elster999
Erfahrenes Mitglied
Hallo ihr, kaum ist eine Sache halbwehs abgeschlossen, kommt die nächste .
Und ich hoffe, dass hier auch jemand von diesem Spezialfall Ahnung hat.
Ich bin im Versorgungswerk pflichtversichert , da angestellt. Versorgungswerke gibt es z.B. für Ärzte, Anwälte oder auch Architekten.
Meine kam jetzt - nach ca. 4!!!! Jahren auf die Idee, dass sie prüfen wollen, ob sie ggf. gehen Dritte/Unfallverursacher o.ä. einen Schadensanspruch gelten machen könnten. Dazu habe ich einen riesigen Fragekatalog bekommen.
Ich habe mich darüber zunächst geärgert, da sie eine BU-Zahlung für die über 2 Jahre Krankschreibung wegen zu später Meldung abgelehnt haben und meinen Unmut darüber, dass Sie jetzt!!! auf die Idee kommen. Aber ich habe alle Fragen wahrheitsgemäß beantwortet, auch dass es keinen Fremdschuldigen gibt, den man belangen könnte.
Jetzt haben sie aber das Aktenzeichen der Polizei/Staatsanwaltschaft nachgefordert, da sie Akteneinsicht nehmen und den Fall selbst bewerten wollen.
Nun zu meiner Frage: kann ich das ablehnen, dass sie darin jetzt rumschüffeln und Dinge erfahren, die ich nicht mehr aufwühlen will?
Mitwirkungspflicht gibt es da ja auch ...
Wie gesagt, es gibt keinen Fremdschuldner, mir wurde Fahrlässigkeit vorgeworfen und ich kann nix anderes beweisen oder behaupten, da ich keine Erinnerungen an das Geschehen an sich habe. Muss ich denen erlauben, alles zu erfahren???
Ich bin am überlegen, ob ich denen schreibe, dass sie mir mal die Rechtsgrundlage nennen sollen, mit der ich gezwungen/verpflichtet bin, Ihnen diese Akteneinsicht zu erlauben...
Auf eure Meinungen bin ich sehr gespannt. Herzlichen Dank schon vorab.
LG Ellen
Und ich hoffe, dass hier auch jemand von diesem Spezialfall Ahnung hat.
Ich bin im Versorgungswerk pflichtversichert , da angestellt. Versorgungswerke gibt es z.B. für Ärzte, Anwälte oder auch Architekten.
Meine kam jetzt - nach ca. 4!!!! Jahren auf die Idee, dass sie prüfen wollen, ob sie ggf. gehen Dritte/Unfallverursacher o.ä. einen Schadensanspruch gelten machen könnten. Dazu habe ich einen riesigen Fragekatalog bekommen.
Ich habe mich darüber zunächst geärgert, da sie eine BU-Zahlung für die über 2 Jahre Krankschreibung wegen zu später Meldung abgelehnt haben und meinen Unmut darüber, dass Sie jetzt!!! auf die Idee kommen. Aber ich habe alle Fragen wahrheitsgemäß beantwortet, auch dass es keinen Fremdschuldigen gibt, den man belangen könnte.
Jetzt haben sie aber das Aktenzeichen der Polizei/Staatsanwaltschaft nachgefordert, da sie Akteneinsicht nehmen und den Fall selbst bewerten wollen.
Nun zu meiner Frage: kann ich das ablehnen, dass sie darin jetzt rumschüffeln und Dinge erfahren, die ich nicht mehr aufwühlen will?
Mitwirkungspflicht gibt es da ja auch ...
Wie gesagt, es gibt keinen Fremdschuldner, mir wurde Fahrlässigkeit vorgeworfen und ich kann nix anderes beweisen oder behaupten, da ich keine Erinnerungen an das Geschehen an sich habe. Muss ich denen erlauben, alles zu erfahren???
Ich bin am überlegen, ob ich denen schreibe, dass sie mir mal die Rechtsgrundlage nennen sollen, mit der ich gezwungen/verpflichtet bin, Ihnen diese Akteneinsicht zu erlauben...
Auf eure Meinungen bin ich sehr gespannt. Herzlichen Dank schon vorab.
LG Ellen