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Versorgungsamt

Eye

Mitgliedschaft beendet
Registriert seit
26 Feb. 2007
Beiträge
108
Hi hier Eye, ich habe eine Frage und evtl. weiß ja jemand einen Rat.
ich habe vor 7 monaten beim Versorg.amt % nach d. schwerbeh. recht beantragt. Beim Nachfragen wann sie sich endlich melden, sagte mir der SB. sie würden die BG anschreiben, da ich ja einen Wegeunfall hatte und dann die % übernehmen. Doch das wird noch dauern mit der Bg. da ich noch Krankgeschrieben bin. Also muß ich solange ernsthaft warten bis ich da evtl. % bekomme, aber was ist bei Privatunfaellen da geht wes doch auch ohne BG. das sind doch 2 verschiedene "Abteile". Was soll ich machen, bin ja schon 14 Monate krank geschrieben.
Ich bedanke mich für eine antwort. Gruß Eye
 
Hatte auch einen AU über die BG, Versorgungsamt hat mir trotzdem GdB geben. Hat nicht mal nach der BG gefragt da läuft mein Antrag auf MdE immer
noch. Wurde auch unabhängig von der BG gleichgestellt mit Schwerbehinderten. Mein GbB hat die BG dann zum Handeln gezungen.

Also gehts auch ohne BG einen GdB zu geben.

Gruß
Gerd
 
Hi hier Eye, ich habe eine Frage und evtl. weiß ja jemand einen Rat.
ich habe vor 7 monaten beim Versorg.amt % nach d. schwerbeh. recht beantragt. Beim Nachfragen wann sie sich endlich melden, sagte mir der SB. sie würden die BG anschreiben, da ich ja einen Wegeunfall hatte und dann die % übernehmen. Doch das wird noch dauern mit der Bg. da ich noch Krankgeschrieben bin. Also muß ich solange ernsthaft warten bis ich da evtl. % bekomme, aber was ist bei Privatunfaellen da geht wes doch auch ohne BG. das sind doch 2 verschiedene "Abteile". Was soll ich machen, bin ja schon 14 Monate krank geschrieben.
Ich bedanke mich für eine antwort. Gruß Eye
Da ist was faul, ich hab auch nen Behindertenausweis ohne Bg, maßgeblich ist die Einschränkung und nicht die Meinung der BG. Ich kann hier nur raten, Anwalt und dann die Verantwortlichen mal auf ihre Pflichten hinweisen, alles andere ist unqualifiziertes Gesabbel,
Ralle
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
HAllo Eye,

Ackermann hat schon recht, aber versuche es erst einmal alleine beim Vorgesetzten (nennt sich meist Gruppenleiter) oder auch noch eine Stufe höher. Wichtig ist, dass die Behinderung über den Zeitraum von 6 Monaten dauer ist, damit sind die Voraussetzungen zur Anerkennung durch das Versorgungsamt erfüllt. Dann müssen diese auch handeln und können sich nicht hinter irgendeiner in ferner Zukunft zu treffenden Entscheidung der BG verstecken.

Gruß von der Seenixe
 
Ja vielen dank für euere antwort, ich sehe ich muß selbst wieder aktiv werden. werde da gleich montag anrufen und versuchen die sache klar zu bekommen gruß Eye
 
Hallo Eye!

Ich bin auch BG Fall u. habe beim Versorgungsamt die BG nicht gebraucht.
Lass dicvh da nicht ins Boxhorn jagen

L.g. chaotisch:)
 
Gdb 50

Hallo jetzt habe ich den Bescheid v. Amt und habe GDB 50 die BG hat noch kein MDE gegeben da ich noch krank geschrieben bin. habe auch dewegen wohl noch keine U Rente? Nun hat die BG aber dem Versorgungsamt med. unterlagen gesendet und das Vers. Amt hat mich aufgrund der Unterlagen von GDB 40 auf 50 hoch gesetzt. Besteht bei mir irgend ein handlungsbedarf?
Danke gruß Eye:)
 
Hallo Eye,

wenn Du mit dem GdB von 50 zufrieden bist, würde ich momentan nichts unternehmen.

Gruß
Luise
 
Hallo Eye,

hast du den GdB von 50 % mit dem Merkzeichen "G" ?

Gruß Jens
 
re. Antwort

Hallo Eye,..

auf was beziehst Du den Handlungbedarf in Deinen Ausführungen ? In diesem Sinne, sam
 
GDB 50 Handlungs..

Hallo und danke für eure Beiträge.
Erstens bin ich selbst zufrieden mit den GDB 50.

Zweitens habe ich kein Merkzeichen bekommen, ist auch ok. und korrekt so.

Drittens - Handlungsbedarf - in Sachen Unfallrente. Kann ich die wirklich erst bekommen/beantragen wenn ich wieder gesund geschrieben bin?:)
Danke euch. Gruß von Eye.:)
 
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