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Versorgungswerk will Schadensersatz für Beitragsausfallzeiten prüfen

elster999

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
11 März 2014
Beiträge
1,180
Ort
Großraum Berlin
Hallo ihr, kaum ist eine Sache halbwehs abgeschlossen, kommt die nächste .
Und ich hoffe, dass hier auch jemand von diesem Spezialfall Ahnung hat.
Ich bin im Versorgungswerk pflichtversichert , da angestellt. Versorgungswerke gibt es z.B. für Ärzte, Anwälte oder auch Architekten.
Meine kam jetzt - nach ca. 4!!!! Jahren auf die Idee, dass sie prüfen wollen, ob sie ggf. gehen Dritte/Unfallverursacher o.ä. einen Schadensanspruch gelten machen könnten. Dazu habe ich einen riesigen Fragekatalog bekommen.
Ich habe mich darüber zunächst geärgert, da sie eine BU-Zahlung für die über 2 Jahre Krankschreibung wegen zu später Meldung abgelehnt haben und meinen Unmut darüber, dass Sie jetzt!!! auf die Idee kommen. Aber ich habe alle Fragen wahrheitsgemäß beantwortet, auch dass es keinen Fremdschuldigen gibt, den man belangen könnte.
Jetzt haben sie aber das Aktenzeichen der Polizei/Staatsanwaltschaft nachgefordert, da sie Akteneinsicht nehmen und den Fall selbst bewerten wollen.
Nun zu meiner Frage: kann ich das ablehnen, dass sie darin jetzt rumschüffeln und Dinge erfahren, die ich nicht mehr aufwühlen will?
Mitwirkungspflicht gibt es da ja auch ...
Wie gesagt, es gibt keinen Fremdschuldner, mir wurde Fahrlässigkeit vorgeworfen und ich kann nix anderes beweisen oder behaupten, da ich keine Erinnerungen an das Geschehen an sich habe. Muss ich denen erlauben, alles zu erfahren???
Ich bin am überlegen, ob ich denen schreibe, dass sie mir mal die Rechtsgrundlage nennen sollen, mit der ich gezwungen/verpflichtet bin, Ihnen diese Akteneinsicht zu erlauben...
Auf eure Meinungen bin ich sehr gespannt. Herzlichen Dank schon vorab.
LG Ellen
 
Hallo Elster999,

nun mal nicht so negativ eingestellt ;-)
Das Versorgungswerk prüft, ob sie jemanden - zu Deinen Gunsten- in die Pflicht nehmen kann um die entgangenen Beiträge zu bekommen.
Es geht also um Deine Leistungen aus dem Werk.

Bei mir bin ich der Rentenversicherung sehr dankbar. die gegnerische Haftpflicht mußte nach über 10 Jahren einiges nachzahlen, was bei mir die Rente erhöht hat und da ich sicher frühzeitig in Rente gehe, darf die Rentenversicherung auch dan noch einmal an den Haftpflicht wenden und wenn alles klappt ohne entsprechende Abzüge.

Also nicht sofort negatives unterstellen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo seenixe!
Danke für die Info. Ich habe leider wirklich das Gefühl - nachdem die mich während der ganzen langen Zeit der Krankschreibung haben hängen lassen - das die mir nix gutes wollen.
Trotz Nachfrage kam bis heute nie ein Hilfsangebot sondern immer nur fordernde Schreiben, nie Erklärungen, wozu die das brauchen etc.
Mit dieser einfachen Erklärung hätte ich sicher nicht solche Angst gehabt, nochmals über den Unfall Auskunft zu geben. Fällt mir zwar sehr schwer, aber die Angst, dass mir sich jemand nen Strick draus dreht ist mind. genauso groß.
Leider wird da nicht viel bei rauskommen. Die BG musste bis 2016 keine Beiträge abführen, an die DRV leider auch nicht, so dass ich da tatsächlich eine Lücke von 2 Jahren habe. Und ab 2016 wo nach Gesetz es hätten Beiträge abgeführt werfen müsden, hab ich den Antrag sofort gestellt. Leider sind die Ausführungsvorschriften da wohl noch nicht ausgereift, so dass das noch nicht passiert ist, mir aber nicht verloren geht.
Ich danke dir und werde denen antworten.
Danke! LG Ellen
 
Hallo Elster999,
Bei mir bin ich der Rentenversicherung sehr dankbar. die gegnerische Haftpflicht mußte nach über 10 Jahren einiges nachzahlen, was bei mir die Rente erhöht hat und da ich sicher frühzeitig in Rente gehe, darf die Rentenversicherung auch dan noch einmal an den Haftpflicht wenden und wenn alles klappt ohne entsprechende Abzüge.
Gruß von der Seenixe

Hallo Seenixe,

hast du für die Rentenversicherung den sogen. Ermittlungsfragebogen gem. §§ 116-119 SGB X - Formular R0870 ausgefüllt?

Wenn ja, wie lange hat es bei dir ca. gedauert, bis du Bescheid v. der Rentenversicherung bekommen hast?

Danke u. Grüße
Marcela
 
Hallo elster999,

ich bin etwas erstaunt, dass das Versorgungswerk überhaupt Dein Einverständnis benötigt, um in die Polizeiakte Einsicht zu bekommen. Schließlich war das Versorgungswerk doch durch die Zahlung der Krankheitskosten betroffen, wenn ich das richtig verstanden habe. Wenn ja, dann hat das Versorgungswerk ein eigenes begründetes Interesse.

Ich habe in mehreren Akten schon gesehen, dass verschiedene Beteiligte (unter anderem auch Krankenkassen) die Polizeiakte angefordert hatten über deren Anwälte ohne, dass es vom eigentlich Betroffenen dazu eine Einverständniserklärung gegeben hätte.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo Rekobär.
Ich hab versucht, das jetzt nicht als "gegen mich" zu interpretieren und dem Versorgungswerk die Daten übermittelt. Bisher kam keine Nachricht mehr dazu...

Ich war im ersten Moment nur sauer, da sie sofort nach Ende der Lohnfortzahlung wegen einem Fehler auch gemeldet hatten - also seit 2014 informiert sind. Haben mich aber auch nie aufgeklärt, was ich von ihnen für Leistungen erwarten kann und schlussendlich die BU für die 2 Jahre der Krankschreibung abgelehnt. Deshalb meine etwas nicht ganz positive Meinung zu dem Verein ;)
Danke für deine Mühe!
LG Ellen
 
Hallo @Marcela

es gab mal einen Fragebogen der DRV, ob es diese Nummer war, kann ich nicht mehr sagen. Bis die Verhandlungen mit der Haftpflichtversicherung beendet waren hat es viele Jahre gedauert. Die Rentenversicherung hat mir die Anerkennung und geänderte Rente nach 12 Jahren mitgeteilt.
Aber noch bin ich nicht in Altersrente ;-)

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,

danke für deine Info. Ich hab den Antrag erst Anfang d. Jahres gestellt.

Grüße
Marcela
 
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