA sieht es wiedermal anders, als Andere zu "unserem" Gesundheitszustand, der IST.
Jeder seine Meinung, und beurteilt, verschiedentlich...

Durchhalten, weiterhin!
Viel Kraft dafür!
(Now it seems, Nobody's darling:p)

Bei mir, war BG GU MdE 50 % und VA dennoch GdB 40 % anhaltend, und nicht, trotz IST und.
Das ist wohl der Wille.
Jetzt macht es Sinn, und, traurig genug. Aber, WIR sind hier und, helfen, wo wir können. Das ist UNSER Vorteil!

weiter geht's!

LG
Tina
 
Hallo Ellen,

NEIN Du nimmst Deine Klage nicht zurück!

Wenn du einen Bescheid von der BG über 60 MdE hast, dann muss das VA Dir auch die 60 mindestens an GdB geben!!!

Du bist schon so weit und nun versucht man Dich zu "verar....en".

Du kannst nur noch gewinnen!!!!

VA und SG versuchen es gemeinsam. Knicke nicht ein. Und bedenke bitte, wenn Du Dich mit dem einem Vergleich abfinden lässt, dann wird es Jahr für Jahr schwerer für Dich.
Die paar Monate hälst Du auch noch durch.

Mein VA wollte wie folgt bei mir dealen:

40 GdB = unbefristet
50 GdB = befristet

Nett, oder? Weder SG noch VA wollten mir diesen Kuhhandel aufgrund der gleichen Krankheitslage beantworten!!!

50 ist die "magische" Grenze = 5 Tage mehr Urlaub - Nachteil der AG.

Und die AG sind wirklich im Nachteil, weil sie für die "Erfüllungsquote" von Schwerbehinderten einen mini-mini-minimalen finanziellen Bonus erhalten. Die paar Euronen sind Pipifax für AG.

Der steuerliche Vorteil für Dich ist auch kein mega Vorteil.

Hast Du noch Fragen? Melde Dich!

Viele Grüße

Kasandra
 
Ich danke euch erstmal.
Irgendwie sprecht ihr mir aus der Seele! Warum soll ich jetzt die Klage aufgeben? Warum sagt der Richter nicht: hier, alles klar, GdB 60 und Thema erledigt?
Wäre doch auch eine schnelle Lösung?
So hänge ich wieder da, hab keine Sicherheit, ob das VA nicht mich dich wieder vera...

Ich verstehe das nicht! Magische Grenze von 50 hin oder her. Mein AG hat mir die 5 Tage schon gegeben, ohne das ich es vom VA durch habe. Mit der MdE war das ok für ihn. Bissel Steuerersparnis toll ja, aber bei meinem mini Einkommen auch nicht dolle.
Warum???
Ich verzweifle am Rechtsstaat, ehrlich.

Mein Anwalt hatte im das mit dem Paragraphen nochmal mitgeteilt und mir das so erklärt, dass die Richter vor Überarbeitung hält auch mal was überlesen - oder gar nicht lesen. Und das es eigentlich klar gehen sollte. Warum in aller Welt denkt der Richter, dass eine Klagerückziehung auch nur ein bisschen logisch und richtig wäre?
Aber denken wir mal weiter...
Wenn ich nun sage: Nö, ich will ein Urteil. Kann ich dann noch auf ein faires hoffen und die 60 (oder auch Minimum 50) kriegen? Oder hat sich das dann eigentlich auch erledigt?
Wie gesagt, von den Merkzeichen Reden wir schon lange nicht mehr...

Danke euch allen, LG Ellen
 
Warum soll ich jetzt die Klage aufgeben? Warum sagt der Richter nicht: hier, alles klar, GdB 60 und Thema erledigt?
Wäre doch auch eine schnelle Lösung?

Warum???
Ich verzweifle am Rechtsstaat, ehrlich.

Mein Anwalt hatte im das mit dem Paragraphen nochmal mitgeteilt und mir das so erklärt, dass die Richter vor Überarbeitung hält auch mal was überlesen - oder gar nicht lesen. Und das es eigentlich klar gehen sollte. Warum in aller Welt denkt der Richter, dass eine Klagerückziehung auch nur ein bisschen logisch und richtig wäre?
Aber denken wir mal weiter...
Wenn ich nun sage: Nö, ich will ein Urteil. Kann ich dann noch auf ein faires hoffen und die 60 (oder auch Minimum 50) kriegen? Oder hat sich das dann eigentlich auch erledigt?

Hallo Ellen,bitte geb nicht auf.
Ich war in einer ähnlichen Lage vorm Sozialgericht(Klage gegen die DRV auf EMR), auch bei mir drängten alle Seiten darauf,das ich die Klage zurück ziehen sollte:
-DRV Vergleichsangebot teilweise Erwerbsminderungsrente befristet
-Richter hielt Vergleichangebot für fair
-Selbst "mein Anwalt" vom VdK wollte zurückziehen weil angeblich wenig Aussicht auf Erfolg und ewig lange Verfahrenszeit

Ich hab die Ohren angeklappt und das einfach durchgezogen,einmal weil ich für mein Verständnis im Recht war (ähnlich eindeutig wie bei Dir) und zum Anderen weil ich so das dumpfe Gefühl hatte das das Sozialgericht genauso wie der VDK meine Akte einfach vom Tisch haben wollte ohne einmal reigeguckt zu haben.
Dadurch das ich nicht aufgegeben habe,mußte der Richter denn ja auch mal in meine Akte gucken und sich mit meinen Fall befassen und siehe da es lief alles nach meinem Rechtsverständnis. Es wurden über mich 3 Gerichtsgutachten in Auftrag gegeben (neurologisch-psychatrisch, orthopädisch-chirurgisch und ein arbeitsmarktspezifisches),die absolut korrekt meinen Gesundheitszustand widerspiegeln und anschließend wurde mir vom gleichen Richter der mir zunächst zur befristeten teilweise Erwerbsminderungsrente geraten hat die unbefristete volle Erwerbsminderungsrente zugesprochen.
Das Verfahren dauerte nicht mal ein Jahr und gab mir mein Vertrauen in den Rechtstaat wieder:).
Lange Rede kurzer Sinn,
Ellen im Moment bist Du vor dem Richter nur eine Akte auf seinem Schreibtisch die er loswerden möchte (wie alle anderen Akten auch). Bitte mach weiter so daß er auch mal in die Akte schauen muß,bitte hab keine Angst das der Richter voreingenommen Dir gegenüber ist.
Das VA ist ja ähnlich wie die DRV,bevor die einen Fehler zugeben muss die Hölle zu frieren (eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus);).

LG Hotte
 
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