VomSee
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Ich versuche hiermit eine möglichst vollständige Betrachtung/Diskussion/Berücksichtigung/Tipps für Unfallfolgen darzustellen. Wenn man sich diese Diskussion durchgelesen hat, möglichst gut informiert ist.
Was bisher geschah:
Unfall und deren Verletzungsfolgen:
Schwerer Verkehrsunfall (Sommer 2015), 7 Wochen auf Intensivstation um meine Beine gekämpft (obwohl die Ärzte nicht geglaubt haben, dass sie meine Beine retten können, haben sie so gute Arbeit geleistet, dass ich sie behalten konnte, aber leider mit Einschränkungen und bleibende Folgen), im Anschluss 3 Wochen Reha, danach ambulante Behandlungen, ersten 2 Jahre tägliche Behandlung, heute jeden zweiten Tag Behandlung durch Physiotherapeut. Muss seit Krankenhaus Wundkompressionshosen tragen. Ohne diesen Hosen kann ich nicht aufstehen, da u.a. der Rückfluss in meinen Beinen nicht funkt. U.a. die Haut am rechten Bein musste komplett mit transplantierter Haut ersetzt werden. Wie auch immer kämpfe ich bis heute mich mit den Unfallfolgen sprich den Verletzungen und ist nicht absehbar, ob sich das mal ändert wird. Tendenz ist eher nicht. Ich muss regelmäßig zur Physio, da ansonsten meine Beine noch steifer und taub anfühlen und dementsprechend Bewegungseinschränkungen.
Unfallgegner:
Unfallgegner und -verursacher wurde strafrechtlich zu 100% schuldig erklärt und verurteilt.
Wirtschaftliche Unfallfolgen:
Lohnfortzahlung:
bis6 Wochen nach Unfall (danach 6 Wochen weder Lohn noch Krankentagegeld)
Krankentagegelddurch private Krankenkassenversicherung (PKV):
ab12. Woche nach Unfall. Im Mai 2016 von der Krankenversicherungals berufsunfähig eingestuft und somit kein Krankentagegeld mehr.
Kündigung:
Vom Arbeitgeber personenbezogen auf Grund meiner Krankheit gekündigt.
GdB50.
Erwerbsminderungsrente(DRV):
BegrenztBis Mitte 2019 volleErwerbsminderungmit Zuschuss zur Krankenversicherung.
Gruppenunfallversicherung(des Arbeitgebers):
hat mich zu 40% dauerhaft invalide erklärt und entsprechendeInvaliditätsleistungerhalten (ab 50% hätte ich die doppelte Leistung erhalten).
Berufsunfähigkeitsversicherung:
zahlt BU-Rente rückwirkend abUnfallzeitpunkt (hat nach 2 Jahren meinen Status neu überprüft und hat die Zahlung der BU-Rente bis auf Weiteres, sprich bis zur nächsten Prüfung, bewilligt).
Direktversicherung:
stuft mich als BU ein und ich muss keine Beiträge zahlen, dafür übernimmt eine sogenannte BU-Versicherung die Einzahlung der Beiträge. (Leider habe ich eine derartige BU-Versicherung nicht in weiteren Lebensversicherungen.)
TIPP: Prüft Eure Lebensversicherung und dergleichen, ob die auch eine derartige BU-Absicherung enthalten.
Sachschaden:
Haftpflichtversicherung (HPV) des Unfallgegners hat den Sachschaden fair vergütet.
Gesetzliche Rentenversicherung:
Regressionsabteilung der DRV fordert von meinem Ex-Arbeitgeber alle halbe Jahre eine Bescheinigung derRentenbeiträge, die der AG eingezahlt hätte, wenn ich weiter gearbeitet hätte. Mit dieser Bescheinigung fordert die DRV die Rentenbeiträge von der HPVan und die HPV hat bis dato die eingeforderten Rentenbeiträge eingezahlt. Somit wird die Altersrente so hoch sein, als wenn ich bis zur AR gearbeitet hätte.
Fahrkosten:
Ich habe Fahrkosten zum Arzt und zu den Behandlungen. Diese werden bis dato von der HPV vergütet.
Betriebliche Rentenversicherung:
Beiträgewurdendurch AG bis zum Ende der Lohnfortzahlung eingezahlt. Ab 6 Wochen nach Unfall keine Beiträge mehr eingezahlt worden und seit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses „still“ gelegt.
Seit dem Ende der Lohnfortzahlung durchmeinenEx-AG werden keine Beiträge in die BRV eingezahlt. Anfang des kommenden Jahres ist mir eine Bescheinigung von meinem Ex-AG versprochen worden, aus dem hervorgeht, wie hoch der Kontostand bei meiner BRV wäre, wenn ich weiter gearbeitet hätte. Diese werde ich dann bei der HPV einreichen.
1.Welche Erfahrung habt Ihr mit Rückforderungen derfehlenden Beiträge in die BRV? Worauf muss man achten?
Anwaltskosten:
Ich habe Anwaltskosten, zum einem bzgl. meiner Ansprüche gegen der HPV und zum anderen auf Grund des Kündigungsverfahren meines EX-AG wegenmeiner Arbeitsunfähigkeit.
2.Welche Erfahrung habt Ihr mit Rückforderungen derAnwaltskosten? Worauf muss man achten?
Lohnausgleich durch HPV:
Mit der HPV wurde Höhe meines Nettoeinkommens, Fahrkosten und die Hälfte meiner mtl. Krankenkassenbeiträge in die private Krankenversicherung (PKV)vereinbart. Die bis heute von meinem EX-AG bescheinigten, fiktivenLohnerhöhungen wurden von der HPV akzeptiert.
Während meine PKV Krankentagegeld gezahlt hat, hat die HPV die Differenz zwischen dem vereinbartenNettoeinkommen und dem Krankentagegeld vergütet.
3. Darf die HPV das Krankentagegeld aus der PKV von dem vereinbarten Nettoeinkommen abziehen?
Meine Meinung: Nein. Grund meiner Meinung: Ich habe Beiträge in die PKV für das Krankentagegeld bezahlt, andernfalls hätte ich kein Krankentagegeld erhalten, und es meine private Sache ist.Aber, wenn die HPV nicht das Krankentagegeld abziehen darf, dann bekomme ich mein Nettoeinkommen plus das Krankentagegeld. Ichwürdemich dann eigentlich „bereichern“, da ich aufgrund meiner Verletzungen Nettoeinkommen und oben drauf noch Krankentagegeld bekomme. 4. Darf ich mehr als mein Nettoeinkommen erhalten (Nettoeinkommen plus Krankentagegeld)?
Seit meiner Erwerbsminderung vergütetdie HPV die Differenz zwischen dem Nettoeinkommen und der Rente. Der Zuschuss zur Krankenversicherungsbeitrag von der DRV wird zur Hälfte von der HPV eingefordert, da siedie Hälfte des Krankenkassenversicherungsbeitrag vergütet.
Die HPV will den ganzen Zuschuss anstelle des halben haben, wenn die Regression der DRV den kompletten Zuschuss einfordert. Die DRV hat mir gegenüber geäußert, dass sie den Zuschuss nicht zurückfordert, aber die Erwerbsminderungsrente.
5.Im Umkehrschluss könnte ich gegenüber der HPV jetzt mit dem gleichen Argument argumentieren, da der Zuschuss zur PKV nicht von der HPV durch die DRV zurückgefordert wird. D.h. die HPV darf im Umkehrschluss nicht den Zuschuss einfordern. Hat jemand Erfahrung/Wissen wie sich das verhält?
6.Muss der Lohnausgleich von der HPV versteuert werden? Wie funktioniert das? Kann das Finanzamt z.B. pro Monat die Steuerhöhe für den Lohnausgleich berechnen? Muss die HPV die Steuer zahlen?
Schmerzensgeld:
7.Wie stelle ich die Höhe des Schmerzensgeld fest? Wer kann einen dabei helfen?
Haushaltsführungsschaden:
8.Wie stelle ich den Haushaltsführungsschaden fest? Wer kann das beurteilen? Wie kann ich Nachweise erstellen/bekommen?
9. Habe ich einen Punkt vergessen?
Was bisher geschah:
Unfall und deren Verletzungsfolgen:
Schwerer Verkehrsunfall (Sommer 2015), 7 Wochen auf Intensivstation um meine Beine gekämpft (obwohl die Ärzte nicht geglaubt haben, dass sie meine Beine retten können, haben sie so gute Arbeit geleistet, dass ich sie behalten konnte, aber leider mit Einschränkungen und bleibende Folgen), im Anschluss 3 Wochen Reha, danach ambulante Behandlungen, ersten 2 Jahre tägliche Behandlung, heute jeden zweiten Tag Behandlung durch Physiotherapeut. Muss seit Krankenhaus Wundkompressionshosen tragen. Ohne diesen Hosen kann ich nicht aufstehen, da u.a. der Rückfluss in meinen Beinen nicht funkt. U.a. die Haut am rechten Bein musste komplett mit transplantierter Haut ersetzt werden. Wie auch immer kämpfe ich bis heute mich mit den Unfallfolgen sprich den Verletzungen und ist nicht absehbar, ob sich das mal ändert wird. Tendenz ist eher nicht. Ich muss regelmäßig zur Physio, da ansonsten meine Beine noch steifer und taub anfühlen und dementsprechend Bewegungseinschränkungen.
Unfallgegner:
Unfallgegner und -verursacher wurde strafrechtlich zu 100% schuldig erklärt und verurteilt.
Wirtschaftliche Unfallfolgen:
Lohnfortzahlung:
bis6 Wochen nach Unfall (danach 6 Wochen weder Lohn noch Krankentagegeld)
Krankentagegelddurch private Krankenkassenversicherung (PKV):
ab12. Woche nach Unfall. Im Mai 2016 von der Krankenversicherungals berufsunfähig eingestuft und somit kein Krankentagegeld mehr.
Kündigung:
Vom Arbeitgeber personenbezogen auf Grund meiner Krankheit gekündigt.
GdB50.
Erwerbsminderungsrente(DRV):
BegrenztBis Mitte 2019 volleErwerbsminderungmit Zuschuss zur Krankenversicherung.
Gruppenunfallversicherung(des Arbeitgebers):
hat mich zu 40% dauerhaft invalide erklärt und entsprechendeInvaliditätsleistungerhalten (ab 50% hätte ich die doppelte Leistung erhalten).
Berufsunfähigkeitsversicherung:
zahlt BU-Rente rückwirkend abUnfallzeitpunkt (hat nach 2 Jahren meinen Status neu überprüft und hat die Zahlung der BU-Rente bis auf Weiteres, sprich bis zur nächsten Prüfung, bewilligt).
Direktversicherung:
stuft mich als BU ein und ich muss keine Beiträge zahlen, dafür übernimmt eine sogenannte BU-Versicherung die Einzahlung der Beiträge. (Leider habe ich eine derartige BU-Versicherung nicht in weiteren Lebensversicherungen.)
TIPP: Prüft Eure Lebensversicherung und dergleichen, ob die auch eine derartige BU-Absicherung enthalten.
Sachschaden:
Haftpflichtversicherung (HPV) des Unfallgegners hat den Sachschaden fair vergütet.
Gesetzliche Rentenversicherung:
Regressionsabteilung der DRV fordert von meinem Ex-Arbeitgeber alle halbe Jahre eine Bescheinigung derRentenbeiträge, die der AG eingezahlt hätte, wenn ich weiter gearbeitet hätte. Mit dieser Bescheinigung fordert die DRV die Rentenbeiträge von der HPVan und die HPV hat bis dato die eingeforderten Rentenbeiträge eingezahlt. Somit wird die Altersrente so hoch sein, als wenn ich bis zur AR gearbeitet hätte.
Fahrkosten:
Ich habe Fahrkosten zum Arzt und zu den Behandlungen. Diese werden bis dato von der HPV vergütet.
Betriebliche Rentenversicherung:
Beiträgewurdendurch AG bis zum Ende der Lohnfortzahlung eingezahlt. Ab 6 Wochen nach Unfall keine Beiträge mehr eingezahlt worden und seit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses „still“ gelegt.
Seit dem Ende der Lohnfortzahlung durchmeinenEx-AG werden keine Beiträge in die BRV eingezahlt. Anfang des kommenden Jahres ist mir eine Bescheinigung von meinem Ex-AG versprochen worden, aus dem hervorgeht, wie hoch der Kontostand bei meiner BRV wäre, wenn ich weiter gearbeitet hätte. Diese werde ich dann bei der HPV einreichen.
1.Welche Erfahrung habt Ihr mit Rückforderungen derfehlenden Beiträge in die BRV? Worauf muss man achten?
Anwaltskosten:
Ich habe Anwaltskosten, zum einem bzgl. meiner Ansprüche gegen der HPV und zum anderen auf Grund des Kündigungsverfahren meines EX-AG wegenmeiner Arbeitsunfähigkeit.
2.Welche Erfahrung habt Ihr mit Rückforderungen derAnwaltskosten? Worauf muss man achten?
Lohnausgleich durch HPV:
Mit der HPV wurde Höhe meines Nettoeinkommens, Fahrkosten und die Hälfte meiner mtl. Krankenkassenbeiträge in die private Krankenversicherung (PKV)vereinbart. Die bis heute von meinem EX-AG bescheinigten, fiktivenLohnerhöhungen wurden von der HPV akzeptiert.
Während meine PKV Krankentagegeld gezahlt hat, hat die HPV die Differenz zwischen dem vereinbartenNettoeinkommen und dem Krankentagegeld vergütet.
3. Darf die HPV das Krankentagegeld aus der PKV von dem vereinbarten Nettoeinkommen abziehen?
Meine Meinung: Nein. Grund meiner Meinung: Ich habe Beiträge in die PKV für das Krankentagegeld bezahlt, andernfalls hätte ich kein Krankentagegeld erhalten, und es meine private Sache ist.Aber, wenn die HPV nicht das Krankentagegeld abziehen darf, dann bekomme ich mein Nettoeinkommen plus das Krankentagegeld. Ichwürdemich dann eigentlich „bereichern“, da ich aufgrund meiner Verletzungen Nettoeinkommen und oben drauf noch Krankentagegeld bekomme. 4. Darf ich mehr als mein Nettoeinkommen erhalten (Nettoeinkommen plus Krankentagegeld)?
Seit meiner Erwerbsminderung vergütetdie HPV die Differenz zwischen dem Nettoeinkommen und der Rente. Der Zuschuss zur Krankenversicherungsbeitrag von der DRV wird zur Hälfte von der HPV eingefordert, da siedie Hälfte des Krankenkassenversicherungsbeitrag vergütet.
Die HPV will den ganzen Zuschuss anstelle des halben haben, wenn die Regression der DRV den kompletten Zuschuss einfordert. Die DRV hat mir gegenüber geäußert, dass sie den Zuschuss nicht zurückfordert, aber die Erwerbsminderungsrente.
5.Im Umkehrschluss könnte ich gegenüber der HPV jetzt mit dem gleichen Argument argumentieren, da der Zuschuss zur PKV nicht von der HPV durch die DRV zurückgefordert wird. D.h. die HPV darf im Umkehrschluss nicht den Zuschuss einfordern. Hat jemand Erfahrung/Wissen wie sich das verhält?
6.Muss der Lohnausgleich von der HPV versteuert werden? Wie funktioniert das? Kann das Finanzamt z.B. pro Monat die Steuerhöhe für den Lohnausgleich berechnen? Muss die HPV die Steuer zahlen?
Schmerzensgeld:
7.Wie stelle ich die Höhe des Schmerzensgeld fest? Wer kann einen dabei helfen?
Haushaltsführungsschaden:
8.Wie stelle ich den Haushaltsführungsschaden fest? Wer kann das beurteilen? Wie kann ich Nachweise erstellen/bekommen?
9. Habe ich einen Punkt vergessen?