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Versorgungsamt sagt:kein GdB ohne MdE - Festlegung der BG

Hallo Prowler,
heisst das, mir entstehen keine Kosten außer für meinen Anwalt? Da das Gericht keine Kosten weitergibt? Aber was ist mit den Anwaltskosten o.ä. vom VA? Bzw. den Gutachten, die sie über mich erstellt haben nach den Akten?
Können da ggf. doch nich Kosten auflaufen???
LG Ellen
 
Hallo Ellen,
ich bin kein Rechtsanwalt (sondern KFZ - Meister ;)) - ich helfe dir und anderen hier nur, da wir gemeinsame Schicksale und damit verbundene Probleme haben. Eine rechtsgültige Beratung kann und werde ich dir nicht geben können -was wäre denn, wenn ich mich täuschen würde oder selbst einer Fehlinformation aufgesessen wäre? Ich kann dir nur Informationen geben, hinter denen ich 100 Prozentig stehe. Weiter gehende Fragen muss dir dein Rechtsanwalt, der Richter o.ä. beantworten, da ich deinen "Fall" selbstverständlich nicht in jedem Detail kennen kann - deswegen bin ich sehr sehr vorsichtig. Verständlich oder?

LG Prowler
 
Hi Prowler,
Das ist mir total klar! Es hat sich nur so angehört, Als ob du da Erfahrung hast.
Ich hab nämlich gar keine! War noch nie vor Gericht für was auch immer...
Deshalb bin ich da so fragend.
Und ja: Ich hoffe auf ne klare Antwort von meinem RA- mit dem ich erst Freitag nem Termin habe... und diese Unsicherheit bringt mich um!!!
Ich möchte einfach wissen, was jetzt richtig ist für mich!
Denn wenn keine Kosten entstehen würden, wäre der Vorschlag ja doch ne Lösung, im als Ziel zu kommen.
Wenn da ggf. horrende Kosten auch mich zukommen, wäre das allein ein Grund, das nicht akzeptieren zu können...
Ich danke dir trotzdem ganz herzlich für deine Hilfe und versuche selbst auch zu helfen, wo ich mir schon etwas Ahnung angeeignet habe.
So verstehe ich das Forum auch!
LG Ellen
 
Hallo Ellen,

die Kosten für deinen Anwalt dürften ja auch nicht so unerheblich sein, oder? Und die wären nicht entstanden, wenn sich das VA korrekt verhalten hätte. Ich würde je nach dem, was dein RA empfiehlt, die Klage aufrecht halten. Das VA hat sich nicht an rechtliche Vorgaben gehalten bei der Bearbeitung deines Antrags und nicht die erforderliche Sorgfalt walten lassen, warum auch immer.

Nach der ganzen Vorgeschichte wäre mir ein klares eindeutiges Urteil ohne irgendwelche Mauscheleien, von denen eventuell das VA noch profitieren könnte, sehr wichtig.

VG Drahtesel
 
Drahtesel!
Du sprichst mir aus der Seele mit deiner Aussage! Ich weiß halt nur nicht, ob das alles so klappt. Weil was logisch und richtig ist, hat ja bis jetzt auch noch keinen interessiert!
Und das verunsichert mich total!!

LG Ellen
 
Hallo Ellen,

die Ungewissheit, Sorgen, und das Unrecht auch, treiben einen wirklich in den Wahnsinn!
Es geht zu, wie aufm Basar, und a la, Pipi Langstrumpf "ich mache mir die Welt..."

Wir sind hier, und gemeinsam!
Du bist nicht allein :)

"Gott, gib mir Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die nicht ändern kann.
Gib mir den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann.
Und gib mir die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden. "

Versuchen!
und mal Luft holen. Schau, in Deinem Text hier, Verlauf, das gibt doch Kraft!

Halte durch!
 
Danke Tina!
Ja den Spruch kenne ich gut und er hat so recht!
Und über die Hilfe hier bin ich sooooo dankbar!
LG Ellen
 
Guten Abend meine Lieben!
Ich habe das Schreiben jetzt in der Hand und bin auf eure Meinung gespannt. Mein RA meint, es ist nicht nachvollziehbar, was die Gegenseite da will. Warum es 1. nicht im Klaheverfahren anerkannt werden kann und 2. bzgl. der Kosten, da ja bereits ein Teilanerkenntnis vorliegt.
Deshalb nochmal 2 Fragen an euch, bevor ich zu dem RA gehe:
1. Das VA schreibt: "...erkläre ich mich bereit, nach Antrag beim VA einen sogenanntem Übernahmebescheid mit einem GdB von 60 ab Antragszellung 12/15 zu erteilen. Voraussetzung ist, das die Klage zurückgenommen wird. Eine Übernahme des Rentenbescheids von 10/17 Ist im laufenden Klaheverfahren nicht möglich."
Warum nicht, ist da meine erste Frage? Spielt die zeitliche Abfolge eine Rolle? Aber es glaubt doch nicht wirklich einer, dass mein Zustand 1 Jahr nach Unfall besser war als 3 Jahre nach Unfall??? Und warum kann das Gericht das nicht urteilen? Dann brauchen die nix übernehmen, sondern müssen sich an den Richtetspruch halten...

Und 2.: es werden bei Klagerücknahme und Übernahmeantrag keine außergerichtlichen Kosten übernommen.
Kann mir jemand sagen, welche das sind? Sind da nur meine (Anwalt) oder auch z.B. deren Anwalt gemeint? Und was ggf. noch?

Ich bedanke mich wie immer ganz herzlich für Eure Hilfe .

LG Ellen
 
Hallo Busch,
So hatte ich auch gedacht, als ich die MdE bekommen habe, dass das Gericht jetzt ja kurzen Prozess machen kann, da alles eindeutig und logisch..
Macht es aber leider nicht.
Hattest du die MdE schon, als du gegen das VA geklagt hast? Oder kam der BG-Bescheid während des Verfahrens, so wie bei mir?

Ich danke euch fürs Mut-Zusprechen.
LG Ellen


Bescheid der BG kam während des Verfahrens.
 
Hallo Busch,
dann ist es zeitlich identisch! Interessant.
Müsstest du die Klage zurückziehen, damit das Amt die Übernahme angeboten hat, so wie es bei mir verlangt wird?
Oder gab es eine Einigung vor Gericht?
Wie war das mit den Kosten bei dir?
Das wäre total cool, wenn du da noch mehr Infos für mich hättest!!!

Danke dir!
LG Ellen
 
Hallo allerseits,
war heute beim Anwalt und der meint auch, dass die Schreiben vom VA und Gericht nicht nachvollziehbar und haltbar sind.
Da das VA schon die 40 (statt 30) anerkannt hat, ist ein Teileingeständis erfolgt. Somit können Sie jetzt die Kosten auch nicht komplett ablehnen.
Und außerdem ist ihm auch nicht klar ersichtlich, warum das Gericht nicht die Übernahme gemäß Paragraph 69 regelt bzw. warum dies jetzt nicht möglich sein soll.
Er wird dieses verlangen und sonst eine Erklärung dazu einfordern, sollte das abgelehnt werden...
Auf ein zwei Monate mehr kommt's jetzt auch nicht mehr an, meinte er.
Und über Merkzeichen reden wir gar nicht erst, das hat erst recht keinen Sinn. Wenn wir die 60 bekommen, ist das schon super.

Da verstehe einer den Rechtsstaat!
Bin sehr gespannt wie es weitergeht...
 
Hallo Ellen,

es tut mir leid, dass sie es dir so schwer machen.
Man kann das gar nicht gebrauchen.

Ich wünsche dir viel Kraft und Entspannendes in der "Wartezeit".
Versuche sie zu nutzen, um Kraft zu schöpfen.

LG
 
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