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von BK 4302, nach BK 1302, jetzt BK 1317

Schalker

Neues Mitglied
Registriert seit
9 Nov. 2015
Beiträge
5
Hallo,

seit 2008 leide ich an nicht allergischem Asthma. 2010 kam noch Bluthochdruck hinzu.
Anfang 2010 hat mich ein massiver Erschöpfungszustand ( Burn-Out wurde diagnostiziert ) aus den Socken gehauen. Ich bin seit dieser Zeit arbeitsunfähig und auch berufsunfähig. Sämtliche Stationen, die mich wieder in Arbeit bringen sollten, waren erfolglos.
Bekomme seit 2013 die volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit (erste Mal verlängert bis 6/2014, zweite Mal bis 8/16 verlängert) von der DRV, die EMR wurde jeweils nach Aktenlage entschieden. Ich habe mich nie einer Untersuchung seitens der DRV unterziehen müssen. Zusätzlich erhalte ich eine Rente aus einer privaten BU Versicherung.

Meine Lungenfunktionswerte haben sich nach Aufgabe meiner Tätigkeit sehr verbessert, deshalb hat mein Pneumologe eine Anzeige an die BG gestellt. Leider ist die Anerkennung der BK 4302 abgelehnt worden.
Ich habe dann zusammen mit dem SoVD eine weitere Anzeige gestellt, allerdings auf Anerkennung der BK 1302. Auch diese wurde nach eingehender Untersuchung seitens der BG abgelehnt. Allerdings hat mir die Ärztin der BG den Tipp gegeben, mich aufgrund meiner Symptome einmal neurologisch untersuchen zu lassen, BK 1317. Habe zusammen mit dem SoVD abermals eine Anzeige bei der BG gestellt.

Ich bin Mitte 40, männl., habe 17 Jahre als Kundendienstmonteur bei einer Heizungsfirma gearbeitet. Habe 17 Jahre lang Dichlormethan (Brennerreiniger) benutzt. Leider soll das Asthma und auch die Fettleber nichts damit zu tun haben. Bin gespannt, ob die neurologischen Ausfälle wie Konzentrationsstörung, Wortfindungsschwierigkeiten u. Leistungsminderung (alle Symptome wurden immer dem Burn-Out zugesprochen) was damit zu tun haben.

Gruß
Micha
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Schalker!
Deine Schilderungen treffen eindeutig auf „ Dichlormethan „ zu. Auch Deine neurologischen Ausfälle wie Konzentrationsstörung, Wortfindungsschwierigkeiten u. Leistungsminderung sind nach meinen Vermutungen kein Burn-Out, eher die Folgen des Einatmen der Schadstoffe des Halogenkohlenwasserstoffs „ Dichlormethan „.
Informationen erhältst Du unter www.baua.de im Suchbereich „ Dichlormethan“ eingeben.
Was Dein Neurologe anbelangt, so würde ich Dir anraten, vorerst nur mal Deine Konzentrationsstörung, Wortfindungsschwierigkeiten u. Leistungsminderung usw. dem Neurologen zu schildern.
Nicht den Neurologen auf den Deine Sache mit der BG hinweisen, auch nicht auf „ Dichlormethan „ . Lass Dich aber von dem Neurologen zu einem Radiologen überweisen, der Dir dann einen neutralen ärztlichen Befund des Gehirn erstellt aus dem Du dann ersehen kannst, welche Hirnschädigungen bei Dir dann vor oder nicht vorliegen.
Gruß
 
Hallo,

meine Ärzte wissen alle, was ich seit Anfang 2010 durchmache. Bin bei einem Pneumologe wegen Asthma, um die Fettleber kümmert sich mein Hausarzt und in psychologischer Betreuung bin ich auch.
Das meine Konzentrationsschwäche usw. durch das Dichlormethan kommen soll, hat mir die Ärztin der BG bei meiner letzten Untersuchung ( da ging es um die BK 1302, Fettleber ) gesagt. Sie meinte auch, ich solle das mal abklären lassen. Was ich jetzt zusammen mit dem SoVD in Angriff nehmen werde.
Ist schon komisch, daß aus einer Asthmaerkrankung, wo sich nach einem halben Jahr nach Aufgabe der Tätigkeit die Lungenfunktion merklich gebessert hat, eine neurologische Erkrankung ergeben könnte.

Leider wurde meine Asthmaerkrankung und auch meine Fettleber angeblich nicht durch das Dichlormethan ausgelöst, daß hat die BG schon abgelehnt.
Bin gespannt, ob und wie sich die BG in diesem Fall entscheiden wird.

Zur Zeit sucht sich die BG sämtliche Unterlagen und Gutachten meiner Ärzte und der Krankenkasse zusammen.
 
Hallo Schalker!
Die BGs lehnen grundsätzlich alles ab, haste wenigstens gegen den Bescheid der BG auch Wiederspruch eingelegt.
Frage: Welche Gründe hat Dir denn die BG angegeben, warum Dein Asthma usw. nicht von dem Halogenkohlenwasserstoff „ Dichlormethan „ verursacht sein kann?
Welche Ärztin hat Dich im Auftrag der BG begutachtet und welche Ärztin gibt Dir den Rat, dass Deine Konzentrationsschwäche von „ Dichlormethan „ kommen soll?
Hast Du den Hinweis der Ärztin, dass Deine Konzentrationsstörungen von „ Dichlormethan „ausgelöst werden auch schriftlich, steht dies in ihrem Gutachten?
Gruß
 
Hallo,

sämtliche Widerspruchsverfahren sind vom SoVD eingereicht worden. Da kümmere ich mich gar nicht mehr selbst drum, dafür fehlt mir einfach die Kraft und das KnowHow.

Das Asthma und auch die Fettleber sind abgelehnt worden, weil ich "zu wenig" davon eingeatmet oder über die Haut eingenommen habe. Wahrscheinlich hätte ich das Zeug trinken müssen.

Im letzten Gutachten der BG (Fettleber) ist von der behandelnden Ärztin eine Empfehlung ausgesprochen worden, das es sich um auch um eine neurologische Erkrankung handeln könnte und das man das ebenfalls mal untersuchen lassen sollte. Den Namen der Ärztin hab ich im Moment nicht auf den Schirm, steht aber auch im Gutachten drin (Gutachten liegt beim SoVD).

Ich persönlich habe sehr wenig bis gar keine Hoffnung, daß sich da was tut. Wie gesagt, die 17 Jahre Benutzung des Dichlormethan, reichen wohl nicht aus, um die Lunge, die Fettleber oder auch das Nervensystem so zu schädigen, um daraus eine BK zu machen.

Jetzt habe ich erstmal alle Unterlagen, die für eine weitere Untersuchung notwendig sind, an die BG geschickt und warte jetzt auf einen Termin füt einen weiteren Gutachtertermin.

P.S. Im Fall Dichlormethan: nach der ersten Anzeige bei der BG durch meinen Pneumologe waren die Mitarbeiter der BG bei meiner ehemalige Firma und haben diesen Brennerreiniger (von Fauch) als gefährlich eingestuft. Dieser Reiniger darf nicht mehr benutzt werden.
Alle ehemaligen Kollegen hatten mit der nächsten Lohnabrechnung ein Schreiben beigefügt, indem es hieß, daß ab sofort dieser Brennerreiniger nicht mehr benutzt werden darf.
Dieses Schreiben habe ich mir von einem Kollegen geben lassen und es ebenfalls meinen Unterlagen beigefügt.

Trotzdem hat es nichts genützt, die Menge, mit der ich über 17 Jahre lang in Berührung gekommen war, reicht wohl nicht für eine Anerkennung aus.
 
Hallo,

habe nach ca. 8 Wochen immer noch keinen Pieps von Seiten der BG gehört.
War gestern beim SovD, die sollen da mal nachhaken.

Gruß
Micha
 
Hallo Schalker!
Die BGs lehnen grundsätzlich alles ab, haste wenigstens gegen den Bescheid der BG auch Wiederspruch eingelegt.
Frage: Welche Gründe hat Dir denn die BG angegeben, warum Dein Asthma usw. nicht von dem Halogenkohlenwasserstoff „ Dichlormethan „ verursacht sein kann?
Welche Ärztin hat Dich im Auftrag der BG begutachtet und welche Ärztin gibt Dir den Rat, dass Deine Konzentrationsschwäche von „ Dichlormethan „ kommen soll?
Hast Du den Hinweis der Ärztin, dass Deine Konzentrationsstörungen von „ Dichlormethan „ausgelöst werden auch schriftlich, steht dies in ihrem Gutachten?
Gruß
Hallo,
ich habe 2mal formlos geschrieben.:
Erbitte Anerkennung einer BK (4103 Asbestose )
Erbitte Anerkennung einer BK (2301 Lärmschwerhörigkeit )
Es ging anschließend reibungslos, bis zu den Anerkennugen der beiden BK.
Es geht also auch anders.
Alles Gute
 
Hallo Schalker!

Dichlormethan fällt als Einzelstoff eingeatmet unter die BK-Ziffer 1302. Da du aber als Kundendienstmonteur für eine Heizungsfirma gearbeitet hast würde ich davon ausgehen, dass Du auch mit weiteren Arbeitsstoffen gearbeitet hast, welche auch Lösungsmittel enthalten können.

Deswegen hast du vermutlich auch erkannt, dass der Halogenkohlenwasserstoff " Dichlormethan " zusammen mit weiteren Lösungsmitteln ( oder Arbeitsstoffen die Lösungsmittel enthalten ) als Lösungsmittelgemisch eingeatmet auch unter die BK-Ziffer 1317 fällt.

Die BG ist aber bisher nur von Dichlormethan ausgegangen, anders verhält es sich aber bei einem eingeatmeten Lösungsmittelgemisch.

Benenn uns doch mal die weiteren Arbeitsstoffe oder Lösungsmittel mit denen Du noch gearbeitet hast.

Vermutlich wird man Dir dann weiter helfen können.

Wenn die BG doch in Deiner Firma war und das Lösungsmittel " Dichlormethan " aus dem Verkehr gezogen hat. Hat die BG da auch MAK-Wert - Messungen durchgeführt?

Gruß ingi
 
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