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Verunsichert

Nala

Mitglied
Registriert seit
10 Okt. 2007
Beiträge
26
Hallo Forum Leser!
Ich bin schon geraumer Zeit hier und konnte hilfreiche Berichte lesen.Worüber ich dankbar bin.Nun stehe ich auf dem Schlauch und würde mich freuen,euren rat auch mal zu gebrauchen.

Im Jahr 06 hatte ich einen unferschuldeten Unfall.
Meine PUV Begutachtete mich im ersten Jahr.
Im dritten Jahr kam es zum Abschlußgutachten,mit dem selben Gutachter.
Mein Beinwert wurde auf 6/10 zum Abschluß vestgelegt.
Ich war Geschockt.
Zog rat bei einer Anwälltin.Die schlug mir ein Gerichtsmedizienisches Gutachten vor.
Ende 09 hatte ich einen Termin zur Gerichtsmedizienischen begutachtung.
Nun kam dieser Tage auch dieser Bescheid.
Der Gutachter ist der gleichen meinung wie der von meiner PUV.6/10 und nicht mehr.
Ich weiss nicht weiter.Meine gesundheit liegt am Boden.
Würde mich sehr freuen von euch zu hören.Kann selber nicht sofort auf eure nachrichten Antworten(Psyche).

MfG Nala
 
Hallo Nala,

schreib bitte mal was über die Verletzungen am Bein und was zurückgeblieben ist, damit man sich eine Vorstellung darüber machen kann, wofür du 6/10 Beinwert (also 42 %) bekommen hast.

Gruß Jens
 
Hallo jens!
Zurückgeblieben ist ein defecktes Gelenck.Kann mir überlegen wann ich es Einsteifen lassen soll.Für die zuckunft kommt nichts anderes in frage.

Aber was kann ich noch gegen das Gutachten tun?
Hatte dort über vier Stunden Wartezeit.
Die Untersuchung war in einer knappen halben Std erledigt.
Kurze fragen warum ich überhaut da sei.Was ich mir erhoffen würde.
Von der eigentlichen Untersuchung ging es sehr zügig zu.

Nun habe ich noch ein paar tage Zeit,ummeinen Wiederspruch einzulegen.

Gruß Nala
 
Hallo Nala,

welches Gelenk ist betroffen,

- Kniegelenk,
- oberes Sprunggelenk oder
- unteres Sprunggelenk?

Gruß Jens
 
Hallo jens,


das Kniegelenk.Anbei habe ich noch weitere Volgeschäden,die nicht Bewertet wurden.

Gruß Nala
 
Hallo Nala,

um die Fristen ein zu halten solltest Du kurzfristig noch einmal einen Termin mit Deiner Anwältin vereinbaren.

Weise Sie bitte auf folgende Urteile des BGH. hin! Ich kann jetzt nicht einschätzen, ob die 60% angemessen Bewertet wurden (sollte es sich aber um 1. Knie handeln, sind die 60% dann ausgeschöpft) und fordere die Berücksichtigung Deiner weiteren Einschränkungen ein.

BGH, Urteil vom 9. 7. 2003 - IV ZR 74/ 02; OLG Hamm (Lexetius.com/2003,1643 [2003/9/109])
BGH, Urteil vom 17.1.2001 (IV ZR 32/00)
BGH – Urteil vom 24.05.2006, Aktenzeichen: IV ZR 203/03





alle diese Urteile befassen sich mit/um die Höhe der zu bewertenden Invalidität und die Auslegung der Gliedertaxe aus den Verträgen der PUV.

Mit freundlichen Grüßen.
Pit
 
Hallo Nala,

dem vorgenannten ist nicht viel hinzuzufügen.

Es sollte vielleicht nach der festen Gliedertaxe abgerechnet werden, statt mit den 6/10 Beinwert. Da sieht es zumindest finanziell besser für dich aus.

Gruß Jens
 
Hallo Pit13,

danke für deine Hilfe.Werde am Montag mit meiner Anwältin kontackt aufnehmen.

MfG Nala

Hallo jens,
Ich danke dir für Deine hilfe.

Hier im Forum konnte ich viele Infos erhalten.An alle:weiter so.

MfG Nala
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Nala,
hast du schon mal daran gedacht oder mit deinem Ortho. besprochen, bevor das Kniegelenk versteift wird ein künstliches Gelenk einsetzen zu lassen. Ich weiß nicht inwieweit dieses bei dir möglich ist aber ein Versuch wäre es wert. Ansonsten wurde schon alles gesagt.
LG Wolfgang
 
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